Frage -  von Steuerklasse I in IV

Lucky

> vorsicht: jungmama <
hallo ihr lieben, wir haben da mal wieder ne frage :D

wir sind ja nun schon ewig und drei tage verlobt und unseren kleinen sonnenschein erwarten wir ja auch in den nächsten tagen.
heiraten werden wir jetzt nich gleich heute oder morgen, aber in wahrscheinlich in absehbarer zeit :engel

ich wollte mal die erfahrenen fragen, wie es denn so geldtechnisch ausschaut, wenn man von lohnsteuerklasse I in die IV wechselt und jeder 0,5 Kind auf der karte zu stehen hat. macht sich das bemerkbar?
(laut dem so einem online-rechner wären es bei mir grad ma knapp € 7 - kommt das hin? trau den dingern irgendwie nicht so ganz :rofl)

für die ein oder andere antwort wären wir dankbar :anbet
 

freddilysie

Urlaubsreif
Bei der IV hast du nicht viel mehr wie bei I. Es lohnt sich nur wenn einer 3 und der andere 5 nimmt. Das ist aber nur logisch wenn der eine richtig gut und der andere kaum was verdient. So wie bei uns z.B. Mein Männe geht voll arbeiten hat die 3 und den ganzen Kinderfreibetrag ich habe nichts da 400 Euro job. Mein Mann zahlt das ganze Jahr keinen cent Steuern.

Aber zwischen I und IV ist kein Unterschied.
 

kat-fish

kat-fish
Hallo,

I und IV ist kein großer Unterschied. Ich gehe gar nicht arbeiten, mein Mann hat die III, da lohnt es sich wirklich. Er hat nach unserer Heirat dadurch über 300€ mehr raus gehabt. Kind war da schon da.

Gruß
kat-fish
 

Lucky

> vorsicht: jungmama <
danke euch für die antworten. wir werden dann wohl auch in IV und IV gehen mit der steuerklasse. ist wohl sinnvoll...
 

Undertaker

Neues Mitglied
Original von Lucky
danke euch für die antworten. wir werden dann wohl auch in IV und IV gehen mit der steuerklasse. ist wohl sinnvoll...

Was soll das bringen oder gehst Du nach Ablauf der 8 Wochen Mutterschutzfrist wieder Vollzeit arbeiten?

Ihr müßt bedenken, dass bei einer Hochzeit und Geburt eines Kindes die Lohnsteuerkarten bei den Arbeitgebern angefordert werden müssen und danach müssen die Steuerklassenänderung und das Kind bei der Gemeinde eingetragen werden.

Was also bedeutet, wenn Du nach Ablauf der Mutterschutzfrist in Elternzeit gehst, dann gibt es keine bessere Entscheidung als III und V.
 

Lucky

> vorsicht: jungmama <
ich bleibe aber nur ein jahr zu hause.
dieses jahr werden wir bestimmt nicht mehr heiraten - glaube ich zu mind. nicht. denke mal eher in einem jahr und dann bin ich ja wieder arbeiten.

würden wir jetzt heiraten und ich würde meine steuerklasse ändern, dann wäre das rückwirkend fürs ganze jahr soweit ich weiß - sprich ich müsste noch drauf bzw. nach-zahlen.

und nächstes jahr dann wieder ändern lassen, weil ich ja arbeite - das ist ja dann das gleiche in grün.

oder sehe ich da jetzt was falsch?

ich rechne wie gesagt erst mit sommer nächsten jahres und da arbeite ich ja dann wieder.
 

Undertaker

Neues Mitglied
Original von Lucky
ich bleibe aber nur ein jahr zu hause.
dieses jahr werden wir bestimmt nicht mehr heiraten - glaube ich zu mind. nicht. denke mal eher in einem jahr und dann bin ich ja wieder arbeiten.

würden wir jetzt heiraten und ich würde meine steuerklasse ändern, dann wäre das rückwirkend fürs ganze jahr soweit ich weiß - sprich ich müsste noch drauf bzw. nach-zahlen.

und nächstes jahr dann wieder ändern lassen, weil ich ja arbeite - das ist ja dann das gleiche in grün.

oder sehe ich da jetzt was falsch?

ich rechne wie gesagt erst mit sommer nächsten jahres und da arbeite ich ja dann wieder.

Nachzahlen? hmmm.... ich denke eher nicht, zumindest nicht im Erstjahr der Heirat.

Nehmen wir mal an Ihr heiratet heuer noch bzw. im August des nächsten Jahres.
Das mit dem rückwirkend stimmt was auch bedeutet, dass ihr höchstwahrscheinlich mit einer Rückzahlung rechnen könnt, da durch die Steuerklasse I mehr Steuern bezahlt wurden als es mit der Klasse III und V der Fall gewesen wäre.

Also im Erstjahr gibt es eine Rückerstattung, danach kommt es auf die Einkommensverhältnisse und andere Faktoren an.

Aber ich würde vorschlagen ihr heiratet erst mal und macht Euch dann Gedanken was die Steuerklassenwahl angeht :zwinker:
 
S

sustien

Guest
Hier mal Beispielrechnungen aus Wikipedia kopiert:

Wenn beide Lohnsteuerklasse IV sind:
Verdienen beide Ehegatten 2008 zusammen 60.000 € und dies zu gleichen Teilen, fällt 2008 Lohnsteuer an mit (2 x € 4.747 =) € 9.494.
Verdient jedoch der eine Ehegatte 20.000 € und der andere 40.000 €, so fällt Lohnsteuer an mit (€ 2.027 + € 7.895 =) € 9.922.

Verdienen beide Ehegatten 2008 zusammen 80.000 € und dies zu gleichen Teilen, fällt 2008 Lohnsteuer an mit (2 x € 7.895 =) € 15.790.
Verdient jedoch der eine Ehegatte 20.000 € und der andere 60.000 €, so fällt Lohnsteuer an mit (€ 2.027 + € 15.451 =) € 17.478.

Wenn einer III und einer V sind:

Verdienen beide Ehegatten 2008 zusammen 60.000 € und dies zu gleichen Teilen, fällt 2008 Lohnsteuer an mit (1.634 + 9.102 =) € 10.736.
Verdient der eine Ehegatte 20.000 € und der andere 40.000 €, fällt Lohnsteuer an mit (5.126 + 4.294 =) 9.420.

Verdienen beide Ehegatten 2008 zusammen 80.000 € und dies zu gleichen Teilen, fällt 2008 Lohnsteuer an mit (4.294 + 13.302 =) € 17.596.
Verdient jedoch der eine Ehegatte 20.000 € und der andere 60.000 €, fällt Lohnsteuer an mit (5.126 + 9.774 =) 14.900.

Ergo, wenn ihr beide gleich verdient IV und wenn ihr unterschiedlich verdient III und V

Wikipedia
 

Lucky

> vorsicht: jungmama <
@ sustien: hätt ich jetzt auch so gesehen :D - danke

@ undertaker: wir, vorallem ich, gehören aber zu denen, die nicht erst heiraten und dann über den rest nachdenken, sondern erst über alles nachdenken und dann heiraten. war bei unserer kinderplanung nicht anders :rofl
ich mag halt gern vorher schon bissl informiert sein :zwinker:
 

Undertaker

Neues Mitglied
@ sustien: Bei den Berechnungen ist unterstellt, dass Beide das ganze Jahr über arbeiten.

Bei Lucky ist der Fall aber anders, sollte sie heuer oder nächstes Jahr heiraten und zumindest ein Teil des Jahres noch zu Hause bleiben, geht die Rechnung von Wikipedia nicht auf.

Daher ist im Jahr der Heirat mit einer Nachzahlung zu rechnen.
Zum anderen wird bares Geld unterjährig verschenkt, wenn beide weiterhin in der IV bleiben, wenn nur einer zum Einkommen beiträgt.

Aber das sieht natürlich jeder anders. :zwinker:
 

kat-fish

kat-fish
Hallo Lucky,

es kommt darauf an, wie hoch der Verdienstunterschied bei euch beiden ist. Wenn es ungefähr gleich ist, nehmt beide die IV. Bei der V hat man einen unheimlich hohen Steuersatz. Also III und V lohnt sich nur bei einem Alleinverdiener bzw. wenn einer nicht voll arbeitet oder sehr wenig verdient. Steuerklasse IV ist ähnlich der I. In dem Fall lohnt sich eine Heirat steuerlich gesehen nicht wirklich. Aber man heiratet ja nicht wegen der Steuer. Übrigens erteilt das Finanzamt auch Auskunft, welche Steuerklassenkombination die günstigste wäre.
Aber du brauchst dich nicht sorgen. Zu einer Nachzahlung eurerseits wird es im ersten Jahr nicht kommen.

Gruß
kat-fish
 

kat-fish

kat-fish
Nochmal hallo,

oder ihr heiratet noch in diesem Jahr und dein Mann nimmt dann für nächstes Jahr solange er Alleinverdiener ist, die III. Wenn du dann wieder arbeitest, wechselt ihr beide auf IV. Dann verschenkt ihr übers Jahr kein Geld.

Gruß
kat-fish
 

Undertaker

Neues Mitglied
Original von kat-fish
Nochmal hallo,

oder ihr heiratet noch in diesem Jahr und dein Mann nimmt dann für nächstes Jahr solange er Alleinverdiener ist, die III. Wenn du dann wieder arbeitest, wechselt ihr beide auf IV. Dann verschenkt ihr übers Jahr kein Geld.

Gruß
kat-fish

Nichts anders habe ich vorhin auch schon gesagt :zwinker:
 
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