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Zum Ende der Seite springen Arbeitgeber will, dass ich krank mache
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Loonara Loonara ist weiblich
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Arbeitgeber will, dass ich krank mache

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Hallo!

Ich hab das folgende Problem, und ich weiss nicht was ich machen soll, ich hab auch im i-net nichts dazu gefunden.

Ich hab eine tiefe Beckenvenenthrombose seit der 8. SSW, und bin nach dem KH-Aufenthalt von meinem Arzt im 14-Tage-Rhythmus krankgeschrieben worden. Er will auch nicht weiter entscheiden, bis ich meinen Termin bei der Phlebologin zum Doppler-Sono im Mai hinter mir habe; eigentlich soll die dann alles weitere entscheiden.

Jetzt sind die 6 Wochen Lohnfortzahlung um. Und gestern hat mein Chef angerufen, dass er es lieber hätte, wenn ich mich bis Oktober an einem Stück krankschreiben lasse. Und er möchte die Antwort nächste Woche. Damit die schon eine Vertretung für mich suchen können, auch schon über die Sommerferien. Ich würde dann quasi gleich in Mutterschutz/Erziehungszeit begeben, ohne noch einmal arbeiten gewesen zu sein.

Ich weiss ja jetzt gar nicht, was die Phlebologin sagen wird, ob sie mich nicht vielleicht gesund schreibt. Ich fühl mich eigentlich auch gar nicht so krank. Ich hab jetzt versprochen, mit meinem HA am Montag darüber zu sprechen, aber ja auch nur weil die jetzt so plötzlich Druck machen. Aber ich weiss trotzdem nicht was ich tun soll. Selbst wenn der HA jetzt auf Drängen hin krankschreibt, was ich nicht weiss ob er es macht, fühl ich mich nicht wohl bei dem Gedanken, die nächsten 4 Monate "blau zu machen". Auch wenn ich wirklich nichts dagegen habe, morgens um 8 erst aufzustehen...

Aber es macht mir ein schlechtes Gewissen. Und vor allem, was mach ich, wenn die Phlebologin meint ich sei arbeitsfähig? Ich hab nicht die leiseste Ahnung, wie lange man so bei Thrombose in der Schwangerschaft krankgeschrieben wird.
Andererseits wenn mir mein AG es so einfach macht, nicht mehr arbeiten zu gehen und trotzdem etwas Geld dafür zu bekommen, warum ihm nicht einfach entgegenkommen.

Ich weiss nicht wirklich, was ich will... und was es für Folgen hat, könnte mir die ganze Sache zum Nachteil gereichen?


Wenn jemand was weiss, bitte melden.


LG
Loonara

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22.04.2007 09:15 Loonara ist offline E-Mail an Loonara senden Beiträge von Loonara suchen Nehmen Sie Loonara in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Birgit Birgit ist weiblich
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puhh da kann ich dir auch nicht wirklich was dazu sagen am besten ist mit den Ärzten sprechen in der regel sind die da ja einischtig.

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22.04.2007 11:57 Birgit ist online E-Mail an Birgit senden Homepage von Birgit Beiträge von Birgit suchen Nehmen Sie Birgit in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Tanja Tanja ist weiblich
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Naja, man bekommt ja weniger Geld wenn man diese Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach 6 Wochen noch hat. Wieviel ist das denn?
Dann hättest Du finanzielle Einbußen und das Elterngeld richtet sich nach den letzten 12 Monaten vor der Geburt? Oder wie ist das?

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Baby-o-Meter von Baby-o-Meter.de
22.04.2007 12:06 Tanja ist offline Beiträge von Tanja suchen Nehmen Sie Tanja in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Sassenach Sassenach ist weiblich
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Ich würde mich vom AG nicht unter Druck setzen lassen, dass darf er gar nicht. Besprich dich mit deinen Ärzten, solange die sich nicht dazu geäussert haben, kann dein Chef sowieso nix machen.
Ich denke, du hast dann auch beim Elterngeld Einbußen, da würde ich mich auf jeden Fall auch noch informieren.

Grüße

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in memory of Marion22 *heul*

Ganz leise ohne ein Wort, gingst du für immer von uns fort. Es ist so schwer dies zu verstehen, doch einst werden wir uns wiedersehen.

22.04.2007 12:13 Sassenach ist offline Homepage von Sassenach Beiträge von Sassenach suchen Nehmen Sie Sassenach in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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blöde situation.

aber irgendwie kann ich auch deinen chef verstehen.

da nach 6 wochen die krankenkasse mit dem krankengeld einspringt bleibt ihm einiges an kosten erspart, falls du nun wieder arbeitest und anschließend wieder krank geschrieben wirst muss er wieder die lohnfortzahlungen übernehmen.

unter druck würde ich mich nicht setzen lassen. sieh zu das du früher den termin bei der phlebologin bekommst und lass sie entscheiden.

allderdings sehe ich es auch so das du finanzielle einbußen haben wirst wenn du weiterhin krankgeschrieben wirst.

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VLG Minna

Patenkind von Ilona


Lebe so, daß, wenn du die Welt verlässt, alle weinen und du allein lächelst.
22.04.2007 14:52 Minna ist offline E-Mail an Minna senden Beiträge von Minna suchen Nehmen Sie Minna in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Loonara Loonara ist weiblich
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Hallo und danke für die Antworten,

einen früheren Termin bei der Phlebologin würde ich wahrscheinlich noch nicht mal bekommen, wenn ich im sterben läge... ist halt nicht wie im KH. Da geht gar nichts.

Ich hab jetzt bei der Krankenkasse mich erkundigt und auch so mal gelesen, so wie's aussieht werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld nicht gekürzt, weil die Fristen der (schwangerschaftsbedingten) Krankschreibung nicht berücksichtigt werden. Das ist schonmal gut.

Aber was noch interessant ist, finde ich, ist: wenn der Arzt mich nicht arbeitsunfähig krank schreibt, sondern ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Dann darf die ganze Zeit der AG zahlen und nicht die Kasse. Ich glaube, dass das nicht so ganz im Interesse meines Chefs liegt... ausheck ätsch


LG
Loonara

__________________

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Loonara: 23.04.2007 08:39.

23.04.2007 08:38 Loonara ist offline E-Mail an Loonara senden Beiträge von Loonara suchen Nehmen Sie Loonara in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Hypericum Hypericum ist weiblich
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Zitat:
Original von Loonara


Aber was noch interessant ist, finde ich, ist: wenn der Arzt mich nicht arbeitsunfähig krank schreibt, sondern ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Dann darf die ganze Zeit der AG zahlen und nicht die Kasse.


Genauso war es damals bei einer Arbeitkollegin von mir,da hat der Arzt auch ab dem 4.Monat ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.War mir gestern nicht mehr sicher ob es das noch gibt,da es schon 10 Jahre her ist.Unser Chef fand das auch nicht so toll aber wenn es nicht geht dann geht es eben nicht.

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Sonnenschein LG Marion Sonnenschein
23.04.2007 10:27 Hypericum ist offline E-Mail an Hypericum senden Beiträge von Hypericum suchen Nehmen Sie Hypericum in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
schnupe
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Hallo Loonara,

Beschäftigungsverbot und Krankschreibung sind 2 völlig (auch vom Gesetzgeber her) verschieden paar Schuhe.

Bei Dir, wird (so war es bei mir, und ist es auch die Regel), nachdem nun ja die KK Krankengeld zahlen muß, diese Dich irgendwann zu einem Gutachter schicken. Du wirst Post erhalten, mit dem Vermerk, an Tag x um y bei Z zu sein. Dieser Arzt wird dann nach seinem ermessen überprüfen.

Ärzte können heute nicht einfach so larifari krankschreiben. Denn das dauert nicht lange, und es schalten sich andere Ärzte/Gutachter zwischen.

Beschäftigungsverbote sind generell eigentlich schon vom Gesetzgeber recht genau festgelegt, und eine Beckenvenenthrombose fällt unter Krankheit, und ist keinesfalls sache des AG, da ein Beschäftigungsverbot anzunehmen.

Sei einfach nur froh, wenn Du nur noch zu einem Kassenärztlichen Gutachter mußt, und die Firma da nicht noch ein Gegengutachten anweist, bzw. Dich zum Vertrauensarzt schickt.

Gesundheitlich einfach mal die besten Wünsche, denn die gesundheitlichen Dinge sollten über allen anderen stehen.
23.04.2007 22:25 schnupe ist offline E-Mail an schnupe senden Beiträge von schnupe suchen Nehmen Sie schnupe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie schnupe in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Loonara Loonara ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Loonara



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Also es sieht jetzt so bei mir aus, dass mein FA mir ohne Probleme das Beschäftigungsverbot sofort ausschreiben wird. Ich muss nur heute nochmal mit meinem HA darüber sprechen, ich denke wir machen das dann so.

Ein Faktor dabei ist ja auch das Geld, was ich dabei für die nächsten 4 Wochen bekommen würde. Beim Beschäftigungsverbot hab ich nicht so große finanzielle Verluste. Aber darum gehts letztendlich nicht.

Mit der Krankenkasse hab ich auch schon darüber gesprochen, die sagen nur ich soll ihnen eben Bescheid geben wenn wir das jetzt so machen.

Der AG sollte eben auch nichts dagegen haben, denn immerhin läuft das jetzt alles aufgrund seines Betreibens hin an. Also würde der mit Sicherheit auch kein Gegengutachten machen. Ich hoffe dann, das das alles so klappt und nicht noch irgendjemand querschießt, um die Sache zu verkomplizieren. Ich werde dann heute noch meinen Chef (der in dem Sinne nicht mein AG ist) anrufen und sehen, ob von der Seite aus alles klar geht...

Mal schauen. Immerhin mache ich das alles nicht zu meinem persönlichen Vergnügen.

Bis dahin
Loonara

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24.04.2007 09:49 Loonara ist offline E-Mail an Loonara senden Beiträge von Loonara suchen Nehmen Sie Loonara in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Leonie Leonie ist weiblich
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Ohje, ich drück dir mal die Daumen Daumen drück Aber sag mal, als MTRA mußt du doch auch röntgen, oder würdest du jetzt anders eingesetzt? Darf man das in der Schwangerschaft überhaupt? Ich glaube nicht... Von daher ist ein Beschäftigungsverbot doch sowieso ratsam...

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Liebe Grüße Leonie
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24.04.2007 20:24 Leonie ist offline E-Mail an Leonie senden Beiträge von Leonie suchen Nehmen Sie Leonie in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Loonara Loonara ist weiblich
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Hallo,

so wie's jetzt aussieht bleibt es doch bei Krankschreibung, mein HA (der sich mit Mutterschutzgesetz nicht auskennt...) hält weniger von Beschäftigungsverbot, wird aber krankschreiben, wenn mein FA ihm bestätigt, dass er mich nicht arbeiten lassen würde.

Der ist aber jetzt nicht erreichbar, frühestens wieder ab Mittwoch, dann kann ich ihm Bescheid sagen, dass er doch bitte meinem HA ein Fax senden möchte...
wenn ich da nicht alles selber mach, kommunizieren die nie von selbst miteinander.

Klar, dass mein Chef das so auch lieber hat, immerhin wollen die von meinem Gehalt die Aushilfe bezahlen.

Ist noch nicht alles durchgestanden, aber es wird noch.

Es ist übrigens kein Problem, als Schwangere im Röntgen zu arbeiten, Hauptsache ich lasse mich nicht mit renitenten Patienten ein... Augenzwinkern


LG
Loonara

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28.04.2007 16:01 Loonara ist offline E-Mail an Loonara senden Beiträge von Loonara suchen Nehmen Sie Loonara in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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