Frage -  Erziehungsberechtigung!!

Chatgirl

Namhaftes Mitglied
Hallo, ich fahre ja am 20. Februar in Kur, meine Tochter (dann 13) bleibt bei meinem Lebesnsgefärten.

In der Schule ist es schon klar, da er rechtlich nicht erziehungsberechtigt ist, muss ich eine vollmacht schreiben, dass er Arbeiten unterschreiben darf und sonstiges in der schule entscheiden darf, weil ich ja 6 wochen nicht da bin.


Jetzt wie sieht es aber im Notfall aus? mein LG hat bedenken, er geht vom ernstfall aus, wenn meine tochter einen unfall haben sollte. darf er entscheidungen fällen? Mus ich da anwaltlich oder notarlich was festlegen für die 6 wochen?
 

Micha75

Mana ich brauch mana
Wir hatten mal eine Situation mit den kindern meiner Schwester.Sie fuhr ein paar tage weg und ich hatte die Kinder. Wir haben alles über Vollmachten gemacht. Haben die so offizell wie möglich geschrieben mit tel. wo im Notfall erreichbar und so weiter.
Wir haben sie Gott sei dank nicht gebraucht und ob die gültig gewesen wären weiß ich auch nicht, aber ich hatte was in den Händen.
 

Chatgirl

Namhaftes Mitglied
Eine vollmacht werde ich auf jeden fall mal schreiben, danke micha.

Ich kenne einen fall das war die patin von einem KInd, da hat so eine vollmacht nix genutzt wenn das kein notfall gewesen wäre hätten die das kind nicht operiert.
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Ich habe als Tagesmutter ebenfalls eine Vollmacht für die Tageskinder.

In der steht das ich im Ernstfall mit den Kindern zum Arzt fahren und sie notfallbehandeln lassen darf.

Mein Mann fährt mit der Fussballjugend nach Spanien und jedes Kind muss ebenfalls eine Vollmacht von den Eltern unterschreiben lassen.
In der steht sinngemäss das mein Mann im Falle eines Unfalls od. bei einem nötigen Arztbesuch die Entscheidung im Sinne und zum Wohle des Kindes fällen darf. Wir haben das damals von einem Bekannten (Anwalt) durchlesen lassen und der meinte das sei so ok.
Wenn du möchtest schau ich mal in den Unterlagen nach und schick dir den Text als E-Mail.

LG :bye:Cordu
 

mafa

Aktives Mitglied
Eine schriftliche Bevollmächtigung ist hier sicherlich erforderlich, z.B für Reisen ins Ausland sogar zwingend zu empfehlen, da es sonst bei Zoll/ Polizei Probleme geben kann (z.B. vermutete Kindesentführung).

Gerade für medizinische Notfälle ist eine solche Vollmacht, die im übrigen nicht notarisch aufgesetzt sein muss, sondern formlos aufgesetzt werden kann, sicher sinnvoll. Dies entbindet aber nicht immer davon, dass vor Operationen und anderen Extremfällen (man denke an Einwilligung zur Amputation), die Entscheidung der Erziehungsberechtigten einzuholen ist.

Vollständigen Briefkopf der Mutter und Vater (mit Telefonnummern) wo diese ggf. zu erreichen ist,

Name des Kindes / Nr. der KV-Karte.
Besonderheiten: Allergien / Medikamente:
Hausarzt:
Erziehungsberechtigter:

Vertretungsbefugnis:
Vertretungsberechtigte Person:
Name / Anschrift / Rufnummer

a.) Alle Dinge des täglichen Lebens…
b.) Schule: Klassenarbeiten abzeichnen Entgegennahme von
Schriftstücken…
c.) Postvollmacht:
d.) Besorgungen:
e.) :.

Gültigkeit bis:
Grund für Vertretung:


Ort / Datum Unterschrift(en)
 
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