Frage -  unterhalt versteuern?!

vanillabee

Namhaftes Mitglied
es geht hier nicht um kindesunterhalt!

meine mutter hat heute von ihrem exmann ein schriftstück zum unterzeichnen bekommen, wo sich für uns noch eine frage stellt: es handelt sich um das schriftstück 'anlage U'
ein satz macht uns stutzig:
"Ausserdem ist mir bekannt, dass ich unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13805 € abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102€) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können."

Was heißt das? Muss sie jetzt den Unterhalt versteuern? Meine Mutter macht keine Steuererklärung, da 100% erwerbsunfähig, daher Rente.

Ausserdem ist ein Kreuzchen vorhanden im Kästchen 'für andere EU-Länder'. Aber warum? Das müsste doch theoretisch ein Fehler sein?

Hoffetlich kann mir einer weiterhelfen!

Danke!

LG, Bee
 
C

Coleman

Guest
Das ist das sogenannte begrenzte Realsplitting: der Unterhalts-Zahler kann unter bestimmten Umständen die Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen. Dazu gehört die Anlage U, in der der Unterhaltsempfänger dieser Vorgehensweise zustimmt. Dazu kann er auch verpflichtet sein - aber in der Regel nur, wenn der Zahlende ihm im Gegenzug zusichert, alle daraus entstehenden Nachteile zu ersetzen (Nachteilsausgleich). Meist spart nämlich der Zahler (der mehr verdient und daher einen höheren Steuersatz hat) mehr als der Empfänger jetzt zusätzlich zahlen muss (weil er gar nichts zahlt oder einen geringeren Steuersatz hat).

Das ist im wesentlichen der Hintergrund. Im Zweifelsfall empfiehlt sich aber, vorher den Rat eines Anwalts einzuholen, damit nicht noch unvorhergesehene Nachteile auftreten, an deren Ausgleich man nicht gedacht hat (die aber auch ausgeglichen werden müssen!).

Was das mit dem Kreuzchen "andere EU-Länder bedeutet", kann ich dir nicht sagen. Gibt es denn einen Auslandsbezug?
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
danke für deine info!
nein, einen auslandsbezug gibt es so überhaupt nicht. beide in deutschland ansässig. keine ahnung, warum da das kreuz drinnen ist!?
 
C

Coleman

Guest
Kann ich dir nicht mit Gewissheit sagen, aber ich nehme an: ja. Ein Anruf beim Finanzamt (kostenlos) müsste das klären - die sind zu solchen Auskünften verpflichtet.
 
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