Susanne
Namhaftes Mitglied
Huhu zusammen,
vll kennt sich hier ja jemand aus.
Also ich hab einen gültigen Arbeitsvertrag (unbefristet) bei einer großen, deutschen Drogeriemarkt-Kette. Nun bin ich noch bis Ende August 2010 in Elternzeit.
Da ich mich von meinem Mann getrennt hab, möchte ich schon früher wieder in den Beruf einsteigen.
Nun hab ich heute die zuständige Dame angerufen und bekam eine heftige Ansage
Da ich zum letzten Mal im April 2004 gearbeitet hab, konnte sie sich nicht an mich erinnern und war gleich alles andere als begeistert, dass ich wieder arbeiten möchte.
Auf ihre Nachfrage wieviel und wie ich denn zu arbeiten vor hätte, hab ich ihr geantwortet, dass es mir relativ egal sei, ich aber durch die zwei kleinen Kinder auf den KiGa-Öffnungszeiten rücksicht nehmen muss (Betreuungszeit maximal 7.15 - 14 uhr).
Daraufhin meinte sie, dass sie mich so nicht wieder einstellen könne (ähem... ich hab ja noch nen vertrag, also warum wieder einstellen???) und ich mir im klaren drüber sein muss, dass ich nur dann wieder arbeiten kann, wenn ich flexibel sei und im Zeitraum von 8-20 uhr arbeiten könnte. Im Schichtplan könne nicht auf meine privaten Verhältnisse rücksicht genommen werden. Schließlich gäbe es in Deutschland ein 'Gewohnheitsrecht' wonach ich - wenn ich einmal angefangen hab nur vormittags zu arbeiten - das immer für mich beanspruchen könne.
Hab dann direkt gefragt ob das nun bedeutet, dass ich die Kündigung bekomm wenn die Elternzeit um sei. Da war ihre Antwort nur, dass dem nicht so sei, da ICH ja den Arbeitsvertrag nicht erfüllen könne (der lautet momentan auf 15std/woche und die krieg ich vormittags hin...).
Nun is meine Frage: hat die Dame recht?
ich hab leider keine rechtsschutz die Arbeitsrecht beinhaltet und weiß nicht wo ich sonst nachfragen kann.
Wenn die recht hat, dann kann ich das ja theoretisch total vergessen überhaupt wieder zu arbeiten. :shake
würd mich freuen, wenn sich hier vll jemand auskennt und mir weiterhelfen könnte.
Dankeschön!
vll kennt sich hier ja jemand aus.
Also ich hab einen gültigen Arbeitsvertrag (unbefristet) bei einer großen, deutschen Drogeriemarkt-Kette. Nun bin ich noch bis Ende August 2010 in Elternzeit.
Da ich mich von meinem Mann getrennt hab, möchte ich schon früher wieder in den Beruf einsteigen.
Nun hab ich heute die zuständige Dame angerufen und bekam eine heftige Ansage
Da ich zum letzten Mal im April 2004 gearbeitet hab, konnte sie sich nicht an mich erinnern und war gleich alles andere als begeistert, dass ich wieder arbeiten möchte.
Auf ihre Nachfrage wieviel und wie ich denn zu arbeiten vor hätte, hab ich ihr geantwortet, dass es mir relativ egal sei, ich aber durch die zwei kleinen Kinder auf den KiGa-Öffnungszeiten rücksicht nehmen muss (Betreuungszeit maximal 7.15 - 14 uhr).
Daraufhin meinte sie, dass sie mich so nicht wieder einstellen könne (ähem... ich hab ja noch nen vertrag, also warum wieder einstellen???) und ich mir im klaren drüber sein muss, dass ich nur dann wieder arbeiten kann, wenn ich flexibel sei und im Zeitraum von 8-20 uhr arbeiten könnte. Im Schichtplan könne nicht auf meine privaten Verhältnisse rücksicht genommen werden. Schließlich gäbe es in Deutschland ein 'Gewohnheitsrecht' wonach ich - wenn ich einmal angefangen hab nur vormittags zu arbeiten - das immer für mich beanspruchen könne.
Hab dann direkt gefragt ob das nun bedeutet, dass ich die Kündigung bekomm wenn die Elternzeit um sei. Da war ihre Antwort nur, dass dem nicht so sei, da ICH ja den Arbeitsvertrag nicht erfüllen könne (der lautet momentan auf 15std/woche und die krieg ich vormittags hin...).
Nun is meine Frage: hat die Dame recht?
ich hab leider keine rechtsschutz die Arbeitsrecht beinhaltet und weiß nicht wo ich sonst nachfragen kann.
Wenn die recht hat, dann kann ich das ja theoretisch total vergessen überhaupt wieder zu arbeiten. :shake
würd mich freuen, wenn sich hier vll jemand auskennt und mir weiterhelfen könnte.
Dankeschön!