Nichterziehung vs. Erziehung |
Sebastian Mädge unregistriert
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Nichterziehung vs. Erziehung von Sebastian Mädge (12.01.2007 00:33) |
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Hallo,
wer sich für das Thema Nichterziehung interessiert, kann sich hier:
http://www.unerzogen.de/
etwas einlesen.
Es gibt dazu auch eine Yahoo-Group, wo sich Nichterzieher oder beginnede Nichterzieher über praktische Probleme austauschen:
http://de.groups.yahoo.com/group/unerzogen/
Als Lektüre (Einstieg) empfehle ich Ekkehard von Braunmühls "Zeit für Kinder".
Werde am besten dieses Posting in einem neuen Thread (wie von vina vorgeschlagen) noch mal voranstellen.
Gute Nacht
Sebastian Mädge
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12.01.2007 00:33 |
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Micha
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Re: Nichterziehung vs. Erziehung von Micha (12.01.2007 01:49) |
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Mich würde interessieren, was Nichterziehung in Deinen Augen bedeutet? Was sind die Eckpfeiler dieser Theorie und wie entwickeln sich Kinder, die nach dieser Form erzogen werden?
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12.01.2007 01:49 |
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Ilona

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Re: Nichterziehung vs. Erziehung von Ilona (12.01.2007 09:14) |
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Bücher zu diesem Thema
Mal für die die sich nichts darunter vorstellen können.
| Zitat: |
| Laisser-faire Erziehungsstil: Der laissez-faire Erziehungsstil korrespondiert mit dem antipädagogischen Erziehungsbegriff. Erziehung wird hier als eine nicht legitime Maßnahme gegenüber Kindern aufgefasst und dementsprechend unterbleiben zielgerichtete Erziehungsmaßnahmen. |
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehung#Erziehungsstile
noch was dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Antip%C3%A4dagogik
ich selbst bin der meinung, dass diese Art der Erziehung bzw. Nichterziehung in den ersten jahren eventuell noch Praktizierbar ist aber was sind die Folgen???
Gerade weil das Thema schlafen gehen ja aktuel war in dem zusammenhang.
Klar kann man sein Kind so lange wach lassen bis es alleine ins Bett geht aber was ist, wenn dann die Schule anfängt? Spätestens da kommt es zu Pronblemen mit der in Deutschland tragenden Schulpflicht.
So steht im Art. 7 Abs. 1: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Schulpflicht ergibt. ( http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm )
Doch was ist nun, wenn ein kind aufgrund des späten ins Bett gehens nicht rechtzeitig aufsteht um pünktlich in der Schule zu sein?? Einige male macht die Schule das sicherlich noch mit aber wie ich auch schon in dem anderen Threat geschrieben hatte, wird irgendwann Die Polizei und/oder das jugendamt vor der Tür stehen. Ja und dann kommt folgendes gesetz zum Tragen, speziel Absatz 2
| Zitat: |
Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. |
Was erkannt?? Jedes Kind hat das recht auf Erziehung bzw. die Eltern die PFLICHT zu erziehen.
Demnach wäre Antieerziehung gegen das GG und könnte somit bestraft werden.
Nun wird in den meisten Fällen keine wirkliche Antierziehung durchgeführt, denn das würde ja auch bedeuten das man den kindern nciht beibringen würde Hab und Gut des anderen zu achten. Ich denke spätestens hier greift die Ideologie der Antieerziehung nciht mehr, den ansonsten würden aufgrund dieser Form kriminelle Jugendliche herangezogen werden, die keinen respekt vor nichts udn niemanden haben.
Die absolute Antieerziehung, kann es demnach gar nicht geben.
Alle Eltern und damit meine ich wirklich alle Erziehen ihre Kinder mit einem gemisch, der folgenden Erziehungsstile:
Autoritärer Erziehungsstil = Die Eltern bestimmen alles
Demokratischer Erzeihungsstil = Eltern udn Kinder werden zu gleichen teilen in Entscheidungen mit einbezogen
Antiautoritärer Erziehungsstil = Regeln sind gegeben aber alles andere können die Kinder ausprobieren. (z.B. die Erfahrung mit Wasser ganz frei machen zu dürfen, sofern die Bedingungen stimmen) Allerdings wird hier auch der Lerneffekt mit einbezogen. Kinder lernen durchs ausprobieren.
Laisser-faire Erziehungsstil = Bedeutet so viel wie machen lassen, bezieht sich auf das Handeln der Kinder. Kinder können alles machen ohne konsequenzen. Kommt der Antierziehung gleich.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ilona: 12.01.2007 09:15.
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12.01.2007 09:14 |
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vina
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Re: Nichterziehung vs. Erziehung von vina (12.01.2007 11:32) |
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Hi Micha,
habe dir eben noch mal im anderen Thread geantwortet. Jetzt verlagern wir es aber hier her.
lg
vina
PS: Im Moment kann ich nicht länger auf diese hier gestellten Fragen von dir eingehen. Aber später sicher. Wenn du darüber lesen willst im Internet: www.kraetzae.de (Stichpunkt Erziehung) oder www.antipädagogik.de oder www.unerzogen.de
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12.01.2007 11:32 |
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vina
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Re: Nichterziehung vs. Erziehung von vina (12.01.2007 11:43) |
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Hi Ilona,
nur ganz kurz: Wow, das ist viel Information... da wird es dauern bis ich das auseinandergepflückt habe.
Nur soviel: es ist falsch, dass das Jugendamt vor der Tür steht, wenn du dein Kind nicht zur Schule bringst. Die Jugendämter sagen ganz klar, das ist Sache des Schulamtes. Du musst mal davon ausgehen, wenn ich von Familien spreche, wo die Kinder nicht zur Schule gehen, sind das keine vernachlässigten Kinder - im Gegenteil, die Eltern haben sich in der Regel sehr mit dem Schulwesen auseinandergesetzt und sehen - aus verschiedenen Gründen - davon ab, ihr Kind in die Schule zu zwingen. Das Jugendamt kümmert sich aber um echt vernachlässigte Kinder. Das Jugendamt hat ganz andere Problemfälle zu klären.
Ich möchte das nur mal klarstellen, weil oft mit Jugendamt und Sorgerechtsentzug etc. gedroht wird. Aber an dem ist es nicht. Meiner Meinung nach wird es Zeit, dass noch viel mehr Familien sich weigern ihre Kinder in dieses marode, kranke System zu entlassen, sonst ändert sich hier gar nichts.
Über das von dir zitierte GG wollen wir gar nicht reden. Zum einen sind es Abwehrrecht d.h. sie sollen eigentlich die Rechte des Einzelnen schützen. Zum anderen hebelt der Staat sie in meinen Augen selber aus. Du hast die Pflicht und das "natürliche Recht" dich um dein Kind zu kümmern, es zu betreuen und zu versorgen, aber wenn die Zeit reif ist, bestimmt der Staat, dass es zur Schule geht. Da wird dein Recht mit Füßen getreten, da hast du nämlich plötzlich keins mehr. Es ist völlig hinfällig welche Meinung man über Schule hat - das ist prinzipiell gefährlich.
LG
vina
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12.01.2007 11:43 |
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Ilona

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Re: Nichterziehung vs. Erziehung von Ilona (12.01.2007 11:54) |
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vina
Ja aber wenn ein kidn nciht in die Schule geht, wie gesagt es besteht ja SchulPFLICHT, dann kommt zuerst die Polizei um das Kind abzuholen und in die Schule zu bringen. Die wurden wiederum vom JA beauftragt, wenn die Schule dem JA die Situation meldet. Also das JA ist schon inwolviert wenn der Schulpflicht nciht nachgekommen wird.
Ausserdem denke ich, dass es genug Schulformen gibt, die ausreichend Freiraum bei der Schulwahl lassen.
Man ist ja nicht gezwungen, sein kind auf eine staatliche Regelschule zu bringen. Werde ich ab der Oberschule bei meinen sicherlich auch nicht mehr machen, den ich finde den unterrichtsausfall der meisten staatlichen Schulen einfach zu hoch. Deswegen werde ich allesdran setzen das sie auf eine privatschule kommen. Zwar wird diese dann die "normalen" Schulform haben aber wie schon gesagt es gibt ja noch Schulen die Montessori Pädagogok anwenden, dann die berühmten Waldorfschulen., von denen ich selbst nicht all zu viel halte, aber das ist ja Geschmackssache. Na ja es gibt da noch etliche Möglichkeiten.
Ich denke in D. ist es schon möglich nach der jeweiligen hauptsächlichen Erziehungsform die Schule auszuwählen und demnach auch der Schulpflicht nach zu kommen. Was die Erreichbarkeit der Schule betrift steht allerdings auf einen anderen Blatt. Es ist auch alles nur eine Frage des geldes, wer es sich leisten kann, kann sein Knid ja auch Privat zu hause unterrichten lassen, da kann man dann ganz genau bestimmen wie gelehrt werden soll natürlich muss auch diese Art den Lehrplan einhalten.
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12.01.2007 11:54 |
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vina
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Re: Nichterziehung vs. Erziehung von vina (12.01.2007 11:59) |
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Hallo Ilona,
Zitat
Ja aber wenn ein kidn nciht in die Schule geht, wie gesagt es besteht ja SchulPFLICHT, dann kommt zuerst die Polizei um das Kind abzuholen und in die Schule zu bringen. Die wurden wiederum vom JA beauftragt, wenn die Schule dem JA die Situation meldet. Also das JA ist schon inwolviert wenn der Schulpflicht nciht nachgekommen wird.
Zitatende
NEIN. Das wollte ich dir sagen. Den Bruch der Schulpflicht behandelt das Regionalschulamt, nicht das Jugendamt. Das ist nicht ihre Aufgabe. Die Schule meldet dem Jugendamt nichts. Außerdem kommt keine Polizei dein Kind abholen...erstmal bekommst du ein Ordnungsgeld, dann möglicherweise ein Zwangsgeld. Wenn du dich mit den Behörden ordentlich auseinandersetzt, kommt keine Polizei dein Kind abholen. DAS sind Geschichten. Leider sind das die Geschichte, die Leute, die darüber nachdenken, davon abhalten, es zu tun.
LG
vina
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12.01.2007 11:59 |
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Ilona

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Re: Nichterziehung vs. Erziehung von Ilona (12.01.2007 12:25) |
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Gut die Geldstrafe udn das Zwangsgeld hatte ich nun explizit nicht erwähnt, denn ich ging davon aus, dass es allgemein bekannt ist. Allerdings kannst du es nicht von der hand weisen, dass ganz am Ende der Kette das JA steht, welches in besonders schwerwiegenden Fällen auch zum Einsatz kommt. Ich hatte es ja mal bei einem ehemaligen Klassenkameraden erlebt, da hat alles nichts geholfen und am Ende wurde er über das JA in eine Betreute Wohngruppe gesteckt, da die Eltern cniht ni der Lage waren oder nicht zur Kooperation bereit waren, den grund kenne ich nicht, den jugendlichen gewisse Wert udn normvorstellungen beizubringen unter anderen halt, dass er regelmässig und pünktlich zur Schule gehen soll. Allerdings muss ich dazu sagen, gab es da auch noch einige andere Probleme die aufgrund der Erzeihung, bzw. der Nichterziehung des Kindes/Jugendlichen durch die Eltern dazu führten.
Wie ich schrieb die Schulpflicht ist in einem Gesetz verankert und über Sinn oder Unsinn eines Gesetzes zu diskutieren würde den Ramen des Forums sprengen und am Ende zu keinem Produktiven Ergebnis führen.
Jedes Gesetz wurde aus einem bestimmten Grund geschrieben. Ich bin bei einigen sicherlich auch nicht der Auffassung dass sie wirklich Sinnvoll sind aber was die beiden gesetze angeht, die oben von mri angesprochen wurden bin ich der Überzeugung dass sie aus vielen Gesichtspunkten sehr Sinnvoll sind.
Soweit ich gelesen habe stehst du hinter den kinderrechten, das sind wenn man es so sieht auch Gesetze wo sicherlich auch niht jeder alles gut fnidet.
Gesetze wurden dazu gemacht um das Zusammenleben in einer Gemenischaft wie die eines Landes so angenehm wie möglch für die dort lebenden zu machen. Natürlich kann man es nie allen 100%ig recht machen aber dennoch solte man sich an die gegebenen Gesetze halten, da man ansonsten mit den Konsequenzen leben muss.
Der Dieb findet es sicherlich auch nicht klasse, dass er für einen Diebstal u.U. ins Gefängnis kommt aber der, der beklaut wurde findet es gut.
Mal so als ganz einfaches Beispiel.
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12.01.2007 12:25 |
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vina
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Re: Nichterziehung vs. Erziehung von vina (12.01.2007 12:30) |
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Hallo Ilona,
als demokratisch gesinnter Mensch stehe ich auf Gesetze, logisch! Manches hat sich nur einfach überholt. Es gibt kaum ein rigideres Land als Deutschland in Hinsicht auf Schule. Komischerweise geht es bei uns immer mehr bergab. Ich denke Gesetze sind auch dazu da, dass man sie ändert. Und ein Gesetz von 1939 kann ruhig mal überdacht werden. Dein Dieb-Beklauter-Beispiel hinkt. Wenn ich mein Kind nicht zur Schule schicke bzw. mein Kind nicht gehen will, verletze ich niemanden.
Ein Schritt in die richtige Richtung wäre eine Bildungspflicht statt Schulpflicht. Aber du hast recht, es sprengt wirklich den Rahmen hier über Sinn bzw. Unsinn von Gesetzen zu debattieren.
LG
vina
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12.01.2007 12:30 |
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Ilona

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Re: Nichterziehung vs. Erziehung von Ilona (12.01.2007 12:37) |
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Original von vina
Dein Dieb-Beklauter-Beispiel hinkt. Wenn ich mein Kind nicht zur Schule schicke bzw. mein Kind nicht gehen will, verletze ich niemanden. |
Nein ein einfacher Dieb verletzt auch niemanden, dass ist dann jemand der auch Körperverletzung in kauf nimmt. Ein Dieb nimmt einfach was ihm nicht gehört.
| Zitat: |
Aber du hast recht, es sprengt wirklich den Rahmen hier über Sinn bzw. Unsinn von Gesetzen zu debattieren.
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hey wirklich mal ein punkt wo wir un vollkommen einig snid.
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12.01.2007 12:37 |
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