Frage -  Schulabschlüsse Hauptschule

Jack123

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und habe ein paar Fragen zum Thema Schulabschlüsse in der Hauptschule bzw. Schulpflicht.

Unsere Tochter (wird im Oktober 16) ist in der Realschule in der 8 Klasse zweimal Sitzengeblieben und geht nun in die 9. Klasse der Hauptschule.
Wir sind in NRW.

Wie lange ist nun eigentlich die Schulpflicht?
Kann Sie nun dort nur noch die 9. Klasse machen (weil sie dann ja durch das Sitzenbleiben insgesamt 10 Jahre zur Schule gegangen ist) oder muss sie die 10. Klasse auf jeden Fall noch machen oder hängt das vom Zeugnis nach der 9. Klasse ab?

Welche Abschlüsse kan sie auf der Hauptschule noch bekommen?
Ich habe gelesen, dass sie mit der Versetzung in die 10. Klasse den Hauptschulabschluss erreicht hat - auch ohne Prüfung. Ist das so richtig?

Ich hab auch gelesen, dass die dann nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss A erhalten kann?
Worin besteht denn der Unterschied zwischen dem Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse und dem nach der 10.Klasse?

Nach der 10. Klasse kann sie aber auch - je nach Zeuggnis den B-Abschluss machen und dieser ist dann identisch mit dem Realschlussabschluss. Stimmt das und wovon ist das abhängig?


Ich versuche nun schon länger herauszubekommen was da Möglich ist aber nirgendwo fnde ich die antworten auf meine fragen.
Ich hoffe sehr hier kann man helfen.

Liebe Grüße

Jack.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

in Nordrhein-Westfalen ist die Schulpflicht, anders als in anderen Bundesländern, einigermaßen komplex geregelt.

Kurz zusammen gefasst: Man muss zur Schule gehen, bis man entweder das Abi oder einen Berufsschulabschluss in der Tasche hat, oder man von der Schulaufsicht vom weiteren Schulbesuch befreit worden ist - das ist frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Theoretisch kann es aber passieren, dass man in NRW bis in die 20er Jahre hinein schulpflichtig ist.

Also mal im Detail: Die Schullaufbahn unterteilt sich in drei Phasen - Primarstufe, sowie die Sekundarstufen eins und zwei. Die Primarstufe umfasst die Grundschule; die Sekundarstufe I ist das, was man allgemein als Haupt- und Realschule sowie Gymnasium kennt. Die Sekundarstufe II umfasst Bildungswege, die zum Abitur führen genauso wie zum Beispiel die Berufsschule.

Die Schulpflicht ist in NR zweigeteilt: Man muss zehn Schuljahre lang die Primar- und die Sekundarstufe I besucht haben, wobei damit nur die Zahl in Jahren nicht aber die Jahrgangsstufen gemeint sind. Jemand, der Klassen überspringt, bekommt allerdings von diesen zehn Schuljahren die Jahre geschenkt, die er sich durch das Überspringen gespart hat.

Will heißen: In der Regel muss man zehn Jahre lang Grundschule und dann einen Bildungsweg der Sekundarstufe I besuchen. Ausnahme: Wer nach der neunten Klasse eine Berufsausbildung beginnt, erfüllt die Restschulpflicht für die Sekundarstufe I durch den Besuch des ersten Berufsschuljahres.

Denn im Anschluss an diesen Teil der Schulpflicht beginnt die Schulpflicht für die Sekundarstufe II: Sie endet, wenn entweder ein Bildungsweg der Sekundarstufe II (also zum Beispiel die Berufsschule) erfolgreich abgeschlossen wird, oder, bei Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz, mit dem Ende des Schuljahres, in dem diese Jugendlichen das 18. Lebensjahr vollenden. Grundsätzlich gilt aber auch, dass jeder, der vor dem 21. Geburtstag eine Ausbildung beginnt, und sich mit 18 nicht von der Schulpflicht hat befreien lassen, erneut der Schulpflicht unterfällt, bis er oder sie seine Ausbildung abgeschlossen hat.

Also: Deine Tochter hat mit dem zehnjährigen Besuch der Sekundarstufe I diesen Teil der Schulpflicht erfüllt, ganz gleich, ob sie ihn erfolgreich abschließt, oder nicht. Aber zur Schule gehen muss sie trotzdem weiterhin, und zwar bis sie eine Ausbildung beendet oder 18 wird, wenn sie keine macht, oder sich befreien lässt, wenn sie erst spät eine beginnt.

Denn in der Tat ist es so, dass man in NRW automatisch den Hauptschulabschluss hat, wenn man die 9. Klasse besteht (bleibt man sitzen, hat man auch keinen Abschluss). Sollte sie eine Ausildung finden, könnte sie dann in die Sekundarstufe II übergehen.

Ansonsten geht es wohl weiter in die 10. Klasse - entweder auf der Hauptschule, oder in einer Berufsvorbereitung, oder in was immer auch sonst so das Land auf der Pfanne hat. Aber abgehen und einfach nur arbeiten, ohne Schulbesuch, ist in Nordrhein-Westfalen (anders als in anderen Bundesländern) nicht vorgesehen.

Auf Grund der Leistungen in der 9. Klasse werden die Hauptschüler für die Zehn nach Typ A und Typ B aufgeteilt; maßgeblich sind die Leistungen im Schuljahr davor. Typ A führt zum "Hauptschulabschluss nach Klasse 10", der in einer zentralen Prüfung erworben wird, und Typ B ist die Fahrkarte zur mittleren Reife, für die es ebenfalls eine zentrale Prüfung gibt.


Viele Grüße,

Ariel
 

june75

Namhaftes Mitglied
hitnak hat das ja schon super erklärt :applaus
Ich erzähle das mal aus meiner Erfahrung! Ich bin zwar nicht in NRW zur Schule gegangen,sondern in Niedersachsen,aber ganz so unterschiedlich scheint es nicht zu sein!

Also,ich bin in der 7. Klasse Realschule sitzen geblieben(da mir meine "nette" Klassenlehrerin eine 5 mehr gegeben hat,als sie hätte eigentlich dürfen,stand dort auf 3-4,und somit hätte ich sie wieder als Klassenlehrerin bekommen und das wollten meine Eltern nicht) und so kam ich auf die Hauptschule,gleich in die 8.Klasse.War sehr langweiliges Jahr für mich,da dort erst alles gelernt wurde,was ich vorher auf der Real hatte. Nach der 9. Klasse gab es Schulabgänger,mit Abschluß,aber nur mit Ausbildungsstelle! oder wenn man eine andere Schule weiter besuchte. Dann gab es das "freiwillige" 10.Jahr,wo man den Realschul-Abschluß machen konnte-dann mußte man aber eiine Prüfung(hieß bei uns Kolloquium)machen und die entsprechenden Noten zur "Zulassung" haben und wenn man die bestanden hatte,dann hatte man den Realschul- Abschluß(hieß dann erweiterter Hauptschulabschluß),alle die nicht die Noten dazu hatten konnten so nochmal,die Noten,für den Hauptschul Abschluß "verbessern",als in der 9. Und sonst bekam man "nur" eine Bestätigung,das man eben am "freiwilligen 10.Jahr"teilgenohmen hat-um dann auch die "Schulpflicht" erfüllt zu haben und dann seine Ausbildung oder weiteren Schulbesuch(Höhere Handelsschule,etc) zu starten!

Hoffe,konnte Dir auch ein bißchen helfen!

:bye:
june
 
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