brauche Rat -  örtliche Schule nimmt Kind nicht

Lacrima1984

Neues Mitglied
Hallo. Brauche schnellstmöglich Rat. Hoffe ihr könnt mir helfen, bin total verzweifelt.
Es geht um meine Tochter, sie ist letzte WSoche 7 geworden, und soll dieses Jahr eingeschult werden. Ich habe sie ein Jahr zurückstellen lassen, weil sie noch Sprachstörungen hat. Ich dachte, das verwächst sich mit der Zeit, doch der Kindergarten meinte, ich soll schnellstmöglich zur Logopädie mit ihr.
Als ich letztes Jahr schon einen Termin in der örtlichen Schule hatte, meinte die Lehrerin, meine Tochter solle an eine Sprachschule.
Da diese eine dreiviertel Stunde mit dem Auto entfernt ist, weigere ich mich. Ich möchte sie an die ortsansässige Schule einschulen.
Meine Frage ist nun, darf eine Schule ein Kind ablehnen aufgrund der Sprache, denn geistig ist sie topfit.
Bitte helft mir, bin verzweifelt
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo,

ob dein Kind an dieser Schule richtig aufgehoben ist oder nicht, bevor es überhaupt den ersten Schultag dort absolviert hat, entscheidet doch wohl keine Lehrerin???!

Du solltest von der Stadt ein Schreiben erhalten haben, in dem du darauf hingewiesen wurdest, an welcher Schule dein Kind anzumelden ist. Dabei besteht ein Rechtsanspruch auf Aufnahme an der deiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule.

Vorgeschaltet ist immer noch eine amtsschulärztliche Untersuchung, die auch dein Kind durchlaufen haben sollte oder noch muss. M. E. können lediglich hier Empfehlungen ausgesprochen werden, wo dein Kind am besten untergebracht werden sollte. Die Diagnose stellen aber wie gesagt Ärzte und keine Lehrer.

M. E. MUSS die Schule dein Kind erst einmal aufnehmen. Gleichwohl würde ich mir aber bei einer stärkeren Behinderung überlegen, ob du deinem Kind damit einen Gefallen tust. Kinder können grausam sein und gerade wenn sie noch so klein sind, großen Schaden nehmen, wenn sie durch Klassenkameraden aufgrund unzureichender sprachlicher Möglichkeiten gehänselt werden.

Die Probleme deiner Tochter scheinen ja doch gravierender zu sein, denn bloßes Lispeln oder leichtes Stottern führen sicherlich nicht zu einer solchen Äußerung der Lehrerin.

Ich kann verstehen, dass du erst einmal zurückschreckst vor einem so weiten Schulweg. Du hast gegenüber deinem Kind aber eine Fürsorgepflicht. Und da muss man eben zum Wohl des Kindes auch mal die ein oder andere Kröte schlucken. Zur Not vielleicht sogar umziehen, wenn es auf Dauer zu stressig werden würde und wenn die sonstigen Rahmenbedingungen (wie z. B. die eigene Berufstätigkeit) damit vereinbar sind.

Gruß
Kirsten
 

lilly7022

Ich wohne hier
Ich frage mich, warum bei solchen gravierenden Sprachstörungen, die ja hier vorzuliegen scheinen, nicht der Kinderarzt schon auf eine erforderliche Logopädie hingewiesen hat? Man kann doch nicht warten, ob sich mit 6 noch etwas "verwächst". Da fehlt mir leider etwas das Verständnis :shake
 

Lacrima1984

Neues Mitglied
Sie ist ja in dem Sinne nicht behindert, sie stößt ein bisschen mit der Zunge an, weil ihr im vorderen Bereich die Milchzähne ausgefallen sind. Und eben ein paar Buchstaben spricht sie eben noch falsch aus. Im geistigen Zustand wäre sie schultauglich hat man mir gesagt.
Nur was ich eben nicht verstehe, von einem Bekannten von mir, sein Sohn, den Kleinen versteht man fast überhaupt nicht, und der ist auch auf eine "normale" Schule aufgenommen worden.
Umzug kommt leider nicht in Frage, da ich hier Arbeit habe. Desweiteren habe ich kein Auto, das, falls mal was mit ihr in der Schule sein sollte, ich schnell mal da hin fahren könnte. Mit dem Zug wäre ich 3 Stunden unterwegs.
Ich würde ja sogar den Kompromiss eingehen, das ich sage, sie soll hier eingeschult werden, und falls sie es nicht schaffen sollte, sie an die Sprachschule zu schicken nach dem ersten Schuljahr oder sie eben das erste Schuljahr wiederholen lassen würde.

Ich habe nachher gleich einen Termin bei dieser "Lehrerin", mal sehen, wie das wird.
 

Lacrima1984

Neues Mitglied
Es sind ja nicht mal "erhebliche" Sprachstörungen, wie ich schon in der anderen AW gesagt habe, es sind nur einzelne Buchstaben und sie stößt eben mit der Zunge an. Mein Kinderarzt sagte mir diesen Satz mit dem "verwachsen", die Kita hatte mich da auch vorher noch nie drauf angesprochen gehabt.
Ich bin mittlerweile soweit, falls die Schule sie nicht nimmt, das ich einen Anwalt einschalte, und mich bei der Schulbehörde beschwere.
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo lacrima,

ich verstehe das alles nicht. Wieso diskutierst du mit einer Lehrerin, ob dein Kind auf diese Schule kommt oder nicht?

Man meldet ein Kind in einer Schule an und bekommt dann den Bescheid, dass es angenommen ist. Wie gesagt hast du einen RECHTSanspruch darauf, dass dein Kind an dieser Schule genommen werden muss, sofern es die Schule ist, die eurer Wohnung am nächsten gelegen ist.

Nach deinen Schilderungen gibt es nicht den Hauch eines Grundes, warum dein Kind nicht genommen werden sollte. Kann es sein, dass du da etwas gehörig falsch verstanden hast? Liegt dir ein AblehnungsBESCHEID vor???

Zig Kinder nuscheln, lispeln oder oder oder. Da geht man zum Logopäden und dann gibt sich das mit der Zeit. Und selbst wenn nicht ist das kein Grund, die Schule zu wechseln. Es sei denn, das Kind hat eine regelrechte Sprachbehinderung.

Ich würde an deiner Stelle versuchen, mal runterzukommen. Du konstruierst dir u. U. ansonsten sehr schnell ein Hysterie-Image, das deiner Tochter zum Nachteil gereichen könnte. Frag im Schulsekretariat nach oder beim Direktor, ob an deiner Unsicherheit etwas dran ist und gut!

Gruß
Kirsten
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Und was ist mit der Eignungsuntersuchung des schulärztlichen Dienstes? Darauf hast du gar nicht geantwortet...
 

lilly7022

Ich wohne hier
Darauf warte ich auch noch. Denn bei dieser Schuluntersuchung kriegt man ja schon eine Richtung und weiß, ob alles okay ist. Falls nciht, werden einem auch Hilfen angeboten. Jedenfalls bei uns ist das so, daß in so einem Fall sicher Logo empfohlen worden wäre.

Wenn es nicht schon vom KiGa kommt, dort wird bei uns in Hessen ein Sprachscreening gemacht, so mit 4-5 Jahren. Außerdem gibt es ja noch diverse Us - auch dort wird nach dem Sprechen gefragt und getestet - was ist denn da gesagt worden, wenn die Störungen so massiv sind?
 

lilly7022

Ich wohne hier
Noch eine Frage: Sie war ja sicher schon schulpflichtig, wenn Du sie zurückstellen lassen hast? Wohin geht sie dann derzeit? In den KiGa dürfen schulpflichtige Kinder doch meines Wissens nach nicht mehr gehen?
 

Maju

Namhaftes Mitglied
Ich erzähle es ja gerne noch ein 1000stes Mal: Meine Tochter hat bei der Einschulungsuntersuchung höchstens Drei-Wort-Sätze gesprochen und beim Nachsprechen kam nichts sinnvolles zurück. Daraufhin musste (!) sie zur Schule und ich durfte sie noch nicht einmal zurückstellen oder in eine Grundschulförderklasse stecken.
Trotzdem ließ ich sie noch ein paar Mal in der Sprachheilschule untersuchen vom dortigen Direktor. Der alleine entscheidet nämlich, wer auf seine Schule kommt. Soweit ich es richtig verstanden habe, sind bei ihm keine Schüler, die eigentlich nur einen Logopäden brauchen. Und obwohl meine Tochter wirklich sehr schlecht sprach, hat er sie nicht aufgenommen.
 

Gerhard

Neues Mitglied
Mich würde interessieren was nun aus dem Thema geworden ist? War die Schulanmeldung erfolgreich?

Eine Idee wäre vielleicht noch gewesen vom Logopäden eine schriftliche Information anzufordern, dass das Kind "schultüchtig" ist aber natürlich weiterhin eine logopädische Behandlung erhält.
 

christian568722

Neues Mitglied
Mich würde hier auch sehr gerne interessieren, wie es ausgegangen ist.

Allerdings würde ich nicht als Logopäde eine Bescheinigung ausstellen, ob ein Kind "schultüchtig" ist, denn das gehört nicht in den Kompetenzbereich von Logopäden. Denn diese sehen Kinder vorwiegend in Einzelsituationen und nicht in der Gruppe. Sicherlich ist es aber möglich, vom Logopäden einen Bericht über den Verlauf der logopädischen Förderung und in Hinblick auf zu erwartene Ziele zu bekommen. Dies ist dann ein Baustein von mehreren, ob ein Kind grundsätzlich schulpflichtig ist, da immer das Gesamtbild betrachtet werden muss.
 
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