Eilt! -  dürfen Grosseltern Sohn einfach entziehen????

die-boese

Mitglied
Hallo an alle,
ich bzw.wir haben ein Problem.
Mein Lebensgefährte mit dem ich seid gut einem Jahr zusammen lebe,hat einen Sohn von 8 Jahren.Er lebt zum grössten Teil bei seinen Grosseltern.
Er hatte immer regelmässigen Kontakt zu seinem Sohn und es war auch alles soweit gut,bis ich auf der Bildfläsche erschien.Ich selbst bin Mutter einer 15 jährigen Tochter und komme auch mit dem Sohn meines Freundes super klar.Da seine Mutter sich eher wenig um ihn kümmert,liebt er mich wahrscheinlich umso mehr.Das gefällt aber den Grosseltern gar nicht.Sie haben starke Verlustängste.Was ich verstehen kann.
Aber alles aufeinander zugehn unserer Seits und Reden,dass wir nix böses wollen und den Kleinen nicht rausreissen wollen,stossen auf taube Ohren.Stattdessen werden alle Termine die wir mit dem kleinen vereinbaren nicht eingehalten.Sie erzählen dem Kind der Papa will dich ganz holen usw.Sie machen dem Kind Angst.
Da das jetzt sogar soweit ging,dass mein Freund seinen Sohn über 14 Tage nicht gesehen hat,geschweige denn mit ihm reden konnte,haben wir uns einen Anwalt genommen und per Eilantrag nen Gerichtstermin.Da wurde festgelegt,dass wir den Kleinen 3 mal die Woche haben danit er sich an uns gewöhnen kann und dann selbst entscheiden kann wo er leben will.Nein Freund hätte ihn gerne bei uns in der Familie,wobei das Wohl des Kindes uns sehr am Herzen liegt.Er fühlte sich immer wohl bei uns,auch wegen meiner Tochter.Und trotz Gerichtsbeschluss fahren die einfach mit ihm weg ohne ein Ton zu sagen.Das darf doch nicht sein.
Ist man denn so machtlos,obwohl man Sorgerecht hat und die Grosseltern nur zur Betreuung gebeten worden sind,während mein Freund arbeitet?
Hat jemand von euch sowas schon mal mit erlebt oder ähnliches?
Danke fürs lesen und die Antwort
Lg
 

flyingegg

Aktives Mitglied
puuuuhhhhhh, das ist ein echt schwerwiegendes problem..... :shake

rein rechtlich kenn ich mich da gar nicht aus- das sollte man wohl wirklich einem anwalt überlassen. ich kann mir aber NICHT vorstellen, dass der Junge KEIN mitspracherecht hat. in dem alter wissen sie doch meist schon was sie wollen. was sagt der "kleine" denn dazu?????

AUsserdem haben sie doch NUR die "betreungspflicht" oder wie das heisst- eigentlich ist dann rechtlich alles klar oder???? ?(

Klare Meinung: NUR ZUM WOHLE DES KINDES!!!! auch wenn die grosseltern sich erst mal auf den schlips getreten fühlen- da müssen sie durch - wie gesagt zum wohle des kindes.
hattet ihr schon mal ein Gespräch mit den Grosseltern ????
 
U

User4

Guest
Das Sorgerecht ist doch eigentlich entscheidend, dachte ich...
Aber wenn ihr das schon so handhabt, dass der Junge sich langsam an euch gewöhnen und selbst entscheiden soll, damit könnt ihr nix falsch machen.
Von den Großeltern finde ich das einfach nur unterste Schulblade :shake
 

die-boese

Mitglied
Ja,schlimm.Vor allem weil der Kleine nicht mehr unterscheiden kann was Richtig und Falsch ist.
Recht haben und Recht bekommen sind aber leider 2 verschiedene Dinge.
Gruss ?(
 

die-boese

Mitglied
ja wir haben es versucht und versucht...aber null Einsicht.
Zumal er gerne bei uns ist.Was ich so schlimm finde,dass die jetzt einfach weg gefahren sind ohne was zu sagen,wir konnten uns nicht mal verabschieden.Ich glaube die hatten Angst er wolle dann zu Hause bleiben.War nämlich schon mal so.
 
U

User4

Guest
:hae?

Ich würde ehrlich gesagt schnellstens die Großeltern zu einem Gespräch beim Jugendamt (ohne euren Sohn) zitieren!
Die machen sich doch strafbar...
 

flyingegg

Aktives Mitglied
Mit harten bandagen kämpfen!!!! :box:

Wenn die einfach wegfahren- ist das dann nicht KINDESENTFÜHRUNG???
jaja ich weiss, überspitzt gesagt doch schon??? ?( ?(

Und wieder das alte Lied: Die "Alten" Herrschaften können und WOLLEN sich auch nicht raushalten..... und EINSICHT kennen die schon gar nicht - wollen sie auch nicht kennen. :angryfire
 

die-boese

Mitglied
da waren wir schon.Und der nette Mann hat uns gesagt,wir sollten ihn raushohlen oder einfach da lassen.Super.Wir fühlen uns so machtlos.
Das kann man doch nicht machen,aber wenn das so weiter geht,bleibt uns nichts anderes übrig.Das hier is nämlich auch schlecht,wenn er keine Ruhe bekommt.
 

die-boese

Mitglied
Wir müssen das jetzt durch stehen.Aber wir wissen nicht mal wo sie sich aufhalten also könnten wir den Kleinen nicht zurück holen.Ich hab die Faxen
 
U

User4

Guest
Und wenn ihr die Großeltern aufs Polizeirevier zitiert?
Wie flyingegg schon sagt, das ist ne Strafhandlung


Edit: wenn ihr nicht mal den Aufenthaltsort wisst, dann ist die K*** aber mächtig am dampfen. Ich würde dort echt auch nur noch mit harten Bandagen kämpfen...
:shake
 

die-boese

Mitglied
die haben ein Gerichtsurteil und scheren sich net drum.So was egoistisches hab ich noch net gesehen.Dabei wollten wir nur den Umgang nicht verlieren.Konnte doch niemand ahnen dass das Kind sich bei seinem Papa und dessen Familie so wohl fühlt.Anstatt sie froh sind,schliesslich sind beide schon ende 60
Ich hab in meinem Leben noch nie einen erwachsenen Mann so fertig gesehen wie mein Freund.Und ich kann nichts tun.Ausser durchhalten
 

Frank2007

Systemlord
Kann mich da nur Mongruadh anschließen.
Aller unterste Schublade die Sache.
Und wie schon gesagt wer das sorgerecht hat ist eigentlich ausschlag gebend.
Aber auch nichts unüberlegtes tun.
Das kann hinterher gegen euch eingesetzt werden.
Ich wüßte auch bei besten willen nicht wo man da hingehen kann bist auf die Polizei.
Schilder doch mal den fall ein Schiedsmann.
Die Adresse müsste die Polizei haben.
Lg
Frank
 

flyingegg

Aktives Mitglied
Also ich bleib dabei: KINDESENTFÜHRUNG!!!!!! schon 3x , weil ihr nicht mal wisst wo euer schutzbefohlener (gerichtlich bestätigt) Junge ist.

4 Wochen sind eine laaaange Zeit. :hae?
Geht das nicht schneller??? oder versucht doch noch mit jemandem anderes ein Termin zu bekommen... oder in einem anderen Ort /Stadt.... Polizei würd ich vielleicht erst mal aussen vor lassen, das ist echt der letzte weg. Wenn aber gar nichts fruchtet dann Polizei
 

die-boese

Mitglied
Ja echt wahr,der Vater von meinem Freund hat gestern angerufen und gesagt,sie währen gut angekommen und hat aufgelegt.Die Anwältin is ausser sich aber kann auch nicht helfen.Wir werden auf jeden Fall nicht mehr zuschauen und uns informieren bei der Polizei
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

auf welcher rechtlichen Grundlage lebt denn der Junge bei seinen Großeltern. Wer genau hat das Sorgerecht? Die Mutter? Denn: Wenn der Vater es uneingeschränkt hätte, hätte er ja auch das alleinige Aufenthaltsbestimunngsrecht und hätte sich nicht bei Gericht drei Besuchstermine in der Woche sichern müssen.

Und um zu beurteilen, ob sich die Großeltern durch das plötzliche Verreisen strafbar gemacht haben, ist nun einmal das Aufenthaltbestimmungsrecht entscheidend - wenn es bei den Großeltern liegt, dürfen die das Kind nun einmal fast überall hin bringen, wo sie es hin haben wollen. Liegt es hingegen bei der Mutter, und die hat zugestimmt, dann ist es ebenso - allerdings im Rahmen der Zustimmung der Mutter.

In beiden Fällen bliebe dann wohl nur, dass Gericht darüber zu informieren, dass das Urteil missachtet wird. Der Richter wird dann wohl erst einmal versuchen, über Ordnungsgelder Zwang auszuüben, um das Urteil durchzusetzen, bevor er dann irgendwann die Polizei los schickt, die dann allerdings wohl eher nicht mit Sondereinsatzkommando sondern eher mit Zivilbeamten bei den Großeltern auflaufen würden.


Viele Grüße,


Ariel
 

flyingegg

Aktives Mitglied
JAWOLL!!!!

Wenn die im Ausland sind.... dann gnade ihnen gott......ohne witz, die können in den knast wandern.

DAS IST KRIMÌNELL
 

flyingegg

Aktives Mitglied
IST DAS DENN ZU FASSEN??????? :shake

Was erlauben die sich....???

SORRY, aber ich steiger mich da gerade richtig rein.....
 

die-boese

Mitglied
sie haben keine rechtlichen Handhabe.Sie sollen den kleinen nur betreuen wenn sein Vater arbeitet.Aufenthaltsbestimmung und Sorgerecht liegen alleine bei meinem Freund.Die Leibliche Mutter des Jungen ist vor 4 Jahren ohne ihren Sohn weg.Und kümmert sich gar nicht.Am Montag is die Richterin wieder da und wir warten ab solange.
 

die-boese

Mitglied
Wir schlafen nicht mehr und essen is auch nicht mehr lustig.Man kann nur hoffen dass die zur Vernunft kommen.Ansonsten müssen wir halt harte Wege gehn
 
U

User3

Guest
:troest
Kindesentzug ist schon strafbar, selbst wenn man das Sorgerecht hat.
Da die Großeltern weder Sorgerecht noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, ist es schlicht Kindesentführung.
Das ist keine Auslegungssache, sondern geltendes Recht.
Erschwerend kommt hinzu, dass sie es ja wohl geplant haben, da sie euch im Vorfeld ja schon öfter das Kind vorenthalten haben.
Daher können sie sich auch nicht mit einer Spontanhandlung herausreden, sondern es gilt der Vorsatz.
Sucht euch sofort einen Anwalt!
Man muss die Übergabe ja nicht übers Knie brechen (das tut dem Jungen nicht gut und macht mehr kaputt, als es euch nützt),
aber mittelfristig sollte der Junge ganz klar zurück zum Vater.
Sachen gibts... :shake
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

also wenn die Lage so ist, wie Du sie beschreibst, dann gibt es meiner Ansicht nach nur noch den harten Weg. Ich denke, dass da ein völliger Neuanfang gemacht werden sollte - zum Beispiel in der Form: Nehmt das Kind zu Euch, und erlaubt den Großeltern, auch des Kindes wegen, regelmäßigen Umgang (unter Aufsicht). Was ich allerdings noch nicht verstehe, was vermutlich daran liegt, dass ich Ausländer bin (wobei das israelische und das deutsche Familienrecht ungefähr miteinander vergleichbar sind) ,ist die Frage, warum Dein Freund Besuchstermine beantragen musste, wenn er doch das Aufenthaltsbestimmungrecht hat - er könnte das Kind dann doch so oft nehmen, wie er mag? Hat denn die Mutter in irgendeiner Form nach ein Mitspracherecht, wenn es um ihren Sohn geht?

Was ich im Moment versuchen würde: Zunächst mal den Versuch starten, mit den Großeltern in Kontakt zu treten, zum Beispiel per Handy, falls sie eines haben, und sie darauf Hinweisen, dass ihnen eine Strafanzeige droht. Entführung ist ein sogenanntes "Offizialdelikt", was bedeutet, dass die Polizei Ermittlungen einleiten muss, und dass, vor allem, wenn es um Kinder geht, sehr harte Strafen drohen. Die einzige Situation, in der in Deutschland es straffrei erlaubt ist, den Eltern kurzfristig das Kind zu entziehen, ist die, in der jemand Hinweise auf Missbrauch zu haben glaubt. Soweit ich mich noch an mein Studium erinnern kann, haben die Gerichte in europäischen Ländern diese Möglichkeit allerdings auf Leute beschränkt, die eine gewisse Expertise bei der Erkennung von Missbrauch haben - wer das genau ist, ist allerdings nicht abschließend geklärt: Reicht zum Beispiel eine mehrstündige psychologische Ausbildung von Kindergärtnern? Allerdings: Großeltern, falls sie sowas behaupten sollten, gehören mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht dazu, zumal das Kind ja nicht bei seinem Vater lebt, und sie auch nicht sofort die Behörden informiert haben.

Also wie gesagt: Erstmal versuchen Kontakt aufzunehmen, falls das möglich ist, und die Großeltern, am besten vor Zeugen, dazu auffordern, ihren Aufenthaltsort und die Dauer des dortigen Verweilens preiszugeben. Falls sie dies verweigern, und auch nicht innerhab eines vertretbaren Zeitrahmens nach Hause zurück kehren und das Kind dem Sorgeberechtigten übergeben, würde ich als Vater meine Unterlagen packen, und mich an die Kriminalpolizei wenden. Die müssen dann die Fahndung heraus geben, weil es sich dabei, wie gesagt, um ein Offizialdelikt handelt.

Ihr müsstet dann aber dazu bereit sein, das Kind dauerhaft bei Euch aufzunehmen. Aber all' dies beruht natürlich auf der Annahme, dass der Vater das alleinige Sorgerecht hat und es keinerlei schwebende Verfahren gibt.

Unsere Jugendpsychologin, die gerade wieder mal bei uns ist, warf mir gerade übrigens von der Seite zu, dass man es dem Jungen durchaus plausibel machen könnte, dass man ihn von der Polizei hat "abholen" lassen, weil er Euch wichtig ist, und weil Ihr Verantwortung für ihn fühlt, und Ihr Angst gehabt hat, ihn nicht mehr wiederzusehen. Ich hätte also keine Angst vor einem solchen Schritt.

Aber bei allem was Ihr tun werdet: Behaltet einen ruhigen Kopf, auch wenn es schwer fällt, vor allem, wenn Ihr mit den Großeltern redet.

Und entschuldigt bitte, dass ich Euch anpredige: Bei sowas geht mir auch der Hut hoch.

Viele Grüße und viel Erfolg,


Ariel
 
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