Frage -  Betreuungsunterhalt zahlen?

stefan0401

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

zunächst mal möchte ich mich vorstellen:
Ich bin Stefan, 32 aus der Nähe von Köln und ich habe einen knapp 2-jährigen Sohn.
Mit der Mutter des Kleinen lebe ich nicht zusammen, wir waren auch nicht verheiratet. Selbst nach unserer Trennung vor ca. einem Jahr haben wir uns noch gut verstanden, auch dem Kleinen zuliebe. Wir haben vieles miteinander unternommen und alles was zum "Vatersein" dazugehört (Sorgerecht hat die Mutter)

Ebenso zahle ich regelmäßig den Kindesunterhalt , darüber hinaus noch die Beträge für die Krankenversicherung (mein Sohn ist privat über mich versichert) und zur Hälfte die Kindergartenbeiträge, und was sonst so angefallen ist (Kinderwagen, Klamotten etc.). Das gehört für mich dazu und daran soll sich auch nichts ändern.

Nun habe ich seit ca. 3 Monaten eine neue Partnerin, was meiner Ex überhaupt nicht passt.
Sie versucht nun, mir das Leben schwer zu machen. Erstens sind gemeinsame Unternehmungen tabu und ich kann den Kleinen nicht mehr so oft sehen. "Feste Besuchszeiten" und so weiter - gut, das werden wohl ihre Rechte sein und daran werde ich wahrscheinlich erstmal nichts ändern können, jedoch finde ich das trotzdem blöd.

Desweiteren plant sie nun, Betreuungsunterhalt einzuklagen. Mit Geld konnte sie zwar noch nie wirklich gut umgehen, jedoch erachte ich das als reine Schikane und als nicht notwendig. Immerhin gehen wir beide vollzeit arbeiten und unser Sohn geht in eine Kindertagesstätte, vollzeit. Auch das familiäre Umfeld war bisher immer da, wenn wir unterstützung brauchten. Sie hat so etwas angedeutet, dass sie mir das mit meiner neuen Partnerin nicht gönnen würde etc.

Nun ist meine weitere Sorge natürlich, dass sie mich als Mutter finanziell komplett ausnehmen kann.
Ich finanziere nebenbei z.B. Wohneigentum und würde einfach nicht schaffen, noch einen Betrag X oben drauf zu legen.
Ich habe mich bereits ein Wenig eingelesen, dass der Anspruch auf Betreuungsunterhalt grundsätzlich bis zum 3. Lebensjahr des Kindes besteht, wenn dem allein erziehenden Elternteil keine BEschäftigung zugemutet werden kann etc.

Für mich sehen die Fakten hier jedoch ein Wenig anders aus:
- Sie ist z.Z. vollzeit Berufstätig und wir verdienen in etwa das Gleiche
- Den Kindesunterrhalt zahle ich natürlich (ich weiß, das sind zwei getrennte Dinge) und noch einiges "on Top"

Hat hier jemand Erfahrungen oder Tipps, Urteile oder Seiten zum Nachlesen, wie die Sache hier aussieht, ob sie tatsächlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat?
Ich habe bisher nur den Fall finden können, wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist.

Viele Grüße
Stefan
 
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