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User3 unregistriert
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Re: . von User3 (14.04.2009 16:27) |
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@ Coleman
Stimmt. Aber beim Wasser hat jede Partei eine eigene Wasseruhr,
und Strom und Gas zahlen wir auch nochmal extra.
Wir wollen eh bald hier raus.
Hatte ich eben noch vergessen, Coleman bringt mich gerade wieder drauf:
Unsere Vermieterin ist im Einforden von Leistungen oder nachfordern von Geld auch immer vorne mit dabei. Wenn es allerdings um Leistungen ihrerseits geht sieht es finster aus. Eine Wand im Keller ist z. B. schon seit über einem Jahr feucht, der Putz bröckelt in handflächengroßen Stücken von der Wand. Aber da man es ja nicht sofort sieht, da sich eine Tür so öffnet, dass sie diesen Mangel verdeckt, ist noch nichts passiert. Die Dachrinne ist schon seit Urzeiten verstopft. Im Eingangswindfang zieren riesige braune Flecke von durchdringendem Wasser die Decke. Und der Flur sollte schon renoviert werden, als wir eingezogen sind. Das ist im November 8 Jahre her...
Du siehst, Schneckschö, die Sache hat Methode.
Wie bei euch wohl auch.
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14.04.2009 16:27 |
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User3 unregistriert
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Re: . von User3 (14.04.2009 16:29) |
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| Zitat: |
Original von Coleman
Nicht, dass es nachher noch heisst, die Vögel haben mit ihrem Vogelbad die Wand nass gemacht... ;) |
Was sind denn das für Vögel...
...Strauße? Emus? Ich lach mich wech...
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14.04.2009 16:29 |
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User8 unregistriert
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14.04.2009 16:35 |
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Coleman unregistriert
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Re: . von Coleman (14.04.2009 18:25) |
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Wenn ich das richtig verstehe, dann IST es eine Eigentumswohnung, also eine WEG-Anlage, und der Verwalter ist der WEG-Verwalter. Der verwaltet die Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft und ist für Streit zwischen Mieter und Vermieter nicht ohne weiteres zuständig.
Mahnkosten, die der Eigentümer wegen eigener Säumigkeit zahlen musste? Die sind nicht umlagefähig.
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14.04.2009 18:25 |
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Coleman unregistriert
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Re: . von Coleman (14.04.2009 19:17) |
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Zuckerschneckle, wie du deinem Vermieter das mitteilst, ist deine Sache - wenn das der Verwalter für dich tut, isses auch okay. Aber wenn der Verwalter vom Vermieter mit der Mietverwaltung beauftragt ist und ihn somit in seiner Funktion als Vermieter vertritt, ist die Mitteilung in dem Moment zugegangen, in dem du es dem Verwalter sagst. So ist sie ihm erst dann zugegangen, wenn der Verwalter es dem Eigentümer weitergibt - falls er das tut. Das Übermittlungsrisiko trägst damit du, und eine zeitliche Verzögerung der Übermittlung geht auch zu deinen Lasten
Ich denke, das macht in diesem Fall keinen Unterschied. Höhere Kosten als tatsächlich angefallen kann er trotzdem nicht geltend machen, und die zusätzlichen Kosten für den weiteren Bewohner (nämlich dich) kann er auch nur ab dem tatsächlichen Einzug verlangen - auch rückwirkend, aber nicht noch weiter zurück. Bleibt sich von daher wohl gleich.
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14.04.2009 19:17 |
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