brauche Rat -  scheidung ohne anwalt?

vanillabee

Namhaftes Mitglied
Hallo!

Ich bräuchte mal kurz eure Hilfe!
Meine Mutter ist seit fast 5 Jahren von ihrem Mann getrennt, über Scheidung wurde nie geredet, eigentlich wurde über nichts geredet. Nun hatte sie heute Morgen einen Brief vom Amtsgericht im Briefkasten, dass irgendein Anwalt aus Düsseldorf mit der Scheidung beauftragt wäre. Unterhalt wurde schon vor ein paar Jahren notariell festgelegt. Gemeinsame Dinge gibt es nicht mehr.
Nun meine Frage: wenn meine Mutter dieser Scheidung zustimmen sollte, kommen Kosten auf sie zu? Wenn ja, in welcher Höhe? Prozesskostenhilfe?

Meine Mutter ist grad durch den Wind, versteht nichts mehr, kann mir auch nicht sagen, was genau in dem Brief steht.

Aber vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten?

Dankeschön!

LG, bee
 

mad

on the run....
anwalt braucht deine mutter nicht, WENN alles geklaert wurde.finde es aber schon seltsam, dass nie ueber scheidung geredet wurde, und wie es scheint, reden sie auch heute nicht mehr ueber irgendwas?
Also sind da noch die gerichtskosten, die geteilt werden muessten.wenn deine mutter geringes einkommen hat, kann sie pkh beantragen.ich persoenlich wuerde mich lieber von einem anwalt vertreten lassen, sicher ist sicher.
die pkh kann man selbst beantragen, ohne, dass man vorher beim anwalt war!

ach so, der streitwert muesste natuerlich festgelegt werden, da geht es um besitz usw., wo nach wiederum die kosten berechnet werden, und was ist mit dem rentenausgleich?
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
Eben darum frag ich ja. Reden tun die Zwei schon lange nicht mehr. es wurde alles getrennt, als er ausgezogen ist.
Auch das wurde bei der Festlegung des Unterhalts beim Notar mit schriftlich festgehalten.
Ich hatte erst die Möglichkeit, mir dieses Schreiben vom Amtsgericht anzusehen. Es scheint nur eine 'Mitteilung zur Kenntnisnahme' zu sein. Was sie jetzt allerdings da tun soll, weiß ich auch nicht. Im Schreiben steht auch drin, dass ein Antrag zur Prozesshilfe mit drin sein soll, ist er aber nicht. Also hab ich ihr jetzt ersteinmal geraten, da morgen mal anzurufen und nachzufragen, was von ihr jetzt erwartet wird.
Meine mutter ist 100% erwerbsunfähig und bezieht daher Rente. Und eben diesen Unterhalt. Hat man da Chance auf PKH?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Hey Süße,

die PKH hat Andy auch bekommen - also kriegt die deine Mama bestimmt auch (oder hab ich was verpasst und sie schwimmt im Geld? ;) ).
Geh mal mit ihr zum Amtsgericht und hol nen Beratungsschein. Damit dann zum Anwalt und das Schreiben vorlegen. Der Anwalt/Die Anwältin wird dann schon wissen was zu tun ist ;)


lg :maldrueck :maldrueck :maldrueck
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
Aber es ist doch alles geklärt. Es geht wirklich nur noch um den Akt der Scheidung an sich. Oder stell ich mir das zu einfach vor, von wegen Rentenanteile und so?

Meine Mum ruft da morgen an und lässt sich nen Termin geben. Mal sehen, was da rauskommt.
 

mad

on the run....
wenn WIRKLICH alles geklaert ist, ist das alles schnell vorbei und es gibt keine probleme. das mit dem versorgungsausgleich muss aber gemacht werden, und dauert auch ne zeit.ich wuerde zu ner einmaligen beratung raten, weiss ja nicht, in wie weit ihr expartner nicht doch irgendwas bloedes tun kann.lieber bisschen vorsichtig sein.pkh ist ueberhaupt kein problem, einfach antrag stellen.die formulare gibt es sogar im net!
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
Sie hat heute Vormittag angerufen und kann am montag da mal hin. Mit sämtlichen Unterlagen, die zu einer PKH erforderlich sind. Einen Beratungsschein bekommt sie dann auch. Und eine Anwältin, die sich hier in auf Familienrecht/Scheidungsrecht spezialisiert hat, hab ich auch schon gefunden. Puh. Erstmal was geschafft. :]

Meine Hochzeit vor einem Monat war da einfacher... :bldgt
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
Der Verzicht würde offensichtilich einen Nachteil für meine Mutter bedeuten, oder?
Nunja, ich bin jetzt erstmal ganz cool und warte, was die Anwältin sagt. Hingehen wird sie ja definitiv mit dem Beratungsschein.
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
So, meine Mum war da heute Vormittag und hat sich 'beraten' lassen.

Mit dem Ergebnis bin ICH nicht zufrieden.
Eine Sache wurmt mich ganz besonders. der 'nette' Herr dort meinte allen ernstes, dass meine Mutter KEINEN Anspruch auf einen Beratungsschein hätte, weil es ja ein 'laufendes Verfahren' sei.
Ist es doch aber gar nicht, oder? Der gegnerische Anwalt hat doch lediglich den Antrag auf die Scheidung gestellt.
Wann soll man denn einen Beratungsschein bekommen, wenn man ihn nicht bekommt, wenn man ihn braucht?

ich erhoffe Antwort! Bitte bitte.... :shake
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
Aber letzten Freitag wurde ja von einer Gerichts-Mitarbeiterin gesagt, dass sie einen Beratungsschein bekommt, wenn sie da ist. den Prozesskostenhilfeantrag hat sie heute dort gleich ausgefüllt.
Wenn sie PKH bekommen sollte, braucht sie doch aber einen Anwalt?! Nicht?

Ja, mit nachteilig meinte ich den Verzicht auf Versorgungsausgleich.
 

mafa

Aktives Mitglied
...bei mir lief es ähnlich.....

Ehevertrag vor ca. 25 Jahren mit Notar,
Verzicht auf Versorgungsausgleich,
Trennung 3 Jahre ( Hausrat ets. alles endgültig erklärt),
Trennungsfolgevereinbarung ohne Notar - Unterhalt befristed - Umgangsregelung - KU nach Gesetz, Kappungsgrenze für EU,
Antrag auf Scheidung ( von mir),
Termin nach 6 Wochen - festsetzung finaler Termin 8 Wochen später (Berlin),
Scheidung ohne weiteren Anwalt ohne weitere Anträge - (dauer 5 Minuten).


Wichtig ist, wenn die Ehefrau ohne Anwalt zum Termin geht, kann sie keine eigenen Anträge stellen...Notfalls: Schnell Anwalt auf dem Gerichtsflur suchen...

Manfred
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
So, neue Fragen sind aufgetaucht.

Es wurde jetzt eine Information zugestellt, zusammen mit dem Scheidungsantrag.
Prozesskostenhilfe wurde als Ratenzahlung bewilligt, es sollen monatlich 95,-€ gezahlt werden.
Nun zu meiner Frage: Der Noch-Ehemann hat laut diesem Bescheid nur eine Rate von monatlich 60,-€?! Er verdient WESENTLICH mehr als meine Mutter, wie kommt das zustande?
Nächste Frage, der Scheidungswert. Auf dem Schreiben für meine Mutter steht ein Scheidungswrt von über 7000€, auf dem ihres Mannes nur knapp über 5000€. Warum dieser Unterschied? Kann man auch gegen solche Bescheide Widerruf einlegen?
Nächsten Montag hat meine Mutter einen Anwaltstermin, ich hoffe, diese Anwältin kann ihr vielleicht auch schon viele Fragen beantworten.


lG,. Bee
 

mafa

Aktives Mitglied
...so eine Scheidung mit einem Anwalt muss nicht teure sein...wenn ich mich erinnere....knapp unter 2000€ bei einen höheren Streitwert. Gerichtskosten ca. 480€ - die erste Zahlung - Anwalt Abschlag ca. 700€ - Endrechnung Anwalt ca. 500€
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
echt, sowas gibts? danke für den tip, das werd ich dann gleich mal suchen gehen!
das mit dem scheidungswert kam mir halt auch sehr spanisch vor, warum sllte meine mutter mehr scheidungswer/streitwert (ist doch das selbe, oder?) haben als ihr noch-mann?

vielen lieben dank für eure antworten!! :kisses
 

mafa

Aktives Mitglied
Selbst bei einer einverständlichen Scheidung ist allerdings ein zweiter Rechtsanwalt erforderlich werden, zum Beispiel wenn das Gericht ein Vergleich über den Versorgungsausgleich anbietet. Vergleiche können vor dem Familiengericht nur von Rechtsanwälten geschlossen werden.

Aber auch, wenn der Anwalt der Gegenseite plötzlich einenvöllig neune Antrag stellt...

Daher kommt sicherlich der Begriff "Anwalt vom Flur"...
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
meine mutter war heute bei ihrer anwältin. über eine stunde! sie scheint sehr nett zu sein und sie übernimmt alle angelegenheiten. so dass meine mutter nun gar keinen stress mehr damit hat. bei der pkh scheint ein offensichtlicher fehler vorzuliegen, auch da kümmert sich die anwältin drum.

vielen lieben dank für eure nette hilfe und kompetenten antworten!!

lg, bee
 
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