brauche Rat -  private KV

wave

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe nur eine "klitzekleine" Frage. Mein Mann und ich leben in Trennung, wir beide gehen Vollzeit arbeiten, unser gemeinsames Kind wird von mir betreut. Wir sind privat Krankenversichert. Nach allg. Rechtssprechung hat mein Mann die private KV des Kindes zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen. Ist das auch so, wenn wir beide wieder Vollzeit arbeiten gehen? Die Kleine - wie gesagt - lebt bei mir und sieht ihren Vater alle 14 Tage und einen zusätzlichen Tag in der Woche, wir haben auf gegenseitigen Unterhalt verzichtet.

Danke für die Unterstützung

Karin
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Rein vom Gefühl her würd ich sagen du musst sie versichern... aber wissen tu ich es nicht.
 
M

Mafa

Guest
... hier ist der Vater in der Pflicht - neben seiner Pflicht zum Barunterhalt.


Gruß

Manfred


Wie ist mein Kind krankenversichert?
Der Vater Ihres Kindes ist verpflichtet, dem Kind die notwendigen Krankenkosten zu ersetzen, die Krankenversicherungskosten zu übernehmen oder das Kind in seiner Krankenversicherung mitzuversichern.

Soweit das Kind in Ihrer Versicherung kostenfrei mitversichert ist, haben Sie darauf zu achten, dass Sie den Vater von einer eventuellen Beendigung des Versicherungsverhältnisses rechtzeitig informieren, damit er Ihr Kind in seine Versicherung mitaufnehmen kann. Nähere Informationen gibt Ihnen auch Ihre Krankenkasse (z.B. www.aok.de, www.dak.de).
 

wave

Neues Mitglied
hallo Manfred,

vielen Dank für die Info, ist ja irgendwie nicht so ganz fair, wir gehen beide vollzeit arbeiten, verdienen ungefähr das gleiche und der Kindsvater soll die gesamten privaten KV tragen, naja, ich denke ich werde ihm entgegenkommen und einen Mittelweg suchen. Da sind die Väter doch ein wenig im Nachteil

Gruß

karin
 
M

Mafa

Guest
...er kann die KV ( Kind m.E. nur ca. 90€ ) möglicherweise von der Steuer absetzen - du könntest ihm ja den Freibetrag für das ganze Kind lassen....
.......


Der Vater ist übrigens in fast allen Fällen im Nachteil...leider !


.......aber bei euch doch schön, wenn miteinader gesprochen wird...und nicht über einen Anwalt.

Gruß

Manfred
 

wave

Neues Mitglied
das stimmt allerdings, und ich versteh die Rechtsprechung nicht genau, warum bei gleichem Einkommen usw doch der vater - nur weil die Kids bei der Mutter sind - zui 100% einige Kosten übernehmen muss, da hab ich selbst als Mutter sehr wenig Verständniss.

Gruß

karin
 
M

Mafa

Guest
Original von wave
das stimmt allerdings, und ich versteh die Rechtsprechung nicht genau, warum bei gleichem Einkommen usw doch der vater - nur weil die Kids bei der Mutter sind -

Liebe Karin,

welcher Trennungsvater versteht hier schon die Rechtssprechung.. :sn7 Und warum sind in fast 90% der Fälle die Kinder bei der Mutter - weil die Väter nicht WOLLEN oder doch eher nicht dürfen....


Aber die Krankenversicherung ist nun mal ein Bestandteil des Barunterhalts, diese reduziert dann auch das zur Verfügung stehende Einkommen.

In die private KV sind die Leute doch ( meist in den jungen Jahren ) gewechselt, weil dieses viel billiger ist.

Ich selbst bin in der gesetzlichen und zahle 50% ( 50 % AG ) von 474,30 € = 237,15€.


Eine private KV wäre aber schon für 280€ zu bekommen, der Arbeitgeber zahlt
weiterhin die oben genannten 50% = 237,15 Zuschuss zur KV.

Also bekommt der z.B. der Vater:

237,15 € vom Arbeitgeber,
280,00€ muss er für sich selbts bezahlen,
120,00€ muss er für das Kind zahlen,

= 400€ - AG-Anteil - 237,15€ und zahlt netto nur noch 162,85€ statt 237,15 wie in der gesetzlichen....und ist noch Privatpatient.

( Soll hier aber keine Reklame für die private KV sein..)


Ansonsten hier noch ein Auszug aus den Richtlinen:

5. Kindesunterhalt



5.3. Krankenversicherung

In den Unterhaltsbeträgen (Tabellensätzen) sind keine Krankenkassenbeiträge enthalten. Soweit das Kind nicht in einer Familienversicherung mitversichert ist, hat es zusätzlich Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Beitrags zur Krankenversicherung. Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung sind nur erstattungsfähig, wenn keine öffentlich-rechtliche Versicherung abgeschlossen werden kann. Soweit eine preisgünstigere Mitversicherung (einschließlich Beihilfe) zulässig ist, muss dies grundsätzlich in Anspruch genommen werden. Das Nettoeinkommen ist in diesen Fällen vor Einstufung in die entsprechende Einkommensgruppe vorweg um diese Beträge zu bereinigen.



Gruß


Manfred
 

wave

Neues Mitglied
HAllo Manfred,

zum Glück sind mein Mann un dich in der Lage uns ausserhalb der Rechtssprechung zu einigen - so zahlt er die D Tab und die priv KV - ebenso wie die Hälfte zu Kiga bzw Au pair. ich werde demnächst meine Arbeitszeit reduzieren um mehr für das Kind da zu sein - ohne finanziellen Ausgleich durch meinen Mann. Wir haben ebenfalls ein großzügiges Umgangsrecht für ihn eingeräumt. Im Grunde genommen kann er sie - neben festen und regelmäßigen Zeiten - jederzeit sehen. Natürlich in Absprache. (Und dennoch kann ich die Rechtssprechung, die eindeutig zu Lasten des Mannes geht, nicht immer nachvollziehen)

Dies war ein langer Prozess und es gibt - wie in jeder Partnerschaft (auch in der Elternpartnerschaft) - hin und wieder Reibungspunkte, die wir jedoch schnell und ruhig aus dem Wege räumen.

Ich wünsche mir für andere Scheidungskinder eine ähnlich gute Trennung der Eltern.

Vielen Dank und dir alles Gute

Karin :winken:
 
M

Mafa

Guest
freut mich sehr !

Falls der Vater Arbeitnehmer ist, kann er die Kosten für die PKV für das Kind übrigens mit seiner eigenen PKV zu 50% von seinem Arbeitgeber tragen lassen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 280€ ( 50%).

Und das eine oder andere noch steuerlich absetzen....


Gruß


Manfred


Falls noch jemand nachlesen will:




Kindesunterhalt und Krankenversicherung:

Ein Kind ist i.d.R. über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Nach der Scheidung der Eltern gilt das aber nur, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Nach Rechtskraft des Scheidungsurteils kann das Kind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Elternteils mitversichert sein.

Falls ein Kind nicht über die Mutter oder den Vater mitversichert ist, hat es einen Anspruch gegen den Unterhaltspflichtigen auf Krankenvorsorge. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall eine Krankenversicherung für das Kind abschließen und die Beträge hierfür zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten und müssen deshalb zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.

Die Krankenversicherungsbeiträge können allerdings bei der Berrechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens abgezogen werden. Bei der Bemessung des Kindesunterhalts ist also erst die Krankenversicherung für das Kind vom Einkommen abzuziehen, danach ist der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln. Auf diese Weise verringert sich in der Regel durch den Vorwegabzug der Krankenversicherungskosten der Kindesunterhalt.

....
 
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