Hallo Zusammen,
ich hätte mal eine Frage:
Es ist ja so, dass man, wenn man Unterhalt zahlen muss, einen Selbstbehalt hat, und zwar 900 Euro gegenüber den Kindern, und 1000 Euro gegenüber der Ex-Frau, welche die Kinder betreut.
Müsste man also seiner Ex 600 Euro pro Monat zahlen, hat aber nach Abzug des Kinderunterhalts selbst nur noch 1500 Euro übrig, muss man der Ex-Frau nur 500 Euro zahlen, damit man selbst seine 1000 Euro selbstbehalt behalten kann.
Soweit sogut.
Jetzt habe ich aber gelesen, dass man, wenn man mit einem neuen Partner zusammenlebt, den Selbstbehalt gekürzt bekommen kann, weil der neue Partner die Lebenshaltungskosten irgendwie mitfinanziert.
Hab was gelesen, dass das um 25% gekürzt werden kann, wenn der neue Partner voll arbeitet.
Wie sieht das denn aus, wenn der neue Partner studiert, noch keine 27 Jahre alt ist, und praktisch vom Unterhalt seines Vaters lebt, sich allerdings nebenbei noch 400 Euro mit nem Aushilfsjob dazuverdient?
Also nehmen wir an:
Unterhaltszahler Netto: 2150
Abzüglich 5%: 2042,5
Also Düsseldorfer Tabelle Gruppe 3
Da mit KU und EU unter 1100 Euro bleiben effektiv Gruppe 2
1 Kind unter 6 und ein Kind über 6 ergibt Zahlbetrag von 478 Euro
Bleiben nach KU: 1564,5
Einkommen der Ex-Frau: 0 (ok, sie müsste zumindest Teilzeit arbeiten gehen, ist aber arbeitslos und ALG 1 ist ausgelaufen)
Ergibt bei 3/7 Regelung einen theoretischen EU von: 670,5
Dem Unterhaltszahler blieben dann aber nur noch: 894 (also weniger als 1000)
Der Unterhaltszahler muss also nur einen EU von 564,5 Euro zahlen, damit er die 1000 Euro Selbstbehalt behalten kann.
Soweit richtig?
So, jetzt käme dazu, dass der Unterhaltszahler mit neuer Freundin in eine neue Wohnung zieht (hatte bisher Zimmer für 270 warm, jetzt Wohnung für 590 warm).
Einkommen Freundin:
Unterhalt vom Vater: 580 Euro (müsste sie nichteigentlich 640 bekommen? ok, könnte ja auch mangelfall sein, aber erstmal egal)
Eigenverdienst Nebenjob: 400 Euro
Jetzt ist die Frage, kann dem Unterhaltszahler der Selbstbehalt wegen des Zusammenlebens mit der Freundin gekürzt werden?
Mit den 980 Euro kommt sie ja grade selbst über die Runden, und sparen wegen gemeinsamer Lebensführung ist auch nicht drin, weil die zusammen gezahlte Miete sogar mehr ist, als die zwei vorher bezahlten Einzelmieten.
Wäre schön, wenn jemand was dazu wüsste.
Liebe Grüße
Roland
ich hätte mal eine Frage:
Es ist ja so, dass man, wenn man Unterhalt zahlen muss, einen Selbstbehalt hat, und zwar 900 Euro gegenüber den Kindern, und 1000 Euro gegenüber der Ex-Frau, welche die Kinder betreut.
Müsste man also seiner Ex 600 Euro pro Monat zahlen, hat aber nach Abzug des Kinderunterhalts selbst nur noch 1500 Euro übrig, muss man der Ex-Frau nur 500 Euro zahlen, damit man selbst seine 1000 Euro selbstbehalt behalten kann.
Soweit sogut.
Jetzt habe ich aber gelesen, dass man, wenn man mit einem neuen Partner zusammenlebt, den Selbstbehalt gekürzt bekommen kann, weil der neue Partner die Lebenshaltungskosten irgendwie mitfinanziert.
Hab was gelesen, dass das um 25% gekürzt werden kann, wenn der neue Partner voll arbeitet.
Wie sieht das denn aus, wenn der neue Partner studiert, noch keine 27 Jahre alt ist, und praktisch vom Unterhalt seines Vaters lebt, sich allerdings nebenbei noch 400 Euro mit nem Aushilfsjob dazuverdient?
Also nehmen wir an:
Unterhaltszahler Netto: 2150
Abzüglich 5%: 2042,5
Also Düsseldorfer Tabelle Gruppe 3
Da mit KU und EU unter 1100 Euro bleiben effektiv Gruppe 2
1 Kind unter 6 und ein Kind über 6 ergibt Zahlbetrag von 478 Euro
Bleiben nach KU: 1564,5
Einkommen der Ex-Frau: 0 (ok, sie müsste zumindest Teilzeit arbeiten gehen, ist aber arbeitslos und ALG 1 ist ausgelaufen)
Ergibt bei 3/7 Regelung einen theoretischen EU von: 670,5
Dem Unterhaltszahler blieben dann aber nur noch: 894 (also weniger als 1000)
Der Unterhaltszahler muss also nur einen EU von 564,5 Euro zahlen, damit er die 1000 Euro Selbstbehalt behalten kann.
Soweit richtig?
So, jetzt käme dazu, dass der Unterhaltszahler mit neuer Freundin in eine neue Wohnung zieht (hatte bisher Zimmer für 270 warm, jetzt Wohnung für 590 warm).
Einkommen Freundin:
Unterhalt vom Vater: 580 Euro (müsste sie nichteigentlich 640 bekommen? ok, könnte ja auch mangelfall sein, aber erstmal egal)
Eigenverdienst Nebenjob: 400 Euro
Jetzt ist die Frage, kann dem Unterhaltszahler der Selbstbehalt wegen des Zusammenlebens mit der Freundin gekürzt werden?
Mit den 980 Euro kommt sie ja grade selbst über die Runden, und sparen wegen gemeinsamer Lebensführung ist auch nicht drin, weil die zusammen gezahlte Miete sogar mehr ist, als die zwei vorher bezahlten Einzelmieten.
Wäre schön, wenn jemand was dazu wüsste.
Liebe Grüße
Roland