Gemeinsames Sorgerecht- Vater aber nicht erreichbar |
Sala

Schokoholik
   

Dabei seit: 14.04.2009
Letzte Aktivität: 25.05.2012 15:09
Beiträge: 662
Herkunft: NRW Beruf: ex. Altenpflegerin Kinder: Patricia Katharina *3.10.2009 Familienstand: versklavt
 |
|
Re: Gemeinsames Sorgerecht- Vater aber nicht erreichbar von Sala (23.06.2011 23:28) |
 |
Schon mal mit nem "Alki" zu tun gehabt? Bevor die nicht wirklich GANZ UNTEN sind kapieren die gar nix und finden für alles Ausreden. Und selbst dann sind viele noch zu feige sich einzugestehen daß sie Hilfe brauchen und für ihre Situation selbst verantwortlich sind.
Vielleicht wäre es am besten wenn du dich mal von einem Anwalt für Familienrecht beraten ließest. Schildere soviele Fakten wie möglich, denn Vemutungen können auch nur gerichtlich verwertet werden wenn sich daraus Fakten ergeben.
Viel Glück.
|
|
23.06.2011 23:28 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Gerhard S.
fast-Alles-Versteher

Dabei seit: 12.07.2009
Letzte Aktivität: Heute, 03:19
Beiträge: 1.627
Herkunft: Ruhrgebiet/NRW Beruf: nichtselbstständig Kinder: 1 Familienstand: versklavt
 |
|
Re: Gemeinsames Sorgerecht- Vater aber nicht erreichbar von Gerhard S. (24.06.2011 00:41) |
 |
Ich? - Hmm nö, jedenfalls nicht so direkt als Partner.
Habe aber beruflich mit Alkis zu tun gehabt. Dazu kommt noch, dass Partnerinnen von Alkis selbst gefährdet sind. Kommt immer wieder vor, dass welche mitabstürzen.
@Sala Ich persönlich habe aber vollstes Verständnis für ihre Trennung, wenn er wirklich ein Alki ist - vielleicht ist da ein Missverständnis. Ich muss davon nicht überzeugt werden. Und ich sage das schon, obwohl ich nur als Unbeteiligter solche Paare gesehen habe. Es hilft nur noch tiefere Psychotherapie, wenn überhaupt.
Jetzt enorm viel Energie und (rechtsanwalterische Mühe) dafür aufzuwenden, nur um zu beweisen, dass er schlimmer Alki sein muss, halte ich für leider umsonst. Der braucht nur jede Aussage verweigern - und schon geht gar nichts (wenn noch keine alkoholbedingten Straftaten vorliegen).
Ich sag's mal so: Das Ziel muss sein: Den Kindsvater als zukünftig unterhaltszahlend zu erhalten. Sie will ihn nicht mehr (zurück) - aber Kindesunterhalt wird sie doch noch von ihm wollen. Also gilt es für alle Beteiligten, alles zu unternehmen, damit er fähig bleibt/wird. Die einzige und letzte Möglichkeit für die Kindsmutter, noch Unterstützung (über seinem Selbstbehalt) von ihm zu bekommen.
Und das ist nunmal in erster Linie ein Job für den Kindsvater. Wenn er den noch hat, dann darf man ihm den durch nichts gefährden. Wenn der Arbeitgeber merkt, sein Mitarbeiter hat ein Alkoholproblem am Arbeitsplatz, dann kann er seinem Mitarbeiter zuerst noch eine Kur/Reha/Therpie vorschlagen, bevor der ihn entlässt.
Der Führerschein ist weg bei Alkoholfahrt; usw.
Wenn aber da jetzt eine Ex wettert "ich ich weiss es aber besser, der Kerl ist unrettbar!" - dann täte die Ex sich ins eigene Fleisch schneiden und hätte ausserdem noch ne Klage am Hals.
Übrigens: Der Satz von mir
"Wenn er mal nicht mehr aufwachen sollte - dann wird sie ohnehin von der Seelsorge oder Polizei informiert. Die Kinder werden dann zu Halbwaisen, es ist nicht die Schuld der Kindmutter."
ist leider echt, habe ich mir nicht ausgedacht. Da war ein Kindsvater nachts betrunken noch der Kneipe (wahrscheinlich Richtung nachhause) gegangen/geschwankt - und stolperte im Suff von der Bordsteinkante auf die Strasse. Ein Auto kam und fuhr den tot. Er hinterliess 3 Kinder, die dann Halbwaisenrente und Erziehungsgeld bekamen.
ebenfalls viel Glück
|
|
24.06.2011 00:41 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Sala

Schokoholik
   

Dabei seit: 14.04.2009
Letzte Aktivität: 25.05.2012 15:09
Beiträge: 662
Herkunft: NRW Beruf: ex. Altenpflegerin Kinder: Patricia Katharina *3.10.2009 Familienstand: versklavt
 |
|
Re: Gemeinsames Sorgerecht- Vater aber nicht erreichbar von Sala (24.06.2011 12:03) |
 |
Gemeinsames Sorgerecht gilt, soweit ich weiß, wenn die Partner verheiratet sind, oder beim JA eine gemeinsame Sorgerechtserklärung unterschrieben haben. Ist die Vaterschaft annerkannt und es wurde später erst geheiratet tritt automatisch das gemeinsame Sorgerecht in Kraft (sofern Vater= Ehepartner ist).
Wird ein Kind in der Trennungsphase eines Ehepaares geboren ist es ehelich, ergo gemeinsames Sorgerecht. Da gibt es aber so eine komische Regel, von wegen wann die Empfängnis war. Sonundsoviel Tage nach der Trennung gilt das Kind dann als unehelich, oder so ähnlich, das kann dir ein Anwalt besser erklären
Bei unehelichen Kindern ist grundsätzlich erst mal die Mutter alleine sorgeberechtigt bis zum oben genannten Besuch beim JA.
|
|
24.06.2011 12:03 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Gerhard S.
fast-Alles-Versteher

Dabei seit: 12.07.2009
Letzte Aktivität: Heute, 03:19
Beiträge: 1.627
Herkunft: Ruhrgebiet/NRW Beruf: nichtselbstständig Kinder: 1 Familienstand: versklavt
 |
|
Re: Gemeinsames Sorgerecht- Vater aber nicht erreichbar von Gerhard S. (24.06.2011 23:32) |
 |
Man hat euch Frauen die "Hoheit" über die Kinder genommen.
Für alle uneheliche Kinder haben nun auch die Väter das Sorgerecht (hat nichts mit den Jahr 2009 zu tun). Nur - kein Amt, kein Gericht schreibt die Väter an und teilt mit, dass sie nun das Sorgerecht für das Kind Nr. 1, Nr.2, Nr. 3., Nr.4, haben. Da müssen die Väter schon von selbst drauf kommen. Die Sorgerechtserklärung beim JA ist jetzt hinfällig.
Die Väter unehelicher Kinder können nun:
- die Vaterschaft prüfen lassen
- die gerichtliche Bestätigung für's Sorgerecht der Kinder X beantragen. Kostet, glaube ich, ein bischen was, aber dann haben sie es schwarz auf weiss.
|
|
24.06.2011 23:32 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
eisengel20

User

Dabei seit: 20.06.2011
Letzte Aktivität: 20.07.2011 09:18
Beiträge: 4
Herkunft: ludwigsfelde Beruf: azubi Kinder: maximilian ian,4 Familienstand: Partnerschaft
 |
|
Re: Gemeinsames Sorgerecht- Vater aber nicht erreichbar von eisengel20 (25.06.2011 07:53) |
 |
die vaterschaft kann nur dann überprüft werden mit einem dna test,wenn der angebliche kindesvater auch genügend beweise vor legt,dass es nicht sein kind ist..ansonsten muss er den selber zahlen bzw.durchführen lassen und kann diesen dann aber nicht mehr vor gericht verwenden ;)
hab ich alles erst durch
|
|
25.06.2011 07:53 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Pfannenwenderin

Mega-User Level III
   
Dabei seit: 16.09.2008
Letzte Aktivität: 21.05.2012 21:18
Beiträge: 620
Kinder: 1 Sohn Familienstand: Partnerschaft
 |
|
Re: Gemeinsames Sorgerecht- Vater aber nicht erreichbar von Pfannenwenderin (25.06.2011 09:54) |
 |
Also wir mussten (trotz Vaterschaftsanerkennung) letztes Jahr noch zum Jugendamt um das gemeinsame Sorgerecht beurkunden zu lassen....
|
|
25.06.2011 09:54 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Gerhard S.
fast-Alles-Versteher

Dabei seit: 12.07.2009
Letzte Aktivität: Heute, 03:19
Beiträge: 1.627
Herkunft: Ruhrgebiet/NRW Beruf: nichtselbstständig Kinder: 1 Familienstand: versklavt
 |
|
Re: Gemeinsames Sorgerecht- Vater aber nicht erreichbar von Gerhard S. (25.06.2011 10:12) |
 |
Soll ja Väter geben, die sich nicht mehr sehen lassen und die Zahlung einstellen. Soll die Kindsmutter selber sehen, wie sie klar kommt. Und sie soll sich selbst, mit Beweisen und so, bemühen, wenn sie unbedingt noch KU will...
Problematisch daran finde ich, dass Kinder ihren sozialen Vater verlieren können, wenn sich herausstellt, dass der nicht der biologische ist. Nehmen wir an, da ist ein Kind ab der Geburt mit einer männlichen Person X aufgewachsen, die Beziehung zwischen Kind und männlicher Person X soll sich so vertrauensvoll und liebevoll entwickeln, wie mit einem "echten" (biologischen) Vater. Und nehmen wir an, der Mann X ist 'ahnungslos'.
Dann kommt der DNA Test und sagt, dieser Mann X ist nicht der leibliche Vater des Kindes. Dass der dann keinen Unterhalt mehr zahlen braucht ist noch das kleinere Thema. Vielleicht ist es noch garnicht soweit, dass er Unterhalt zahlt(zahlen müsste), weil er mit der Kindsmutter friedlich zusammenlebt und sich liebevoll zuhause ums Kind, wie sein eigenes, kümmert. Aber ich hab da sowas dunkel im Hinterkopf, dass dann dieser Mann X sich ab dann auch nicht mehr um dieses Kind kümmern darf. Sprich: Sich von Kind und Kindsmutter trennen muss?
|
|
25.06.2011 10:12 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
hitnak
Ultra-User Level II


Dabei seit: 26.07.2008
Letzte Aktivität: 25.05.2012 22:53
Beiträge: 2.120
Familienstand: verheiratet
 |
|
Re: Gemeinsames Sorgerecht- Vater aber nicht erreichbar von hitnak (25.06.2011 10:34) |
 |
Hallo,
leider ist es so, dass Gerhard immer und immer wieder hier behauptet, Väter unehelicher Kinder hätten seit dem Urteil automatisch das gemeinsame Sorge recht. Das wird auch nicht richtiger dadurch, dass man es immer und immer wieder wiederholt. Väter unehelicher Kinder haben NICHT automatisch das gemeinsame Sorgerecht - es ist und bleibt ein Recht auf Antrag, das seit dem Verfassungsgerichtsurteil nur leichter zu bekommen ist.
Ein Vater eines unehelichen Kindes, der das gemeinsame Sorgerecht will, hat wie bisher die Möglichkeit gemeinsam mit der Mutter eine Sorgeerklärung abzugeben. Stimmt die Mutter dem nicht zu, hat er die Möglichkeit, vor dem Familiengericht das Sorgerecht zu beantragen. Dies ist aber mitnichten eine reine Formalität geworden - die Mutter hat nur nicht mehr die Möglichkeit, ihn daran zu hindern, indem sie lapidar erklärt, sie stimme dem nicht zu. Vielmehr wird nun geprüft, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht, was die Gerichte sehr, sehr ernst nehmen. Die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts wird durchaus auch abgelehnt.
Das gemeinsame Sorgerecht bei uneheliche Kindern kann schon allein deshalb nicht automatisch sein, weil dieses eine Vielzahl von Pflichten mit sich bringt, die über den regelmäßigen Umgang mit dem Kind hinaus gehen: Man muss bereit und in der Lage sein, Entscheidungen mitzutreffen.
|
|
25.06.2011 10:34 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Gerhard S.
fast-Alles-Versteher

Dabei seit: 12.07.2009
Letzte Aktivität: Heute, 03:19
Beiträge: 1.627
Herkunft: Ruhrgebiet/NRW Beruf: nichtselbstständig Kinder: 1 Familienstand: versklavt
 |
|
Re: Gemeinsames Sorgerecht- Vater aber nicht erreichbar von Gerhard S. (25.06.2011 11:17) |
 |
hitnak,
ich nehme deine längenoptimierte und präzise Formulierung, die sich vermutlich mit aus einer Praxis heraus gebildet haben dürfte, gerne an.
Bezogen nun auf den Fall der Ausgangsposterin wir-vier bedeutet das:
- Die KM stimmte einst zu, der KV hat noch formal das Sorgerecht.
- Userin wir-vier kann auf Antrag mithilfe eines Anwalts das gemeinsame Sorgerecht nachträglich aberkennen/ändern lassen. Inwieweit dessen Alkoholkonsum als einer der Gründe zum Sorgerechtsentzug verwendet werden kann ("er ist jetzt seit ca 1 Woche wieder nicht erreichbar") - können wir hier im Forum nicht klären. Dieses Verfahren wird vom Einkommen der KM abhängen.
Andererseits halte ich es für möglich, dass Sorgerechtsentzug garnicht vonnöten ist - um zu erreichen, dass die Kindsmutter in Notfällen oder bei wichtigen medizinischen Behandlungen ohne ihn entscheiden kann.
Dieses
"Das gemeinsame Sorgerecht bei uneheliche Kindern kann schon allein deshalb nicht automatisch sein, weil dieses eine Vielzahl von Pflichten mit sich bringt, die über den regelmäßigen Umgang mit dem Kind hinaus gehen: Man muss bereit und in der Lage sein, Entscheidungen mitzutreffen. " erfahren Mütter spätestens beim Anwalt.
-> Nun verstehe ich auch, was mit Umgangsboykott(Umgangsverweigerung), Wegzug in eine andere Ecke Deutschlands, beabsichtigt sein könnte.
Da sind nun die Väter am Zug. Die müssen nur aufstehen und (mit legalen Mitteln!) kämpfen.
|
|
25.06.2011 11:17 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
|