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Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung -

Wichtige Informationen zum Thema ' kindesunterhalt in pflegefamilie '



kindesunterhalt in pflegefamilie im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

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Der erste Beitrag des Themas kindesunterhalt in pflegefamilie von quasaro lautete:

fall : vater und mutter getrennt lebend . kind (6 jahre) lebt in pflegefamilie . allein sorgeberechtigt ist die mutter . vater hat ein einkommen von 1400 brutto . mutter hat kein einkommen. lebt von h4 . frage 1 :wie hoch ist der kindesunterhalt des vaters ? frage 2. wird der kindesunterhalt bei der berechnung halbiert (weil mutter auch unterhaltspflichtig ist ) oder muss der vater trotzdem alleine den (vollen satz ) unterhalt des kindes zahlen ,da mutter nicht leistungsfähig ist ?


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quasaro
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Themenstarter Thema begonnen von quasaro

Re: kindesunterhalt in pflegefamilie von quasaro (10.07.2011 14:03)

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Einkommen Mutter 1000 Euro (Kostenbeitrag: 250 Euro)

ich denke du sprichst immer von netto einkommen : greift hier nicht der selbstbehalt (wie in Düsseldorfer Tabelle ) so das die mutter nur 50 ,- zahlen müsste ?
10.07.2011 14:03 quasaro ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Re: kindesunterhalt in pflegefamilie von Gerhard S. (10.07.2011 14:15)

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Ich sag's mal so: Solange vom KV keine Proteste oder Vorschläge kommen - lohnen sich für's JA Fragen/Überlegungen nicht. Das Amt will sich "Ärger" für nix und wieder nix ersparen.
Du bist auch in diesen Dingen unerfahren, wie die meisten Väter. Du bist auch glatt überfahren worden. Während du erstmal noch deine Gefühle, angesichts deiner eben zerstörten kleinen Familie sortieren musstest, sind Expartnerin 2 Schritte, und JA 1 Schritt voraus. Hattest du dir eine Andere angelacht, ist für das Amt+Expartnerin sowieso alles klar gewesen.

Und, die Rechtslage bezüglich seines (nicht-)Sorgerechts hat sich inzwischen geändert.
Möglich wäre es (und fast alles) schon, aber im moment sehe ich die Pflegefamilie am weitaus längerem Hebel, gegen den du kaum ankommen kannst.
Trotzdem:
Um nicht ständig grübeln zu müssen, könntest du einen Lebensplan mit Kind ausdenken und zu Paiper schreiben.
Bye
10.07.2011 14:15 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: kindesunterhalt in pflegefamilie von Hextina (10.07.2011 15:35)

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Zitat:
Original von quasaro
wenn ich den barunterhalt der in der tabelle steht verdoppele komme ich in der höchsten stufe auf über 1300,- euro . ist das wirklich der monatliche bedarf eines 12 jährigen kindes . vor allem im vergleich zu h4 empfängern ?


In der Dü-Tab steht der Gesamtunterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes gegen seine Eltern. Je nach deren Leistungsfähigkeit. nach §1606 BGB haften die Eltern *anteilig*, außer das Kind lebt bei einem der beiden Eltern das ist einer Bar- und einer Betreuungsunterhalts pflichtig.

Der Betrag aus der Dü-Tab wird also nicht verdoppelt sondern anteilig aufgeteilt.

Wie es bei Kosten für Pflegekindern aussieht weiß ich nicht, würde mich aber hitnak anschliesen wollen :)

VG,
Tina
10.07.2011 15:35 Hextina ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Gerhard S. Gerhard S. ist männlich
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Re: kindesunterhalt in pflegefamilie von Gerhard S. (10.07.2011 15:55)

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ich gehe nun davon aus, dass der fragestellende Vater hier eine Heranziehung zu den PF-Kosten befürchtet/erwartet. Obwohl er der (vorübergehenden) Unterbringung nicht zustimmen musste - und diese auch nicht veranlasst hatte. Mindestens das Pflegegeld (= ungefähr das Nettogehalt des KV's hier) bekommen die Pflegeeltern.

Ich kann nur nochmals empfehlen, diese Problematik mit der Anwältin zu besprechen.
Ich halte es aber für möglich, dass die allgemeinen Reglungen zum Selbstbehalt den Vater hier komplett von der Zahlungspflicht befreien. Und im übrigen genauso die Kindmutter. Denn der Selbstbehalt hat sich geändert. Da die Kindsmutter gar kein Einkommen hat, kann sie auch kein Pflegegeld bezahlen.
10.07.2011 15:55 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
quasaro
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Themenstarter Thema begonnen von quasaro

Re: kindesunterhalt in pflegefamilie von quasaro (10.07.2011 16:01)

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ja vielen dank erstmal für die rege beteiligung hier . hat mir schon sehr geholfen . wenn tatsächlich hier auch der selbstbehalt greift müsste der vater ja auch nicht so viel zahlen
10.07.2011 16:01 quasaro ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
hitnak hitnak ist männlich
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Re: kindesunterhalt in pflegefamilie von hitnak (10.07.2011 20:29)

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Hallo,


als Erstes zu Gerhard: Das Pflegegeld entspricht nicht dem "Nettogehalt des Kindsvaters" - es entspricht noch nicht einmal der Höhe des Unterhalts, den er normalerweise zu zahlen hätte. Für Pflegekinder legen die Bundesländer eine Summe fest, die für den Unterhalt des Kindes da ist, die mit der "Düsseldorfer Tabelle" nichts zu tun hat. Dazu kommt ein Erziehungsanteil, aus dem dann gemeinsam mit dem Unterhalt das Pflegegeld wird. Dafür müssen die Eltern aufkommen. Und natürlich auf das Kindergeld verzichten.

Dann: Natürlich ist alles immer Nettoeinkommen. Der Selbstbehalt bei der Heranziehung, um die es hier geht, ist aber nicht identisch mit dem Selbstbehalt bei Unterhalt, genauso wie die Berechnungsgrundlage für das Nettoeinkommen sich zwar an der Düsseldorfer Tabelle orientiert, aber dennoch eine völlig Eigene ist. Und: Wer unter dem Selbstbehalt liegt, und das Kindergeld bezieht, muss immer mindestens das Kindergeld abgeben. In der Regel liegt der Selbstbehalt bei um die 750 Euro.

Natürlich ist das eine superfiese Rechnung, wenn man als Vater nie die Wahl hatte, und ich bin froh, dass sich das geändert nun geändert hat. Aber leider denke ich auch, dass es nicht gut für das Kind wäre, es aus dem Umfeld zu reißen, an das es sich nun gewöhnt hat. Ich würde lieber daran arbeiten, ein wirklich gutes Verhältnis zum Kind, und auch zu den Pflegeeltern aufzubauen.

Aber ich würde auch gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht beantragen - einfach um zu verhindern, dass die Mutter aus einer Laune heraus (oder, was sehr oft passiert, weil sie irgendwann Geld verdient, und deshalb zahlen soll) das Kind wieder zu sich holen will - momentan hat sie die Macht, das zu tun, und meine Erfahrung zeigt leider, dass dem Kind das nicht gut tut.

Auch wenn es für den Vater sehr hart ist: Aber das Wichtigste muss sein, dass das Kind glücklich ist, und dass es sich nicht möglicherweise von einem Tag auf den anderen an eine neue Situation gewöhnen muss. Und das kann momentan leider am Besten die Pflegefamilie gewährleisten.

Ja, noch einmal: Es ist unfair, weil der Vater hier nie eine Chance gehabt hat, für sein Kind zu sorgen. Aber er hat jetzt die Macht, dafür zu sorgen, dass sein Kind die Sicherheit und Geborgenheit behält, die es momentan genießt. Indem er das Sorgerecht beantragt, und damit dafür sorgt, dass er gefragt werden muss, wenn die Mutter das Kind zurück haben will.
10.07.2011 20:29 hitnak ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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