brauche Rat -  hat AG recht?

Susanne

Namhaftes Mitglied
Huhu zusammen,

vll kennt sich hier ja jemand aus.
Also ich hab einen gültigen Arbeitsvertrag (unbefristet) bei einer großen, deutschen Drogeriemarkt-Kette. Nun bin ich noch bis Ende August 2010 in Elternzeit.
Da ich mich von meinem Mann getrennt hab, möchte ich schon früher wieder in den Beruf einsteigen.
Nun hab ich heute die zuständige Dame angerufen und bekam eine heftige Ansage :(

Da ich zum letzten Mal im April 2004 gearbeitet hab, konnte sie sich nicht an mich erinnern und war gleich alles andere als begeistert, dass ich wieder arbeiten möchte.
Auf ihre Nachfrage wieviel und wie ich denn zu arbeiten vor hätte, hab ich ihr geantwortet, dass es mir relativ egal sei, ich aber durch die zwei kleinen Kinder auf den KiGa-Öffnungszeiten rücksicht nehmen muss (Betreuungszeit maximal 7.15 - 14 uhr).
Daraufhin meinte sie, dass sie mich so nicht wieder einstellen könne (ähem... ich hab ja noch nen vertrag, also warum wieder einstellen???) und ich mir im klaren drüber sein muss, dass ich nur dann wieder arbeiten kann, wenn ich flexibel sei und im Zeitraum von 8-20 uhr arbeiten könnte. Im Schichtplan könne nicht auf meine privaten Verhältnisse rücksicht genommen werden. Schließlich gäbe es in Deutschland ein 'Gewohnheitsrecht' wonach ich - wenn ich einmal angefangen hab nur vormittags zu arbeiten - das immer für mich beanspruchen könne.
Hab dann direkt gefragt ob das nun bedeutet, dass ich die Kündigung bekomm wenn die Elternzeit um sei. Da war ihre Antwort nur, dass dem nicht so sei, da ICH ja den Arbeitsvertrag nicht erfüllen könne (der lautet momentan auf 15std/woche und die krieg ich vormittags hin...).


Nun is meine Frage: hat die Dame recht?
ich hab leider keine rechtsschutz die Arbeitsrecht beinhaltet und weiß nicht wo ich sonst nachfragen kann.
Wenn die recht hat, dann kann ich das ja theoretisch total vergessen überhaupt wieder zu arbeiten. :shake


würd mich freuen, wenn sich hier vll jemand auskennt und mir weiterhelfen könnte.

Dankeschön!
 

Leon910

*Jungsmama*
Ich habe damals auch im Einzelhandel gearbeitet mit einem Vertrag von 25Std/Woche

Und genau die hätte ich nach meiner Elternzeit wieder erfüllen müssen, auch in den Abendstunden...da wurde keine Rücksicht drauf genommen, daß ich das Kind nicht betreut bekomme in der Zeit.

Also gab es nach der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag und ich mußte mich wohl oder übel nach was anderem umschauen...
 

Schiffchen

Namhaftes Mitglied
Ich hatte während meiner Elternzeit auch einen Vollzeitvertrag als Verkäuferin ruhen. Aber ich hatte das "Glück" , dass während dieser Zeit a) mein Arbeitgeber aufgekauft wurde und b) ich durch die Arbeit meines Mannes umziehen musste. Daher konnte mir mein Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz anbieten, den ich annehmen konnte und hat mir daher direkt im Anschluss an die Elternzeit gekündigt. Das ist vom Arbeitsamt anerkannt worden und ich habe ALG 1 bekommen.

Aber ich weiß, wie schwer es ist, eine Arbeit zu finden, die sich der Betreuung der Kinder anpaßt. Vielleicht kannst Du ja anbieten, dass Du wenigstens an einem oder zwei Tagen in der Woche ganz arbeiten kannst. Wobei: wenn es "die" Drogeriekette ist, die ich vermute, sieht es mit der Arbeitnehmerfreundlichkeit ja nicht so gut aus, oder? Ich drück Dir die Daumen :druecker
 
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