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Wichtige Informationen zum Thema ' Wann darf bei Zusammenleben mit neuem Partner der Selbstbehalt gekürzt werden? '



Wann darf bei Zusammenleben mit neuem Partner der Selbstbehalt gekürzt werden? im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

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Zum Ende der Seite Wann darf bei Zusammenleben mit neuem Partner der Selbstbehalt gekürzt werden?
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Roland71
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Wann darf bei Zusammenleben mit neuem Partner der Selbstbehalt gekürzt werden? von Roland71 (05.09.2008 12:43)

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Hallo Zusammen,

ich hätte mal eine Frage:
Es ist ja so, dass man, wenn man Unterhalt zahlen muss, einen Selbstbehalt hat, und zwar 900 Euro gegenüber den Kindern, und 1000 Euro gegenüber der Ex-Frau, welche die Kinder betreut.

Müsste man also seiner Ex 600 Euro pro Monat zahlen, hat aber nach Abzug des Kinderunterhalts selbst nur noch 1500 Euro übrig, muss man der Ex-Frau nur 500 Euro zahlen, damit man selbst seine 1000 Euro selbstbehalt behalten kann.

Soweit sogut.

Jetzt habe ich aber gelesen, dass man, wenn man mit einem neuen Partner zusammenlebt, den Selbstbehalt gekürzt bekommen kann, weil der neue Partner die Lebenshaltungskosten irgendwie mitfinanziert.
Hab was gelesen, dass das um 25% gekürzt werden kann, wenn der neue Partner voll arbeitet.

Wie sieht das denn aus, wenn der neue Partner studiert, noch keine 27 Jahre alt ist, und praktisch vom Unterhalt seines Vaters lebt, sich allerdings nebenbei noch 400 Euro mit nem Aushilfsjob dazuverdient?

Also nehmen wir an:
Unterhaltszahler Netto: 2150
Abzüglich 5%: 2042,5
Also Düsseldorfer Tabelle Gruppe 3
Da mit KU und EU unter 1100 Euro bleiben effektiv Gruppe 2
1 Kind unter 6 und ein Kind über 6 ergibt Zahlbetrag von 478 Euro
Bleiben nach KU: 1564,5
Einkommen der Ex-Frau: 0 (ok, sie müsste zumindest Teilzeit arbeiten gehen, ist aber arbeitslos und ALG 1 ist ausgelaufen)
Ergibt bei 3/7 Regelung einen theoretischen EU von: 670,5
Dem Unterhaltszahler blieben dann aber nur noch: 894 (also weniger als 1000)
Der Unterhaltszahler muss also nur einen EU von 564,5 Euro zahlen, damit er die 1000 Euro Selbstbehalt behalten kann.

Soweit richtig?

So, jetzt käme dazu, dass der Unterhaltszahler mit neuer Freundin in eine neue Wohnung zieht (hatte bisher Zimmer für 270 warm, jetzt Wohnung für 590 warm).

Einkommen Freundin:
Unterhalt vom Vater: 580 Euro (müsste sie nichteigentlich 640 bekommen? ok, könnte ja auch mangelfall sein, aber erstmal egal)
Eigenverdienst Nebenjob: 400 Euro


Jetzt ist die Frage, kann dem Unterhaltszahler der Selbstbehalt wegen des Zusammenlebens mit der Freundin gekürzt werden?

Mit den 980 Euro kommt sie ja grade selbst über die Runden, und sparen wegen gemeinsamer Lebensführung ist auch nicht drin, weil die zusammen gezahlte Miete sogar mehr ist, als die zwei vorher bezahlten Einzelmieten.

Wäre schön, wenn jemand was dazu wüsste.

Liebe Grüße
Roland

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Roland71: 05.09.2008 12:44.

05.09.2008 12:43 Roland71 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Roland71
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Re: Wann darf bei Zusammenleben mit neuem Partner der Selbstbehalt gekürzt werden? von Roland71 (05.09.2008 13:58)

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Hallo Coleman,

dankeschön für die schnelle Antwort!

Naja, wir haben dann zusammen 56m² gegenüber vorher 20 und 22m². Klar ein bisschen mehr, aber auf Dauer hätte ich es auch alleine nicht in den 20m² ausgehalten, das war nur das schnellste und billigste, was ich zur Zeit des Auszuges aus dem Haus bekommen konnte. Hätte also eh was in der 28m² Gegend gesucht, und dann passt das ja mit 56m² für 2 und für jeden 295 warm.

Die Kinder müssten ja sowieso nicht klagen, deren Geld kann ich ja locker aufbringen.

Und ich will ja auch meine Ex-Frau nicht künstlich "kurz halten". Ist halt so, dass ich grad so mit dem Geld auskomme, und wir durchs Zusammenziehen wirklich nichts sparen, und dann brauche ich einfach die 1000 Euro Selbstbehalt.
Ich werde für meine Ex-Frau jetzt sogar aus der Kirche austreten. Ich hab wegen dem Mangelfall da ja nix von, aber dann hat sie wenigstens ein paar Euro mehr in der Tasche.

Gruß Roland
P.S.:
Hat es eigentlich irgendeine Relevanz, ob ich die Wohnung alleine miete, und sie eben auch da wohnt, oder ob wir zu zweit im Mietvertrag stehen? (wobei mich die Vermieter alleine wohl eh nicht nehmen, wegen den Unterhaltsverpflichtungen, da wollen die sicher ne zweite Person, an die sie sich im Fall des Falles halten können)
05.09.2008 13:58 Roland71 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Roland71
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Re: Wann darf bei Zusammenleben mit neuem Partner der Selbstbehalt gekürzt werden? von Roland71 (05.09.2008 14:26)

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Zitat:
Original von Coleman
unterhaltsrechtlich spielt das wohl keine rolle. wenn du es dir leisten kannst, eine so grosse wohnung zu mieten, dass du deine freundin kostenlos drin wohnen lassen kannst, dann kannst du dich deiner (ex?) frau gegenüber kaum drauf berufen, du hättest nicht genug zum leben.


Naja, ich hätte ihr dann schon ein Zimmer untervermietet...

Zitat:

da muss man schon selbst argumentieren, warum sich im eigenen einzelfall gerade keine kosten sparen lassen.


Man kann also zumindest argumentieren?
Z.B. dass man wegen dem Zusammenzug mit der Freundin in eine größere Stadt zieht, weil diese sonst keine vernünftige Zugverbindung in die Stadt, in der sie studiert, hat, und man deshalb sogar höhere Quadratmeterpreise zahlen muss, und ggf. sogar einen weiteren Anfahrtsweg zur Arbeisstelle hat?
Und dass man ja statt nur einen Raum dann zwei heizen muss, usw...

Gruß
Roland
05.09.2008 14:26 Roland71 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Roland71
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Re: Wann darf bei Zusammenleben mit neuem Partner der Selbstbehalt gekürzt werden? von Roland71 (06.09.2008 13:04)

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hmm... dann wäre es das Beste, wenn die neue Partnern die Wohnung mieten würde, und ich bei ihr zur Untermiete wohne, dann hätte ich keine zusätzlichen Einnahmen. Aber sie alleine wird keine Wohnung mieten können, bei der Einkommenssituation (jedenfalls keine die über 300 euro kostet).

Naja, werden wir eben beide reingehen.
Ich hoffe, meine Frau (und ihr eventueller Anwalt) verzichten darauf, meinen Selbstbehalt runterrechnen zu lassen. Schließlich bin ich ja auch so nett, und erspare ihr meine Kirchensteuer. Das könnte ich ja auch als Überzeugungshilfe einsetzen, oder? Ich könnte ja notfalls wieder eintreten, dann hätte sie auf jeden Fall weniger von der Selbstbehaltskürzung.

Gruß
Roland
06.09.2008 13:04 Roland71 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
littlefoot
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Re: Wann darf bei Zusammenleben mit neuem Partner der Selbstbehalt gekürzt werden? von littlefoot (06.09.2008 22:36)

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...

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von littlefoot: 27.05.2009 09:04.

06.09.2008 22:36 littlefoot ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Roland71
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Re: Wann darf bei Zusammenleben mit neuem Partner der Selbstbehalt gekürzt werden? von Roland71 (07.09.2008 16:30)

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Ähm, wenn ich am Selbstbehalt bin, und durch die Kirchensteuer 50 Euro weniger Netto habe, dann macht mir das nix aus (ok, 5% davon wegen den abziehbaren 5%, die ich ja nachher über dem Selbstbehalt behalten darf), allerdings meiner Frau, di dann 95% davon weniger hat.

Was aber wohl noch fraglich ist:

Nehmen wir an, ich trete jetzt aus, damit meine Frau mehr Unterhalt bekommt, und beim Scheidungsverfahren, oder meinetwegen auch davor, wenn z.B. ein übereifriger Anwalt ihr einredet, dass sie meinen Selbstbehalt wegen meiner Partnerin kürzen lassen soll, wird mein Selbstbehalt um 10% gekürzt, und sie will 100 Euro monatlich mehr, DARF ich dann überhaupt wieder in die Kirche eintreten? Oder wird das, falls ich es tue und damit mein Nettogehalt weniger wird, einfach nicht einberechnet, da ich ja zum Beginn des Scheidungsverfahrens nicht in der Kirche war, und mir dan vorgeworfen werden kann, dass ich mein Gehalt "künstlich" verringere, genauso wie wenn ich ohne triftigen Grund einen weniger gut bezahlten Job annehmen würde?

Ähnlich gelagert kann es ja auch bei der Krankenversicherung sein.
Nehmen wir an, wenn der Gesundheitsfonds kommt, und es gibt Krankenkassen, die mit dem allgemeinen Beitrag auskommen. Ich möchte aber spezielle Leistungen (was weiß ich, vielleicht bessere Vorsorgemöglichkeiten, Übernahme von Heilpraktikerkosten usw.), die nur eine andere Krankenkasse anbietet, die allerdings einen Aufschlag auf den allgemeinen Beitrag erhebt.
Mndert das dann mein bereinigtes Nettoeinkommen, und kann dann der Unterhalt geringer ausfallen?

Gruß Roland
07.09.2008 16:30 Roland71 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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