Hallo, ich fahre ja am 20. Februar in Kur, meine Tochter (dann 13) bleibt bei meinem Lebesnsgefärten.
In der Schule ist es schon klar, da er rechtlich nicht erziehungsberechtigt ist, muss ich eine vollmacht schreiben, dass er Arbeiten unterschreiben darf und sonstiges in der schule entscheiden darf, weil ich ja 6 wochen nicht da bin.
Jetzt wie sieht es aber im Notfall aus? mein LG hat bedenken, er geht vom ernstfall aus, wenn meine tochter einen unfall haben sollte. darf er entscheidungen fällen? Mus ich da anwaltlich oder notarlich was festlegen für die 6 wochen?
In der Schule ist es schon klar, da er rechtlich nicht erziehungsberechtigt ist, muss ich eine vollmacht schreiben, dass er Arbeiten unterschreiben darf und sonstiges in der schule entscheiden darf, weil ich ja 6 wochen nicht da bin.
Jetzt wie sieht es aber im Notfall aus? mein LG hat bedenken, er geht vom ernstfall aus, wenn meine tochter einen unfall haben sollte. darf er entscheidungen fällen? Mus ich da anwaltlich oder notarlich was festlegen für die 6 wochen?