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UserD

Guest
RE: Ärger mit dem Vermieter

detaillierte nebenkostenabrechnung prüfen lassen udn erst mal mieterbund den meitvertrag und das schreiben vom vermieter prüfen lassen


da scheintw as nciht korreckt zu lauzfen
 
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Coleman

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Wir machen jetzt keine Rechtsberatung - aber wir können uns ja ganz allgemein über Rechtsfragen austauschen.

Ich würde vorschlagen, wir plaudern ein wenig über... sagen wir mal... wie wär' s mit Mietrecht?

Also gut. Mietrecht.

In manchen Mietverträgen ist es so geregelt, dass die Nebenkosten mit der Miete abgegolten sein sollen. Das ist heutzutage nur noch selten der Fall, kommt aber vor.
In anderen Fällen gibt es Nebenkostenpauschalen, zusätzlich zur Miete, bei denen aber nicht abgerechnet werden muss, sondern die Nebenkosten eben pauschal abgegolten sind. Fällt mehr an, hat der Vermieter Pech, fällt weniger an, hat der Mieter Pech. Ist auch selten.

Beachten muss man allerdings, dass heutzutage eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die alten Pauschalmietverträge werden dadurch natürlich nicht unwirksam, aber u.U. muss der Vermieter die Heizkosten herausrechnen und verbrauchsabhängig abrechnen.

In den meisten Fällen sind für die Nebenkosten Vorauszahlungen zu leisten. Über die muss dann abgerechnet werden, d.h. der Vermieter muss genau aufzählen und auch mit Belegen beweisen können, was er selbst aufgewandt hat, und nur das kann er auf den Mieter umlegen. Hat er zuviel an Vorauszahlungen bekommen, muss er zurückzahlen, war's zuwenig, darf er nachfordern.

Am besten schaut man bei Nachforderungen erstmal genau in den Vertrag, was da geregelt ist, denn davon hängt dann ab, was man tun muss und was man für Rechte hat.

Wenn am Schluss eine NK-Nachzahlung zu leisten ist, kann man nur versuchen, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Einen Rechtsanspruch darauf, sie abzustottern, gibt es nämlich nicht. Man hat aber einen Anspruch drauf, zu erfahren, wie sich die Kosten zusammen setzen, und auch, die Belege einzusehen und zu prüfen.

Wann und um wieviel ein Vermieter die Miete anheben kann, hängt natürlich auch von dem Vertrag ab, aber auch davon, ob und wie weit der Mietzins unter der ortsüblichen Miete liegt. Nur bis zu dieser Obergrenze darf er die Miete anheben, und muss dabei noch sogenannte Kappungsgrenzen einhalten. Zudem kann er nicht einseitig die Miete anheben, sondern er muss die Zustimmung des Mieters einfordern - und notfalls einklagen, um die höhere Miete zu kriegen.

Die Anhebung von NK-Vorauszahlungen hängt vom Verbrauch ab - sind die Kosten gestiegen oder hat die letzte Abrechnung deutlich höhere Kosten ergeben, können die angepasst werden - einseitig durch Mitteilung des Vermieters. Das kann auch bei einer Änderung der Personenzahl der Fall sein.
 
C

Coleman

Guest
Die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln ist Sache des Vermieters, und er muss dem Mieter in seinem Mietanhebungsverlangen auch mitteilen, wie hoch sie sein soll und woher er das weiss.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten dafür: wenn es einen Mietspiegel oder eine Mietdatenbank für die Gemeinde gibt, ist es am einfachsten. Gibt's aber meist nur in Städten und nicht in kleinen Gemeinden.
Gibt's das nicht, kann der Vermieter drei vergleichbare Wohnungen benennen. Das können sogar solche sein, die ihm selbst gehören.
Und schliesslich, wenn auch das nicht geht, kann man die ortsübliche Vergleichsmiete durch ein Sachverständigengutachten ermitteln, was natürlich teuer ist und deswegen ungern und selten gemacht wird.
 
C

Coleman

Guest
Also das Hauptproblem bei Schimmel in der Wohnung hast du ja schon angesprochen: jeder sagt immer, der andere ist schuld (Baufehler kontra falsches Heiz-Lüftungsverhalten).
Wenn's nicht am Fehlverhalten des Mieters liegt, kann Schimmel einen erheblichen Mangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt und den Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. In ganz schlimmen Fälen kann sogar eine fristlose Kündigung berechtigt sein (Gesundheitsgefährdung).
Damit der Mieter sich auf die Mietminderung berufen kann und weniger zahlen muss, muss er dem Vermieter den Mangel rechtzeitig anzeigen und ihm Gelegenheit zur Beseitigung geben.


Der Schimmel auf dem Bild da sieht nicht schön aus. Ich würd mal ganz laienhaft davon ausgehen, dass das ein erheblicher Mangel ist, aber keiner, der zur fristlosen Kündigung berechtigt. Riecht es denn auch muffig-schimmlig oder sieht man einfach die Flecken? Steht da sonst was davor, was die Lufzirkulation verhindert?

Und ist der Schaden (Wassereintritt von aussen in die Wand) denn inzwischen behoben und es geht nur noch um die Folgen innerhalb der Wohnung?
 
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User3

Guest
Das sind zwei klassische Probleme.

Zum Schimmel: der Vermieter ist soweit ich weiß verpflichtet nachzuweisen (im Zweifelsfall durch ein Gutachten), dass ihr den Schimmel verursacht hab, z. B. durch falsches Lüften. Da sich der Vermieter aber schon bereiterklärt hat, es beseitigen zu lassen (oder hab ich das jetzt falsch verstanden), muss er den Mangel auch Zeitnah beseitigen, da er ja zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Solange könnt ihr vielleicht die Miete mindern, da er es zwar weiß, sich die Reparatur aber verzögert... *zu Coleman schiel*

Zur Nebenkostenabrechnung: Ich denke, dass ihr wohl für die 2, 3 Monate nachzahlen müsst, aber nicht mehr. Und das kann nie und nimmer 400.-€ entsprechen. Oder was habt ihr für Orgien gefeiert? :ausheck Ich würde da auch jemanden draufschauen lassen. Und Widerspruch einlegen mit der Bgründung die Sache zu prüfen. Einschreiben mit Rückschein würde ich empfehlen.
Bei uns ist es auch so (nach Auskunft unserer Vermieterin), dass alles durch die Gesamtanzahl der Mieter gerechnet wird, also die Summe aus Müllgebühren, Hausversicherung, Abwasser, etc. geteilt durch derzeit 6 Personen (und nicht durch drei Mietparteien). Ob das allerdings so okay ist, weiß ich nicht. Zumal für meinen Sohn auch ein voller Anteil gerechnet wird,obwohl er meiner Meinung nach gar nicht so viel verursacht und wir für die Windeln sogar noch extra Müllsäcke bei der Stadt zukaufen...
 
C

Coleman

Guest
Zuckerschneckle, nach den fünf Tagen Abwesenheit hättest du das bestimmt gemerkt, wenn es schimmlig gerochen hätte. Das ist ein ganz typischer Modergeruch, den man auch in feuchten Kellern hat. Wenn es nicht so riecht, ist das schon mal gut.

Die Ursache wurde, wenn ich das richtig verstanden habe, schon beseitigt: das Eindringen von Wasser durch die Aussenwand. Erst danach macht es Sinn, den Schaden innen zu beheben. Eine Mauer völlig trocken zu kriegen, dauert. Abbröckelnder Putz aussen ist oft ein Anzeichen für Feuchtigkeit.

Wichtige Mitteilungen, die das Mietverhältnis betreffen, würde ich immer direkt an den Vermieter machen und nicht an den Verwalter - es sei denn, der Vermieter bevollmächtigt den Verwalter zur Entgegennahme von Erklärungen (z.B. könnte das ja im Vertrag stehen). Aber z.B. in einer Wohnungs-Eigentums-Anlage vertritt der Hausverwalter keineswegs die Interessen des Eigentümers als Vermieter - da wäre das ganz falsch, nur den Verwalter zu informieren.

Ob sich hier eine Minderung lohnen würde, kann ich nicht sagen, es gibt keine festen Werte, wie sie manchmal in Zeitungen abgedruckt sind, nach dem Schema: "keine Heizung - 10 %, Schimmel - 5 % usw.". Die zahllosen Urteile dazu sind immer Einzelfallentscheidungen, die nicht so einfach übertragbar sind. Es kann sein, dass eine Minderung anerkannt würde - aber in welcher Höhe, kann ich nicht vorhersagen: letztlich entscheiden kann das nur ein Gericht, notfalls mit Sachverständigengutachten (ohne Rechtsschutz also ein teurer Spass). Ihr könntet einfach mal eine Minderung geltend machen und sehen, wie er reagiert. Wenn ihr z.B. sagen würdet "15 % Minderung ab Zugang der Mitteilung bis zur Behebung des Schadens, also für sagen wir mal 8 Wochen" - und er würde sagen: "Nix da - ich erkenne nur 10 % für 6 Wochen an!", dann hättet ihr euch geeinigt und müsstet keinen Rechtsstreit führen. Einen Versuch kann man ja mal wagen.

Die Beweislastfrage ist nicht ganz einfach. Zunächst mal muss der Mieter die Feuchtigkeit beweisen, das ist hier kein Problem (Foto). Für Mangelfreiheit der Bausubstanz trägt grundsätzlich der Vermieter die Beweislast. Es können aber auch andere Umstände mit herangezogen werden: gab es bei Vormietern schon Schäden? Wie hoch sind die Heizkosten im Vergleich zu anderen Wohnungen usw.

Schneckle, ich weiss schon, was ein Vogelkäfig ist. Aber ich weiss nicht, wie gross er ist und ob er nicht z.B. auf einer Kommode steht. Nicht, dass es nachher noch heisst, die Vögel haben mit ihrem Vogelbad die Wand nass gemacht... ;)


bc: bei der Personenzahl auch ein Kleinkind mitzuzählen ist grundsätzlich nicht falsch: ein Baby produziert ja nicht nur Windeln, man muss auch seine Wäsche waschen, Nahrung zubereiten, seine Fläschchen sterilisieren, sein Zimmer heizen usw.
 
U

User3

Guest
@ Coleman
Stimmt. Aber beim Wasser hat jede Partei eine eigene Wasseruhr,
und Strom und Gas zahlen wir auch nochmal extra. :zwinker:
Wir wollen eh bald hier raus.


Hatte ich eben noch vergessen, Coleman bringt mich gerade wieder drauf:
Unsere Vermieterin ist im Einforden von Leistungen oder nachfordern von Geld auch immer vorne mit dabei. Wenn es allerdings um Leistungen ihrerseits geht sieht es finster aus. Eine Wand im Keller ist z. B. schon seit über einem Jahr feucht, der Putz bröckelt in handflächengroßen Stücken von der Wand. Aber da man es ja nicht sofort sieht, da sich eine Tür so öffnet, dass sie diesen Mangel verdeckt, ist noch nichts passiert. Die Dachrinne ist schon seit Urzeiten verstopft. Im Eingangswindfang zieren riesige braune Flecke von durchdringendem Wasser die Decke. Und der Flur sollte schon renoviert werden, als wir eingezogen sind. Das ist im November 8 Jahre her...
Du siehst, Schneckschö, die Sache hat Methode. :zwinker: Wie bei euch wohl auch.
 
U

User3

Guest
Original von Coleman
Nicht, dass es nachher noch heisst, die Vögel haben mit ihrem Vogelbad die Wand nass gemacht... ;)
Was sind denn das für Vögel... :lhg ...Strauße? Emus? Ich lach mich wech... :rofl
 
U

User8

Guest
Also....ich kenne das auch so das man eine Nebenkosten vorrauszahlung zahlt( Miete + Nebenkosten) wa da zustzlich anfällt an Wasserverbrauch oder was sonst so unter Nebenkosten anfält muß man nachzahlen- und das lässt sich uch nhand der abrechnung nachvollziehen) Wenn man eine Nachzahung hat, erhöht sich die Nebenkostenvorrauszahlung- und damit die Gesamtmietkosten, die Grundmiete darf aber , wie Coleman schon erklärt hat nicht einfach erhöht werden. Wohl aber eben diese Nebenkostenvorrauszahlung.
Das mit dem Verwalter ist tatsächlich blöde gelaufen, der Vermieter muß nämlich informiert werden wer alles in seine Wohnung lebt.
Und ws den Schimmel angeht, würde ich erstmal nicht auf eine Mietrduzierung zurück greifen, weil du ja gerne die Nebenkostennachzahlung in Raten abzahlen möchtest.....später dannn :-D
 
C

Coleman

Guest
Wenn ich das richtig verstehe, dann IST es eine Eigentumswohnung, also eine WEG-Anlage, und der Verwalter ist der WEG-Verwalter. Der verwaltet die Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft und ist für Streit zwischen Mieter und Vermieter nicht ohne weiteres zuständig.

Mahnkosten, die der Eigentümer wegen eigener Säumigkeit zahlen musste? Die sind nicht umlagefähig.
 
C

Coleman

Guest
Zuckerschneckle, wie du deinem Vermieter das mitteilst, ist deine Sache - wenn das der Verwalter für dich tut, isses auch okay. Aber wenn der Verwalter vom Vermieter mit der Mietverwaltung beauftragt ist und ihn somit in seiner Funktion als Vermieter vertritt, ist die Mitteilung in dem Moment zugegangen, in dem du es dem Verwalter sagst. So ist sie ihm erst dann zugegangen, wenn der Verwalter es dem Eigentümer weitergibt - falls er das tut. Das Übermittlungsrisiko trägst damit du, und eine zeitliche Verzögerung der Übermittlung geht auch zu deinen Lasten

Ich denke, das macht in diesem Fall keinen Unterschied. Höhere Kosten als tatsächlich angefallen kann er trotzdem nicht geltend machen, und die zusätzlichen Kosten für den weiteren Bewohner (nämlich dich) kann er auch nur ab dem tatsächlichen Einzug verlangen - auch rückwirkend, aber nicht noch weiter zurück. Bleibt sich von daher wohl gleich.
 
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