Möbelübernahme durch Jobcenter auch bei Trennung aus gemeinsamer Wohung möglich?

R.F.S.1984.2012

Neues Mitglied
Hallo alle zusammen,

ich bin auch seit heute neu hier,weil ich ein paar Fragen habe.
So wie es aussieht steht bald eine Trennung vom Vater meines jüngsten Sohnes ins Haus. Wir haben zusammen eine Wohnung bewohnt und sie mit Möbeln ausgestattet,die teils von ihm oder von mir angeschafft wurden.. Alle Möbel nach dem Einzug in diese Wohnung hat ausschließlich er bezahlt...

Wir sind nicht verheiratet. Der Vater arbeitet in 2 Jobs, hat knapp 1500 euro netto im Monat Verdienst...

Meine Fragen sind folgende:
Kann eine Kostenübernahme für Möbel durch das Jobcenter erfolgen,wenn der Vater all seine Sachen mitnimmt,die er in der Partnerschaft angeschafft hat und für wielange müsste das Jobcenter die Kosten für die Wohung übernehmen, da ich bei Trennung wahrscheinlich noch keine neue Wohnung habe.. Ich selber lebe von Hartz4.

Wie hoch wäre der zu zahlende Unterhalt?


Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Antworten
Liebe Grüße
 
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