Frostie... - mag's immer noch kitschig |
hitnak
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Re: Frostie... - mag's immer noch kitschig von hitnak (17.01.2010 20:16) |
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Sowas liest doch keiner.
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17.01.2010 20:16 |
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Maju

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Re: Frostie... - mag's immer noch kitschig von Maju (17.01.2010 20:36) |
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Ich weiß, was gelesen wird (arbeite in der Bücherei).
Denk an den "Drachenläufer" oder andere Bücher aus den Krisengebieten. Die werden gelesen! Du hast Kenntnisse des politischen Hintergrunds, der älteren und jüngeren leidvollen Geschichte in deinem Land. Und du hast eine packende persönliche Geschichte, Stoff genug für zwei Bücher, die vor diesem Hintergrund spielt. Außerdem bist du sprachlich in der Lage fesselnd und anspruchsvoll zu erzählen. Und das weißt du!
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17.01.2010 20:36 |
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Maju

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Re: Frostie... - mag's immer noch kitschig von Maju (18.01.2010 08:24) |
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Ich auch!!! Ich lese gerne auch gegen...
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18.01.2010 08:24 |
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hitnak
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Re: Frostie... - mag's immer noch kitschig von hitnak (01.02.2010 12:49) |
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Hallo,
in den vergangenen Wochen gab es nicht viel zu berichten: Ich war bei meinem Bruder; die Jungs mussten zurück und in die Schule und meine Frau wieder an die Arbeit. Die Dinge haben sich in dieser Zeit eher im Hintergrund entwickelt.
Heute morgen wurde offiziell der Termin für das neue Verfahren gegen Ys Voldemort angesetzt. Der Mann wird wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch angeklagt. Das klingt nach viel, und kann am Ende auch viel, in Jahren werden, aber zunächst einmal hat die Anklage verfahrenstechnische Gründe: Die Staatsanwaltschaft setzt ihre Anklage beim Maximum an; vor Gericht kann der Richter die Anklagepunkte immer noch herunter setzen oder ergänzen. Aber die Erfahrung zeigt, dass unsere Richter das eher ungern tun, weil Staatsanwälte bei uns ohnehin nur vor Gericht gehen, wenn sie sich ihrer Sache ganz sicher sind.
Wobei dieses Verfahren einige juristische Debatten verspricht: Immerhin war der Angeklagte zu jenem Zeitpunkt von zwei Bediensteten der Gefängnisverwaltung begleitet, und die Verteidigung stellt schon jetzt die Frage, ob diese Beamten nicht eben diese Taten hätten verhindern müssen, und ob diese Beamten damit nicht allein schuld sind.
Zudem spielt der Mann die Vater-Karte: Ihm werde sein Recht vorenthalten, seinen Sohn zu sehen, Umgang mit ihm zu haben. Allerdings scheint ihm recht egal zu sein, ob er nun erneut verurteilt wird: Er setzt alles daran, dafür zu sorgen, oder besser sorgen zu lassen, dass Y im Verfahren in seiner Anwesenheit aussagt, und er hat auch bereits über seine Anwälte ankündigen lassen, dass er von seinem Recht Gebrauch machen wird, ihn selbst zu befragen.
Y ist ziemlich intelligent, und hat den Inhalt der Vorladung trotz ihrer legalisischen Sprache ganz offensichtlich verstanden: Ich konnte mit ansehen, wie er innerhalb von Minuten vom jungen Mann zum Kind wurde.
Mir selbst ist, nachdem ich vor einigen Tagen mit jemandem ein Gespräch über dieses Thema hatte, wieder einmal bewusst geworden, wie sehr das Verhalten des Mannes ausgeprägte Züge des Stalking besitzt: Er tut alles, um in Kontakt zu treten, sich in Erinnerung zu rufen, Macht über jemanden auszuüben, auf dessen Leben er ein Anrecht zu haben glaubt, und selbst das Gerichtsverfahren ist für ihn eine Gelegenheit, seine Sucht nach Kontakt zu befriedigen. Die Anklage ist ein Erfolg für ihn: Er hat schon lange versucht, durch eine Vielzahl von Klagen und Wiedersprüchen im Sorgerechtsverfahren ein Aufeinandertreffen der Beiden herbei zu führen.
Versteht mich nicht falsch: Der Mann ist völlig schuldfähig - das sagen selbst die Gutachten, die von seiner Verteidigung in Auftrag gegeben wurden. Er tut das auch nicht, weil er seinen Sohn liebt.
Er tut es, um ihn zu verletzen, um sich zu rächen, für Dinge, über die ich nur spekulieren kann. Als er Y zum letzten Mal zusammen schlug, tat er das so, als habe er seinen Sohn aufgegeben, als sei es ihm egal, ob er dabei stirbt, oder ihm weg genommen wird. Bei den vielen Malen vorher hatte er stets so geprügelt, dass danach kein Verdacht aufkam.
Als er dann festgenommen und verurteilt worden war, erstattete er anonym Anzeige gegen Y: Der Junge hatte mehrmals gestohlen, als er noch bei ihm lebte, weil er hoffte, dass die Polizei ihn ins Heim oder ins Gefängnis steckt - irgendwohin, wo sein Vater nicht ist. Aber die Polizei hat ihn immer wieder zurück gebracht, und das Stehlen wurde für Y zum Weg, sich selbst zu spüren. Eine Art Nervenkitzel, eben. Als der Voldemort dann im Gefängnis war, und Y bei uns, hat er ihn angezeigt, und die Akten der Polizei, die damals aus Nettigkeit keine Anzeige aufgenommen hatte, waren der Beweis: Y landete selbst vor Gericht.
Dieser Mann will verletzen, und er will es auch dadurch tun, dass er den Jungen vor Gericht selbst befragt. Y will ihm keinesfalls gegenüber treten, und das ist ein Problem: Ein Angeklagter hat das Recht, seinem Kläger gegenüber zu treten, aber dieses Recht wird hier pervertiert.
Deshalb hat Y, gemeinsam mit uns und unserem Anwalt, heute morgen zunächst mal beim Familiengericht den Eilantrag gestellt, die Konten des Mannes zu blockieren, denn nach den Bestimmungen des Umgangsverbotes muss der Mann für dessen Verletzung eine sehr hohe Entschädigung an den Jungen zahlen, womit der gesamte irdische Besitz des Mannes nach dem Abschluss eines separaten Zivilgerichtsverfahrens über die Verletzung des Verbots an Y fallen wird.
Im Moment scheint es so, als benutze der Mann das vorhandene Geld dafür, um sich zwei Strafverteidiger zu leisten, und wir hoffen, dass wir ihm da den Wind aus den Segeln nehmen, indem wir ihn trocken legen, zumal es nicht sein kann, dass das Opfer de facto für die Verteidigung des Täters bezahlt.
Viele Grüße,
Ariel
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01.02.2010 12:49 |
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Maju

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Re: Frostie... - mag's immer noch kitschig von Maju (03.02.2010 11:36) |
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Werde an allerhöchster Stelle für euch bitten..
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03.02.2010 11:36 |
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