brauche Rat -  Soll ich eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen, oder abwarten ?

maminator

Neues Mitglied
Hallo,
brauche dringend mal ein paar Meinungen von Euch...

Guter Rat ist teuer sagt man - aber ist der teure Rat auch gut im menschlichen Sinne - oder habe ich gar die Verpflichtung meinem Sohn gegenüber, endlich mal zu handeln - auch wenns unmenschlich rüberkommt....?
Jetzt werd ich mal konkret :

Habe einen 10 Jahre alten Sohn, und war 7 Jahre lang allein erziehend.
Die Ehe zuvor war bereits bevor er geboren wurde zum Scheitern verurteilt, da sein Vater nicht bereit war, erwachsen zu werden, und Verantwortung zu übernehmen - nur Träumereien im Kopf hatte, nicht jedoch den Ehrgeiz wirklich anzupacken, zu arbeiten um etwas zu erreichen - sondern sich immer durchs Leben schlängelte...

Nachdem die rosarote Brille runter war, erkannte ich, dass er größtenteils auf meine Kosten lebte, das Erbe das ich zu Lebzeiten meiner Omi vermacht bekam drauf ging für
seine von ihm verursachten Schulden .

Er war selbstständig , und hat den Arsch ewig nicht hochbekommen....schrottete desweiteren z.B. ein Auto, ohne dafür Versicherung bezahlt zu haben....kaufte ein Neues, ohne dies mit mir zu besprochen zu haben, und musste monatlich 900 DM Raten zahlen, auch wenn nur 2000 DM insgesamt reinkamen, wenn er "gut" verkaufte, und konstant arbeitete......etc...die Krankenversicherung wurde nicht mehr bezahlt, und ich stand irgendwann ohne wirklich am Abgrund mit Tütensuppe zum Frühstück, ewigen Gerichtsvollzieherbesuchen, nem kleinen Sohn der auch nicht krankenversichert war, und nem Mann der immer nur versprach, etwas zu ändern, nachdem er mit uns in die "Wallachei" 365 Einwohnerdorf im Hunsrück gezogen war, ich dort niemanden kannte ausser den Gerichtsvollzieher, den von der GEZ, und den vom Finanzamt....niemanden der auf das Kind aufpassen konnte, damit ich hätte arbeiten können...

Wie auch immer, ich beschloss zu handeln bevor ich ernsthaft krank werden würde (das fühlte ich), und trennte mich, um es alleine zu schaffen.

Die Scheidung dauerte fast drei Jahre.Ich verzichtete auf Unterhalt für mich, da eh nichts zu holen gewesen wäre....man einigte sich freundschaftlich zum Wohle des Kindes...hielt guten Kontakt, und der Unterhalt für den Kleinen wurde gezahlt wenn es ging, oder wenn ich Druck machen musste, weil sonst die Stadtwerke den Strom abgestellt hätten.

War also nie der Typ, der auf sein Recht pochte, und mit Klage drohte - bin das auch heute nicht ---obwohl ich allen Grund dazu hätte !!!!


Jetzt ist die Sachlage so, dass ich zwei Jahre lang Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bezog --- da er nicht zahlen konnte, und ich nicht länger geduldig sein konnte, und mit unregelmäßigem bis garkeinem Unterhalt nicht mehr klar kam ( alles wurde teurer, und die Bedürfnisse des Sohnes änderten sich schließlich auch).

Man riet mir, eine Beistandschaft einzurichten.
Ich sprach vor, und man sagte mir, dass man aufgrund dessen, dass er eine EV geleistet habe, eh nichts holen könne.

Letztes Jahr fing er endlich einen Job auf Angestelltenbasis an, und beantragte die Privatinsolvenz --- was bedeutet, dass sein Selbstbehalt höher ist - um Unterhaltszahlungen vorrangig zahlen zu können.

Jetzt hieß es, er könne nicht, da er nicht so viel verdiene.

Inzwischen zog er mit einer Frau zusammen, die selbst zwei Kinder hat, und ziemlich geldgeil ist - weshalb sie ihn bald wieder verließ.

In dieser Zeit zahlte er schon garnicht.


Ich heiratete inzwischen, und bekam in Punkto Unterhaltsvorschuß direkt fünf Tage nach der Heirat 40 Euro Nachforderung vom Jugendamt zugesandt !

Da bin ich explodiert, da ich nicht dadurch dass ich nun verheiratet war auch mehr Geld hatte --- im Gegenteil !


Mein Mann verdient recht wenig, und ich bekomme jetzt nur Elterngeld, keinen Unterhaltsvorschuss mehr....
Kann doch nicht sein, dass sein Vater seiner Verantwortung nicht nachkommt, und das einem Anderen überlässt - dachte ich sogleich....und ich werde wie schon so oft - mal wieder zur Kasse gebeten....das frustet !


Wir einigten uns auf Unterhaltszahlungen von 100 Euro, aus Rücksicht auf seine finanzielle Situation, und die erste Zahlung kam im Juli - nachdem die Frau weg war....er lief ihr ziemlich hinterher, und konnte sie umstimmen....zieht jetzt nach Hessen wegen der Frau, und seit dies der Plan ist hat er wieder keine 100 Euro für seinen Sohn - sprich August, und September wieder 0 ! Braucht sein Geld für den Umzug, und will ab Oktober zahlen.


Die Frage ist doch, ob ich darauf vertrauen soll, oder ob die Frau da die Finger ausstrecken wird, und wir nichts sehen....

denn als sie hier bei ihm wohnte, rief er an, um unseren Sohn abzuholen, und sagte dann mehrmals zwei Stunden vorher ab ! Danach liefs wieder normal, und ich versagte ihm nie die Zeit mit ihm !!!

Unser Sohn ist nebenbei gesagt völlig durch den Wind, und es bricht so viel auf ihn herein.
Ich schlafe nachts schon nicht mehr deswegen.

Wahrscheinlich wird mein Mann jetzt auch noch seinen Job verlieren....und ich poche nicht auf den vollen Unterhalt, sondern lediglich auf 100 Euro, die schneller weg sind, als man schauen kann....zumal mein Sohn jetzt auch ein paar Füllungen für 200 Euro bekam, und wir für sowas aufkommen, da es ihm zusteht die beste Behandlung zu bekommen....wie auch vieles Andere ,das man sich vom Mund abspart.


Hätten mein Mann und ich auf das Glück, noch mal ein Baby zu haben, verzichten müssen, weil ein Anderer seiner Verpflichtung ewig nicht nachkommt, und es dadurch finanziell eng wird ?

Weiß nicht, ob wir im Ernstfall Hilfe vom Staat bekommen würden - aber es kann ja auch nicht sein, dass wieder andere dafür aufkommen müssen!!!

Was meint Ihr ?

Soll ich was unternehmen bevor er da hoch zieht, und mit der neuen Freundin einen auf Family macht (was ich ihm durchaus gönne, und ihm auch Glück wünsche ), oder soll ich warten bis Oktober, um vielleicht nach einem weiteren Monat wieder dem Geld hinterher zu rennen ?

Habe ich nicht auch die Verantwortung meinem Sohn gegenüber, seine Rechte und seinen Anspruch geltend zu machen, um bestmöglich für ihn zu sorgen, und nicht nachher am Essen sparen zu müssen ?

Unsere Kleine hat schließlich auch einen Anspruch darauf.
Wir lieben unsere Kinder, und hier geht es nicht nur um Kohle.

Bin mal auf Eure Meinungen gespannt...sorry, dass es so lang wurde.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Also Unterhaltsvorschuß steht dir, wenn du wieder verheiratet bist, nicht mehr zu. Egal ob mit oder ohne Beistandschaft. Davon abgesehen, gibt es den Vorschuß auch nur bis das Kind 12 Jahre ist.
Der Vorteil einer Beistandschaft besteht in deiner Situation darin, dass dann das Jugendamt immer wieder prüft, ob er der Vater zahlungsfähig ist und notfalls den Unterhalt auch einklagt. Damit hättest du dann nichts mehr zu tun, geht alles "automatisch". Auch wird dann dort registriert wann er immer gezahlt, bzw. nicht gezahlt hat und es läuft ihm als Schuld auf.
Du kannst dich aber unvervindlich beim Jugendamt hierüber beraten lassen. Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, kann ich dir nur empfehlen: mach es! Ich habe die Beistandschaft seit 10 Jahren und bin froh, so vieles nicht selbst regeln zu müssen.
 

Sala

Schokoholik
ich kenne mich mit der Rechtslage nicht so aus, aber rein gefühlsmäßig würde ich sagen: Mach es.
Es geht ja schließlich nicht um Geld für Dich, sondern für deinen/euren Sohn.
Zumindest diese Verantwortung MUSS er endlich konsequent übernehmen.
Die neue Familie deines Ex, sollte dir in dem Fall erst mal egal sein, hat ja auch nichts damit zu tun. du kannst ihm ja trotzdem alles Glück der erde wünschen, aber nicht auf kosten deines Sohnes. Und wenn das mit der Beistandsschaft möglich und machbar ist, ist zumindest für die nötige Konsequenz, die du deinem Ex gegenüber nicht hast, gesorgt. Da brauchst du auch keinerlei schlechtes Gewissen haben, oder Angst das jemand sagt du wärst nur aufs Geld aus. Schlieslich hast du deinem Sohn gegenüber ja auch die Verantwortung SEINE Rechte geltend zu machen, da er selber noch nicht geschäftsfähig ist.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Sehe ich genauso. Dein Ex wußte, als er die neue Familie gründete das er einen Sohn hat. Und wenn bei dir das Geld knapp ist, kannst du deinem Sohn auch nicht sagen: sorry, aber zu Essen kann ich erst im Oktober wieder einkaufen, dafür musst du Verständnis haben. :shake
 

Tanja 1

Aktives Mitglied
Hallo!

Wenn es tatsächlich möglich ist diese Beistandschaft jetzt noch zu machen dann kann auch ich dir nur raten mach es. Ich habe diese schon seit Geburt meines Sohnes (14) und sie läuft bis 18. Ich bin froh das ich mich nicht mit ihm rumstreiten musste, denn das wäre so gewesen. War auch so einer der sein Leben nicht auf die Reihe kriegt. Ich bekomme regelmäßig den Mindestsatz, wie er das macht und woher es kommt, ist Sache des Jugendamtes und mir egal. Habe eigentlich nie Probleme damit gehabt und kann jederzeit anrufen wenn was ist.

LG Tanja
 

maminator

Neues Mitglied
Hallo & vielen Dank für Eure Antworten !

Im Prinzip sehe ich das ganz genauso wie ihr.

Eine Beistandschaft ist grundsätzlich jetzt noch möglich - hatte bereits mit dem dafür zuständigen Menschen vom Jugendamt gesprochen...nur war meine Überlegung halt, ob es nicht sogar nachteilig wäre, da was zu unternehmen - wenn ihm jetzt auf die Füsse gestanden würde, und ihn das erst recht in eine Ehe mit der "Neuen" treibt, um nicht zahlen zu müssen.
Um hier kurz aus zu holen...die Beziehung ist recht frisch.Sie hat drei Monate bei ihm gewohnt, und ihn dann verlassen, weil er ihr keinen Luxus bieten kann, und weil man hier in unserer Gegend nicht gut Stöckelschuhe tragen kann !!!!
Er ist ihr hinterher gerannt, hat sich zum Volldepp gemacht, und setzt jetzt alles daran, um ihr zu beweisen, dass er ihr das alles bieten kann...und zieht jetzt völlig überstürzt richtung Frankfurt .Hat da nen neuen Job ab Oktober, und braucht jetzt das Geld für den Umzug ---- um mit einer Frau zusammen zu sein, die ihn heute will, morgen nicht, übermorgen vielleicht, zur Zeit wieder ganz sicher....
lässt hier einen Sohn zurück, der darunter leidet, und hat ab sofort für den kein Geld mehr...erst wenn da oben alles anläuft mit dem Job - versprach er zumindest....
aber was, wenn sie dann die Finger drauf hat ?
Das ist irgendwie verzwickt, und im Moment treibt ihn schon die ganze Familie ihr in die Arme --- vor lauter dagegen sein.
Weiß jemand, wie sich das auswirkt, wenn er sie heiraten würde, und ihr dann der Unterhalt für ihre Kinder vom Amt wegfallen würde --- was ist dann mit dem Unterhalt für unseren Sohn --- steht der dann immer noch an erster Stelle ?
Ich kann schon noch bis Ende Oktober warten, bis ich Geld sehe, nur weiß ich eben nicht, ob es dann heisst, ich hätte eher was tun müssen.
Was meint ihr ?
Liebe Grüße, und einen schönen sonnigen Sonntag !
 

samti

Mitglied
hallo

was ich weis steht dein sohn an seiner ersten stelle auch wenn er sie heiraten sollte. denn er hat ja mit dieser frau keine eigenen kinder und deshalb gehen ihn diese kinder nicht wirklich was an. sollte er nun mit ihr nochmal ein kind zeugen dann sind beide kinder gleich gestellt. es gibt dieses 1 kind und neues kind mit einer anderen frau nicht mehr.
so viel ich weis wurde dieses gesetzt abgeschafft.
mein mann hat aus erster ehe auch schon 2 kinder und wir erwarten in kürze unser eigenes. und da wird es dann so laufen das sie nen gewissen teil weniger bekommt da ich ja dann noch daheim sein muss wegen der kleinen aber vom unterhalt der kinder sind alle gleich gestellt. genaueres weis ich wenn unsere maus da ist. denn dann müssen wir zum anwalt und alles neu berrechnen was sie bekommt und was uns zusteht usw.

lg samti
 

Tanja 1

Aktives Mitglied
Wenn du die Beistandschaft hast dann kümmert sich das Jugendamt darum das er auch zahlt, notfalls mit Lohnpfändung. So war es bei uns. Es gibt einen bestimmten Satz der ihm als Selbstbehalt zusteht und wenn er mehr verdient muss er zahlen, da kommt er nicht drumrum.

LG Tanja
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Genau so ist es. Die Frau geht dich nichts an. Und deinem Sohn steht der Unterhalt zu, egal ob die Luxus will oder nicht. Fragt dich einer was du willst? Und egal wie viele Kinder er noch zeugt, es gibt einen Mindestunterhalt den er zahlen muß.
Ob er nochmal heiratet oder nicht spielt doch gar keine Rolle. So wie du schreibst, wird er wohl zu dir nicht zurück kommen. Sorry, falls das hart klingt, aber ich finde das ist die Realität. Ansonsten wäre er nicht ihr, sondern dir hinterher gelaufen.

Beantrage die Beistandschaft so schnell wie möglich! Die gilt immer ab Tag der Antragstellung und nicht Rückwirkend!

Und mit dem Kindesunterhalt kenne ich das auch so wie Samti schreibt. Nur dass du bei einer Beistandschaft nicht selbst zum Anwalt musst, sondern das Jugendamt das für dich regelt. Die prüfen auch von Zeit zu Zeit, ob er nicht mehr zahlen kann.
 
Oben