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Kann ich zur Arbeit gezwungen werden? im Ratgeber Job + Kind - Mutterschutz bis Elternzeit:

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Der erste Beitrag des Themas Kann ich zur Arbeit gezwungen werden? von Dan71 lautete:

Ich muss hier etwas weiter ausholen, damit meine Situation etwas klarer wird.
Ich bin geschieden, alleinerziehender Vater zweier Kinder (5 und 7 Jahre) und habe noch zwei Kinder aus einer früheren Beziehung (10 und 16 Jahre) für die ich unterhaltsverpflichtet bin.
Bis kurz vor der Scheidung habe ich gearbeitet und regelmäßig Unterhalt für meine großen Kinder gezahlt. Nachdem ich meinen 12jährigen Dienst als Offizier bei der BW beendet hatte wurde ich arbeitslos und später ALG II Enpfänger. Als solcher bin ich natürlich nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen.

Ich bemühe mich natürlich um angemessene Arbeit, will aber auch meinen beiden Kindern, die mit mir alleine leben (Mutter wohnt 800km entfernt) ein guter Vater sein und sie nicht ganztägig in einer Einrichtung oder bei einer Tagesmutter unterbringen. Zur Zeit geht meine Tochter in die erste Klasse und danach bis max. 15:00 in den Hort. Mein Sohn geht von 08:00 bis 12:00 in den Kindergarten.

Nun verlagt das zuständige Jugendamt meiner beiden großen Kinder, dass ich mich vermehrt um Arbeit bemühen muss um Unterhalt für die beiden zahlen zu können. (soll bis zu 20! Bewerbungen monatlich schreiben) Es gibt in der näheren Umgebung aber keine angemessene Arbeit für mich. Ich bin Air-Traffic-Controller und IT-Systemkaufmann. Ich möchte auch gar nicht ganztags arbeiten, da ich lieber für meine Kinder da sein möchte und erleben möchte wie sie aufwachsen.

In wiefern kann ich gezwungen werden eine niedere Arbeit anzunehmen und muss ich einen Vollzeit-Job akzeptieren, bei dem höchstwahrscheinlich auch noch ein täglicher Arbeitsweg von 2h anfällt?


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usagimoon usagimoon ist weiblich
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Re: Kann ich zur Arbeit gezwungen werden? von usagimoon (01.07.2009 15:19)

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Hallo mein Mann und ich arbeiten und arbeiten und arbeiten und meine Kinder können weder in einen Fußballclub noch in andere Kurse gehen, geschweige denn ne schöne Brille kaufen (und wenns nur ne sonnenbrille ist) und klamotten kaufen. Ha.
Also ich finde das immer schlimmer und in mir kocht grade die Wut hoch. Ich beiss mir grade lieber auf die Zunge als mich über jemanden wie dich aufzuregen. Guten Tag!
01.07.2009 15:19 usagimoon ist offline Homepage von usagimoon Fügen Sie usagimoon in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Liliki Liliki ist weiblich
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Re: Kann ich zur Arbeit gezwungen werden? von Liliki (01.07.2009 17:12)

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Hallo Dan71,

Ich hab ehrlich gesagt keine Lust, noch mehr zu arbeiten (und dabei oft meine Kinder auf sich gestellt zu lassen), um so reichlich Steuern zu zahlen, dass die beiden Mütter Deiner Kinder und Du möglichst nicht arbeiten "müssen" und ihren Kindern eine "besonders schöne Kindheit" bieten können - auf "meine" Kosten cool

Das finde ich alles in allem wirklich unverantwortlich von Euch drei Erwachsenen!

Ich denke, dass arbeiten an sich eine ganz normale Lebenstätigkeit ist, die Erwachsene einfach machen (müssen) und Punkt. Ebenso wie schlafen, essen, trinken - das war schon in der Steinzeit so!

Idealerweise sollte man eine Arbeit finden und machen, die zu einem passt (ich finde die Zahlen erschreckend, nach denen 85% aller deutschen Arbeitnehmer sich nicht mit ihrer Arbeit identifizieren können - was für ein Alptraum!) und Erwachsene, die ihren Kindern das nicht vorleben, werden Kinder prägen, die später auch glauben, dass *irgendwer* für ihren Unterhalt aufkommen sollte.

Wie sollen Deine Kinder lernen, dass sich "anstrengen" auch mal lohnen kann?

Dabei finde ich es ohne Frage wichtig und schön, wenn man viel wertvolle Zeit mit seinen Kindern verbringt ... aber bitte so, dass man es sich aus eigener Kraft leisten kann und nicht auf Kosten anderer - sonst gerät unser Solidarprinzip, dass mal geschaffen wurde, um kurzfristige Notsituationen menschenwürdig zu überbrücken, aus allen Fugen.

Man kann auch ein Arbeitsleben so einrichten, dass wichtige Zeit für die Kinder bleibt und *Fremdbetreuung* kann sehr wohl eine Bereicherung des Horizonts sein.


Just my 0,02€


Lili

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Liliki: 01.07.2009 17:12.

01.07.2009 17:12 Liliki ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Dan71 Dan71 ist männlich
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Re: Kann ich zur Arbeit gezwungen werden? von Dan71 (01.07.2009 18:23)

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Um hier eines nochmal klar zu stellen: Ich bin nicht arbeitsscheu!
Ich bin auf der Suche nach angemessener Arbeit und ich möchte solange meine Kinder klein sind (in meinem Fall heißt das bis sie die Grundschule hinter sich haben) "nur" einen Teilzeitjob.

Ich habe in meinem Leben über 150.000,- Unterhalt für meine großen Kinder gezahlt und das, obwohl meine Ex-Lebensgefährtin alles dafür getan hat das der Kontakt zu den Kindern abreißt.Trotzdem habe ich letztes Jahr einen Urlaub mit ihnen verbracht (den meine Eltern bezahlt haben).

Zitat:
Original von usagimoon
Hallo mein Mann und ich arbeiten und arbeiten und arbeiten und meine Kinder können weder in einen Fußballclub noch in andere Kurse gehen, geschweige denn ne schöne Brille kaufen (und wenns nur ne sonnenbrille ist) und klamotten kaufen...

Fussball sowie Leichtathletik kosten je 5,- pro Monat.

Zitat:
Original von Liliki
...Ich denke, dass arbeiten an sich eine ganz normale Lebenstätigkeit ist, die Erwachsene einfach machen (müssen) und Punkt. Ebenso wie schlafen, essen, trinken - das war schon in der Steinzeit so!

Falsch. In der Steinzeit hat der Mann sich um die Nahrungsbeschaffung gekümmert und die Frau hat die Kinder versorgt, ist der Mann ums Leben gekommen wurden Frau und Kinder (meist) erschlagen.
Das Prinzip, dass einer arbeitet und der andere (meist die Frau) sich um Haushalt und Kinder kümmert galt noch bis ins letzte Jahrhundert. Leider zwingt uns die Gesellschaft heute dazu unsere Kinder/Familie zu vernachlässigen um überhaupt halbwegs angemessen leben zu können.

Ich bekomme momentan ca. 700,- monatlich ALG II, was gemessen an den Steuern die ich bisserher bezahlen durfte lächerlich ist. Hätte ich vor der Scheidung eine Arbeit angenommen wären meine Kinder meiner Ex zugesprochen worden mit der simplen Begründung: Sie ist arbeitslos, hat also mehr Zeit sich um die Kinder zu kümmern - Er verdient gut, kann also für sie und die Kinder aufkommen.

Nur dadurch, dass ich keine Arbeit angenommen habe wurde das Familienverhältniss genauer analysiert und richtigerweise entschieden, dass die Kinder in meiner Obhut besser aufgehoben sind.
01.07.2009 18:23 Dan71 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Liliki Liliki ist weiblich
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Re: Kann ich zur Arbeit gezwungen werden? von Liliki (01.07.2009 19:10)

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Hallo Dan,

Vielleicht haben wir uns missverstanden:

Das, was Frauen in der Steinzeit gemacht haben im Sinne von "Kinder- bzw Familienversorgung" bestand im (zeitaufwändigen) Nahrung sammeln (Beeren usw), Nahrung zerkleinern und Nahrung zubereiten, Nahrung konservieren, Wasser holen und was auch immer - soll heissen: die haben nicht die Kinder zu verschiedenen Freizeitaktivitäten gefahren oder sich stundenlang bastelnd mit ihnen beschäftigt. Dieses Mutterbild ist eine Erfindung der Neuzeit und hat vor allem politische Gründe! Und in vermutlich keinem anderen europäischen Land wird das so starr gesehen wie in Deutschland ...

Auch in einer Agrargesellschaft haben die Frauen den ganzen Tag an Haus und Hof rumgearbeitet (Versorgung der Tiere, Nutzgarten, Melken usw), während die Männer weiter entfernt auf dem Feld gearbeitet haben, aber: diese Mütter haben sich zu großen Teilen mit etwas anderem als den Kindern beschäftigt, meine Freundin ist so groß geworden Augenzwinkern

Unsere moderne Haushaltsführung in der Stadt ist heute enorm viel weniger zeitaufwändig als in vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten und ich glaube nicht, dass es Not tut, diese Stunden nun "ganz ausschließlich" Kindern zu widmen und daraus eine Art Kunstform zu machen - Kinder lernen aus meiner Sicht *Leben* am besten durch "normales Leben vormachen". Und dazu gehört eben auch arbeiten (gehen).


Selbstverständlich kann es gute Gründe geben, nach einer Notsituation (Trennung / Scheidung) erstmal Hilfe in Anspruch zu nehmen und den Fokus auf kleine Kinder zu richten, aber die Tatsache, die ich deinen Postings entnehme, scheint mir zu sein, dass Ihr drei Erwachsenen (Du und Deine beiden Exfrauen) nicht in der Lage seid, autonom für Eure 4 Kinder aufzukommen und das finde ich trotz alledem problematisch!

Als Vorbild für alle 4 Kinder und die beiden Großen sind eben auch noch nicht erwachsen und autonom und scheinen von ihrer Mutter gelernt zu haben, dass "jemand anders" für die Arbeit zuständig ist ...


Gruß, Lili
01.07.2009 19:10 Liliki ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
freddilysie freddilysie ist weiblich
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Re: Kann ich zur Arbeit gezwungen werden? von freddilysie (02.07.2009 06:47)

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Und ich finde du vergisst trotzdem hier die Großen. Was da mit deiner 1sten Ex ist und war kann dir egal sein die Kinder dürfen da nicht rein gezogen werden.
02.07.2009 06:47 freddilysie ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Dan71 Dan71 ist männlich
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Re: Kann ich zur Arbeit gezwungen werden? von Dan71 (02.07.2009 14:10)

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Danke für die Beiträge bisher. Leider habe ich bis jetzt immer noch keine richtige Antwort auf meine Frage bekommen.

Kann ich dazu gezwungen werden eine Arbeit anzunehmen die weit unter meiner Qualifikation liegt?
Muss ich Vollzeit Arbeit akzeptieren?

Persönliche Meinungen bringen mich nicht weiter. Ich möchte halt wissen wie die gesetzliche Regelung hier ist.
02.07.2009 14:10 Dan71 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
usagimoon usagimoon ist weiblich
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Re: Kann ich zur Arbeit gezwungen werden? von usagimoon (02.07.2009 14:14)

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SGB II § 10 Zumutbarkeit
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,

2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,

3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist;

die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,

4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,

5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entspricht, für die er ausgebildet ist oder die er ausgeübt hat,

2. sie im Hinblick auf die Ausbildung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als geringerwertig anzusehen ist,

3. der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,

4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.
02.07.2009 14:14 usagimoon ist offline Homepage von usagimoon Fügen Sie usagimoon in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Kann ich zur Arbeit gezwungen werden? von usagimoon (02.07.2009 14:21)

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Die ARGE sagt: Ablehnung einer angebotenen Arbeit
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund eine Ihnen von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten oder durch Ihr Verhalten das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses vereiteln.

Dies gilt auch für "vorübergehende" Beschäftigungen sowie für Arbeitsangebote, die Ihnen bereits vor dem Ende des auslaufenden Arbeitsverhältnisses unterbreitet werden. Die Dauer einer solchen Sperrzeit wird nach der Anzahl der Verstöße in drei, sechs und zwölf Wochen gestaffelt.

Und http://www.perfect-image.de/bewerbung-sc...t-ablehnen.html

Richtig, du hast eine freie Berufswahl! Auch die Agentur kann dich nicht dazu zwingen, eine bestimmte Beschäftigung gegen deinen Willen auszuüben und das tut sie ja auch nicht!
Wie schon gesagt, dich zwingt keiner, dich zwingt aber auch keiner, eine Versicherungsleistung in Form von Alg zu beantragen.
Du musst halt nur damit rechnen, dass in diesem Fall kein Alg mehr gezahlt wird.
Wenn du die Sperrzeit annimmst, sagt ja schließlich auch keiner mehr etwas!

Diese Vorgabe, das du jede Bechäftigung annimmst hast du ja schließlich auch unterschrieben! Schließlich lautet die erste Frage im Antrag auf Arbeitslosengeld: Ich werde jede Möglichkeit nutzen, um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden -ja- -nein- ?

Und außerdem stehen deinen Kindern Tagesplätze im Hort zu, damit du arbeiten gehen kannst.
Gehst du nicht und lehnst Jobangebote der ARGE ab dann wird eben gestrichen, so ist das eben, wenn man lieber daheim bleiben will.
02.07.2009 14:21 usagimoon ist offline Homepage von usagimoon Fügen Sie usagimoon in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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