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Hallo!
Erst mal herzlich willkommen im EF!
Wenn der Kindesvater 16 Monate lang regelmäßig seinem Sohn mit hatte, hat er nach meinen Informationen das Recht (ich gehe davon aus, dass du es ihm eingeräumt hast, da bei so kleinen kenne ich nur das das Kind zu Hause besucht wird) auch weiterhin. Du hast jedoch das Recht, wenn Gründe vorliegen eine bestimmte Wohnung (ist nicht die des Kindesvaters, oder?) zu verbieten, da du das alleinige Sorgerecht hast, und somit auch die alleinige Verantwortung, wenn dem Kleinen was passiert. Allerdings muss so ein "Verbot" über das Jugendamt erfolgen, sonst kannst du nicht viel machen. D.h. du müsstest dich an das Jugendamt wenden und dort von deinen Bedenken berichten, damit die sich das ganze mal ggf. ansehen oder mit dem Vater sprechen.
__________________ Liebe Grüße Leonie

Patin von Ladykracher
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