Einkommenssteuer 07 m. Elterngeld

Tanja

Namhaftes Mitglied
Würde mich auch interessieren. In der Zeitung stand, wir würden mit Elterngeld für mich EUR 600 nachzahlen müssen - so wie jetzt auch. :shake
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
wir haben unseren gestern bekommen. durch den progressionsvorbehalt beim elterngeld haben wir einen steuerlichen 'verlust' von rund 300€.... bislang bekamen wir was zurück - jetzt dürfen wir nachzahlen (soviel wie ich in 2 monaten elterngeld bekomme!) X(
 
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User3

Guest
Wir haben letztes Jahr noch ohne Kind 1.200.-€ nachzahlen müssen, weil mein Mann ZUVIEL verdient. :angryfire (O-Ton Finanzbeamtin)
Wir mussten in diesem mit Kind Jahr 800.-€ nachzahlen, und damit stehen wir uns noch gut.
Wenn wir das Elterngeld nicht auf 2 Jahre gesplittet hätten, hätten wir fast 250.-€ mehr nachzahlen müssen.
Für nächstes Jahr haben wir eine Nachzahlung von etwa 400.-€ zu erwarten. :angryfire

Naja, Frau von der Leyen betreibt eben gerne Augenwischerei, dabei ist das bloss eine Umvetreilung und viele Familien stehen sich hinterher schlechter. Vielleicht sollte man den ganzen Müll abschaffen, deswegen wird nämlich nicht auch nur ein Kind mehr geboren. Statt dessen lieber garantierte Krippenplätze (für die, die sie wollen und vielleicht sogar brauchen), Kindergartenplätze, mehr Lehrer, kleinere Klassen...etc. Allmählich glaube ich, das wäre besser.
 

Akira

Aktives Mitglied
Wer bisher immer eine Erstattung hatte, muss mit weniger Erstattung oder gar Nachzahlung bei Elterngeld rechnen, da es ja dem Progressionsvorbehalt unterliegt, somit den Steuersatz erhöht (das Elterngeld selber wird am Ende wieder abgezogen, es erhöht nur den Steuersatz, ist aber steuerfrei)... Durch den Bezug von Elterngeld ist man leider auch automatisch zur Abgabe verpflichtet... *seufz*



@ black cat:

Hattet ihr Steuerklasse 3/5?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Original von black cat
Naja, Frau von der Leyen betreibt eben gerne Augenwischerei, dabei ist das bloss eine Umvetreilung und viele Familien stehen sich hinterher schlechter. Vielleicht sollte man den ganzen Müll abschaffen, deswegen wird nämlich nicht auch nur ein Kind mehr geboren. Statt dessen lieber garantierte Krippenplätze (für die, die sie wollen und vielleicht sogar brauchen), Kindergartenplätze, mehr Lehrer, kleinere Klassen...etc. Allmählich glaube ich, das wäre besser.

Da stimm ich Dir zu!

allerdings will ich mich bei dem Thema nicht mehr wirklich aufregen. Das mit der Einkommenssteuer hat mir nur mal wieder gezeigt wie kinderfeindlich die deutsche Politik ist und wie 'vertrauenswürdig' in Bezug auf ihre Versprechen (in bayern gibts für sowas nen anderen begriff aber ich glaub das verstößt hier gegen die NB ;-) )
 
U

User3

Guest
@ Akira
Ja, hatten wir. Ich weiss ja woran es liegt bzw. gelegen hat. Wäre ja auch okay, wenn man uns nicht gesagt hätte, dass ich ruhig den TZ-Job annehmen kann, steuerlich hätte das kaum Auswirkungen. Ne, is klar. :angryfire In der Realität zahle ich alles, was ich mehr auf der Hand haben sollte an Steuern nach. Meine Konsequenz: ich werde nach meiner Elternzeit nicht mehr auf Steuerkarte arbeiten.

@ Susanne
Ich mag mich auch nicht darüber aufregen. Wie Akira ja schrieb: 'das Elterngeld selber wird am Ende wieder abgezogen, es erhöht nur den Steuersatz, ist aber steuerfrei' - also versteuert man zwar nicht das Elterngeld, aber sein Einkommen höher, und zahlt damit eiegntlich doch Steuern auf das Elterngeld, nur eben durch ein Hintertürchen. Das meinte ich mit Augenwischerei.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
ja, das ist die zweite augenwischerei. eigentlich fängts ja schon mit den 14 monaten an... nicht jeder mann kann beruflich 2 monate daheim bleiben also sinds 12 monate.... jaja, aber das mutterschaftsgeld wird voll angerechnet also sinds nur noch 10 monate... dann die steuern (in monate umgerechnet sinds bei mir 2 elterngeldmonate allein für steuern im nachhinein) also nur noch 8 monate... :rolleyes:
 
U

User3

Guest
Dafür können Mutter und Vater in den 8 Wochen nach der Geburt auch gleichzeitig zuhause bleiben.
Ist zwar in der Praxis ganz schön, aber der Sinn war doch auch ein anderer, oder?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
:crying mein mann gehört zu denen die da urlaub hatte - 3 wochen - hätte er die 2 monate elternzeit in anspruch genommen wär er danach noch viiiiiieeeelllll länger zu hause gewesen :shake aber gut, aufregen hilft nix.
aber es ist beruhigend zu sehen, dass noch andere so denken ;-)
 
U

UserD

Guest
meine tochter ist zwar schon groß aber ich habe da glaub ich was von entlastung der familien ghört und dass dadurch unser kindersegen in deutschland gefördert werdenn soll

aber doch bitte nicht wenn ihr nachzahlen müßt
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
damit soll der kindersegen der besser verdienenden gefördert werden.
Frau von der Leyen will mehr 'elitebabies' und weniger 'arme kinder'. ob das mit dieser logik aber realität wird will ich lieber net beurteilen (müssen) ;-)


fakt ist aber: eine karrierefrau wird sich sicherlich nicht wegen des elterngeldes überlegen ein kind zu kriegen. denn die kriegts mit oder ohne unterstützung des staates hin...
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
öhm, ich steh grad voll aufm schlauch.
steuertechnisch bin ich absolut nicht bewandert. ich frag jetzt mal doof.
wenn mein mann dieses jahr eine einkommenssteuererklärung macht, müssten wir damit rechnen, dass wir steuern nachzahlen???
wir haben ein paar jahre jetzt keine steuererklärung gemacht (arbeitslosigkeit etc).
sollten wir das also lieber lassen?? :schiel
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@bee

soweit ich weiß ist man mit erhalten des elterngeldes verpflichtet die steuererklärung abzugeben. nagel mich aber net fest.

wenn ihr das macht, dann kannst du fast mit ner nachzahlung rechnen. der progressionsvorbehalt war mir ja bekannt aber lt. zuständigem amt fürs elterngeld ist das nur bei vielverdienern ausschlaggebend aber nicht für den 'durchschnittsarbeiter'.
das wir zu den vielverdienern gehören ist mir allerdings neu, denn dafür sind wir deutlich zu oft pleite ;D
kannst mich auch gern per email näheres fragen. samstag kommt ne freundin zu besuch die im finanzamt arbeitet (leider nicht in unserem zuständigen :( )
 
U

User3

Guest
@ Susanne
Wir sind ja auch Vielverdiener :-D *angeb*
- zumindest, wenn man unserer Steuernachzahlung glaubt. :wand
Dann leben wir beide wahrscheinlich über unsere Verhältnisse. :whatever
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
na klasse. und wovon sollte ich dann eine eventuelle nachzahlung bezahlen? gibt es da sonderregeln für bezieher von begleitendem algII? :shake
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
ratenzahlung? wovon? wenn man algII bezieht hat man nix zum abstottern. wenns denn reichen würde, würde ich kein algII beziehen. abere egal. danke trotzdem. :(
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Original von black cat
@ Susanne
Wir sind ja auch Vielverdiener :-D *angeb*
- zumindest, wenn man unserer Steuernachzahlung glaubt. :wand
Dann leben wir beide wahrscheinlich über unsere Verhältnisse. :whatever

das wirds sein.
was gönnen wir uns auch solch fiesen luxus wie frisches obst, windeln und kleidung :rolleyes:
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
das heißt also, mein mann muss mein elterngeld nicht als 'sein' einkommen mit berechnen lassen, weil wir eben noch nicht verheiratet sind. oder lieg ich jetzt falsch?

erstmal vielen dank für die vielen infos!
 

Akira

Aktives Mitglied
@ vanillabee:

Für die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung gibt es verdammt viele Punkte... Wenn du Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen hast in dem Jahr, Elterngeld (wegen Progressionsvorbehalt), Vermietungseinkünfte Gewinne über 410 Euro, einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen hast, Steuerklasse 2 oder 6 oder eben als Ehepaar die Kombination 3/5 hast usw.

Und wenn du 2007 als ledige abgibst, ihr also noch nicht verheiratet wart, dann musst du das Elterngeld für dich angeben, da du dies ja bezogen hast ;D

An sich hat Littlefood das aber ja alles so schon beantwortet :pfeif



Uuuuh wurde ich oft angemeckert, wenn ich den Steuerpflichtigen erklären musste, warum es zur Nachzahlung gekommen ist :( Also mein Posten im Finanzamt ist nicht wirklich lobenswert gewesen, da muss man verdammt viel Frust einstecken. Natürlich irgendwo verständlich, aber ich kann da ja auch nichts für :heul2




@ black cat:

Du musst dir das so ausrechnen: Steuerklassenkombi 3/5 lohnt sich nur, wenn der, der weniger verdient, mindestens 40 % des GESAMTEN EInkommens verdient. Wenn derjenige aber unter 40 % verdient, kommt es zur Nachzahlung, weil derjenige dann ja gar nicht ausgleichen kann, was der Mehrverdiener einspart. Das ist der Nachteil an der Sache. Hat man zwar monatlich mehr, aber am Ende dann das böse Erwachen. Das ist wiederum bei Steuerklasse 4/4 besser.
 
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