Frage -  Mutterschutz und Gehalt

Sebbe1983

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Hallo zusammen,

nach einige Tagen der Recherche im Internet platzt mir mittlerweile der Kopf und ich möchte einfach mal Feedback von Eltern haben :)

Ich schreibe einfach mal was uns gerade beschäftigt:

Meine Frau arbeitet im Gartencenter von einem sehr bekannten Baumarkt. Für uns ergeben sich nun die folgenden Fragen bei einer möglichen Schwangerschaft:

  • Arbeitgeber informieren
    Ab wann muss/sollte man den Arbeitgeber informieren ? Mir persönlich wäre es wichtig, dass der Arbeitgeber dann auch nicht mehr kündigen kann. Ich lese hier von 6te Schwangerschaftswoche bis 2 Monate vor der Geburt. Grundsätzlich interessiert mich hier die aktuelle gesetzliche Lage.
  • Gehalt
    Wie lange kann meine Frau zu Hause bleiben und sich um den Nachwuchs kümmern und weiterhin Gehalt beziehen ? Was muss man hier beachten und wie sieht die gesetzliche Regelung aus. Hier lese ich auch von 3 Monate nach der Geburt bis zu 3 Jahre nach der Geburt
  • Kita & Co.
    Meine Frau möchte natürlich gerne wieder arbeiten, weil Sie Ihre Arbeit mag. Wenn wir z.B. von 3 Jahren nach der Geburt ausgehen. Gibt es die Möglichkeit innerhalb der 3 Jahre das Kind in eine Kita oder ähnliches zu geben, damit man z.B. in Teilzeit arbeiten kann ?
Vorab:

Ich habe schon in diversen Foren gefragt und es gab vereinzelt positives aber auch sehr viel negatives Feedback. Besonders bei Fragen wie - Meine Frau möchte gerne wieder schnell in den Job sind viele Eltern gleich auf 180. Dies ist okay, jedoch ist unsere Denkweise einfach anders. Ganz klar - Ohne Moos nix los. Wir teilen einfach nicht die Einstellung - Der Mann geht arbeiten und die Frau kümmert sich X-Jahre um das Kind. Ich und meine Frau sind mit unseren Jobs wirklich zufrieden und möchte auch weiterhin Karriere machen. Man kann aber muss dies nicht verstehen. Wir wollen vorab klären, wie sich beides möglichst gut kombinieren lässt.
 

cookiemomster

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- Arbeitgeber: Grundsätzlich muss man dem Arbeitgeber Bescheid sagen, sobald man von der Schwangerschaft erfährt. Der Kündigungsschutz gilt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der AG informiert ist. Viel Frauen warten aber bis zur 12. Woche, weil vorher die Gefahr eines Abgangs noch relativ hoch ist.

- Gehalt: Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt bekommt deine Frau Mutterschaftsgeld, das von Krankenkasse und AG gemeinsam bezahlt wird und so hoch ist wie das Nettogehalt. Danach gibt es Elterngeld, das ist aber deutlich niedriger. Es kann im ersten Lebensjahr nach Geburt bezogen werden oder auf zwei Jahre gestreckt werden. Im zweiten Fall halbiert sich die monatliche Summe. Im dritten Jahr gibt es nix mehr bzw. nur Kindergeld.

- Kita & Co: Man kann sein Kind ab der 8. Lebenswoche in vielen Kitas abgeben. Da sollte man sich aber sehr zeitig drum kümmern, schon in der Schwangerschaft. Bis zu 30 Stunden pro Woche kann man während der Elternzeit arbeiten - wenn man mehr arbeitet, gilt die Elternzeit als beendet. Ist der Verdienst niedriger als das Elterngeld, bekommt deine Frau den Differenzbetrag aus der Elterngeldkasse.

Aus eigener Erfahrung muss ich sagen: Ob und wann man sein Kind abgeben will, kann man erst mit Sicherheit sagen, wenn es da ist. Vorher ist alles Theorie und man kann es nicht richtig einschätzen. Ich habe auch immer gesagt, ich will spätestens nach sechs Monaten wieder arbeiten - als die Kleine dann da war, wollte ich sie so früh dann doch nicht in eine Kita geben. Ab einem Jahr war es dann perfekt.
 
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