vanillabee
Namhaftes Mitglied
es geht hier nicht um kindesunterhalt!
meine mutter hat heute von ihrem exmann ein schriftstück zum unterzeichnen bekommen, wo sich für uns noch eine frage stellt: es handelt sich um das schriftstück 'anlage U'
ein satz macht uns stutzig:
"Ausserdem ist mir bekannt, dass ich unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13805 € abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102€) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können."
Was heißt das? Muss sie jetzt den Unterhalt versteuern? Meine Mutter macht keine Steuererklärung, da 100% erwerbsunfähig, daher Rente.
Ausserdem ist ein Kreuzchen vorhanden im Kästchen 'für andere EU-Länder'. Aber warum? Das müsste doch theoretisch ein Fehler sein?
Hoffetlich kann mir einer weiterhelfen!
Danke!
LG, Bee
meine mutter hat heute von ihrem exmann ein schriftstück zum unterzeichnen bekommen, wo sich für uns noch eine frage stellt: es handelt sich um das schriftstück 'anlage U'
ein satz macht uns stutzig:
"Ausserdem ist mir bekannt, dass ich unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13805 € abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102€) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können."
Was heißt das? Muss sie jetzt den Unterhalt versteuern? Meine Mutter macht keine Steuererklärung, da 100% erwerbsunfähig, daher Rente.
Ausserdem ist ein Kreuzchen vorhanden im Kästchen 'für andere EU-Länder'. Aber warum? Das müsste doch theoretisch ein Fehler sein?
Hoffetlich kann mir einer weiterhelfen!
Danke!
LG, Bee