Zuzahlung für Unterricht

Maxy

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich habe mich heute in diesem Forum angemeldet und habe auch schon viele Fragen.
Ich bin schon seit einiger Zeit geschieden. Nun muss meine Tochter ein Institut besuchen wegen ihrer LRS. Dieses kostet 90 € monatlich.
Weiß jemand, ob ich diese Kosten beim Kindvater geltend machen kann.
Gibt es dafür Rechtssprechungen?
Für Hinweise wäre ich dankbar.

Gruß
Maxy
 
S

Sommerwind

Guest
Genau wissen tuh ich das nicht, aber ich kann es mir nicht vorstellen. Denn der Unterhalt den der Vater zahlt (wenn er zahlt) sollte eigendlich solche kosten mit abdecken.
Aber mußt du dazu unbedingt gleich mit Anwald oder so vordern ?
Vieleicht hilft er auch so, ist ja auch sein Kind.

Lg Sommerwind
 

Maxy

Neues Mitglied
Hallo Sommerwind,

danke für deine Antwort.
Der Vater zahlt Unterhalt nach DT für sein Kind.
Da diese Kosten nun zusätzlich für die Tochter anfallen, muss ich sie ja nun irgendwie an anderen Ecken einsparen. Es wird auch ein längerer Zeitraum sein, an dem sie diesen Zusatzunterricht besuchen muss. Bisher ist erst einmal ein Jahr vereinbart.
Mein Exmann zahlt freiwillig nicht mehr.
Deshalb wollte ich mich nach Rechtssprechungen erkundigen anhand denen ich meinem Ex die Lage klarmachen kann und somit einen Anwalt erst gar nicht einschalten muss. Es gibt doch für Unterhalt auch einen Anspruch auf Sonderbedarf oder Mehrbedarf. Leider habe ich im Bezug auf LRS-Schwäche keine Informationen dazu gefunden.

Gruß Maxy
 

sunnymausi

Neues Mitglied
Warum fragst Du nicht beim Jugendamt mal nach?
Meine Tochter wird auch zu einem Therapie-Zentrum für LRS und Rechenschwäche gehen und ich werde in den nächsten Beiden Wochen einen Kostenübernahmeantrag bei dem Jugendamt stellen. Uns ist es auch zu teuer.
 
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