Wichtig -  alleinerziehend!welche rechte vater (erzeuger?)

wunderwurm

Neues Mitglied
hallo!

ich hoffe ihr könnt mir helfen?

es geht eigendlich nur um eine frage...

der vater (erzeuger)
hatte meinen sohn 16 monate jedes dritte we auf sa-so.

aber nur mit dem verbot mit ihm in eine bestimmte whg zu gehen die sehr verwarlost ist usw...
(whg eines bekannten)

heute habe ich rausgefunden, dass er trotzdem sehr häufig hingegangen ist, obwohl ich dies deutlich untersagt habe...

nun meine frage, (er soll ihn ja sehen) aber muss ich ihn meinem sohn mit geben?
oder brauche ich ihm nur das recht geben den kleinen bei mir zu besuchen?

er hat kein sorgerecht und auch nichts anderes...

danke für eure hilfe!

l.g michaela
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Hallo!
Erst mal herzlich willkommen im EF! :geb4

Wenn der Kindesvater 16 Monate lang regelmäßig seinem Sohn mit hatte, hat er nach meinen Informationen das Recht (ich gehe davon aus, dass du es ihm eingeräumt hast, da bei so kleinen kenne ich nur das das Kind zu Hause besucht wird) auch weiterhin. Du hast jedoch das Recht, wenn Gründe vorliegen eine bestimmte Wohnung (ist nicht die des Kindesvaters, oder?) zu verbieten, da du das alleinige Sorgerecht hast, und somit auch die alleinige Verantwortung, wenn dem Kleinen was passiert. Allerdings muss so ein "Verbot" über das Jugendamt erfolgen, sonst kannst du nicht viel machen. D.h. du müsstest dich an das Jugendamt wenden und dort von deinen Bedenken berichten, damit die sich das ganze mal ggf. ansehen oder mit dem Vater sprechen.
 
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