Zuckerschneckle, nach den fünf Tagen Abwesenheit hättest du das bestimmt gemerkt, wenn es schimmlig gerochen hätte. Das ist ein ganz typischer Modergeruch, den man auch in feuchten Kellern hat. Wenn es nicht so riecht, ist das schon mal gut.
Die Ursache wurde, wenn ich das richtig verstanden habe, schon beseitigt: das Eindringen von Wasser durch die Aussenwand. Erst danach macht es Sinn, den Schaden innen zu beheben. Eine Mauer völlig trocken zu kriegen, dauert. Abbröckelnder Putz aussen ist oft ein Anzeichen für Feuchtigkeit.
Wichtige Mitteilungen, die das Mietverhältnis betreffen, würde ich immer direkt an den Vermieter machen und nicht an den Verwalter - es sei denn, der Vermieter bevollmächtigt den Verwalter zur Entgegennahme von Erklärungen (z.B. könnte das ja im Vertrag stehen). Aber z.B. in einer Wohnungs-Eigentums-Anlage vertritt der Hausverwalter keineswegs die Interessen des Eigentümers als Vermieter - da wäre das ganz falsch, nur den Verwalter zu informieren.
Ob sich hier eine Minderung lohnen würde, kann ich nicht sagen, es gibt keine festen Werte, wie sie manchmal in Zeitungen abgedruckt sind, nach dem Schema: "keine Heizung - 10 %, Schimmel - 5 % usw.". Die zahllosen Urteile dazu sind immer Einzelfallentscheidungen, die nicht so einfach übertragbar sind. Es kann sein, dass eine Minderung anerkannt würde - aber in welcher Höhe, kann ich nicht vorhersagen: letztlich entscheiden kann das nur ein Gericht, notfalls mit Sachverständigengutachten (ohne Rechtsschutz also ein teurer Spass). Ihr könntet einfach mal eine Minderung geltend machen und sehen, wie er reagiert. Wenn ihr z.B. sagen würdet "15 % Minderung ab Zugang der Mitteilung bis zur Behebung des Schadens, also für sagen wir mal 8 Wochen" - und er würde sagen: "Nix da - ich erkenne nur 10 % für 6 Wochen an!", dann hättet ihr euch geeinigt und müsstet keinen Rechtsstreit führen. Einen Versuch kann man ja mal wagen.
Die Beweislastfrage ist nicht ganz einfach. Zunächst mal muss der Mieter die Feuchtigkeit beweisen, das ist hier kein Problem (Foto). Für Mangelfreiheit der Bausubstanz trägt grundsätzlich der Vermieter die Beweislast. Es können aber auch andere Umstände mit herangezogen werden: gab es bei Vormietern schon Schäden? Wie hoch sind die Heizkosten im Vergleich zu anderen Wohnungen usw.
Schneckle, ich weiss schon, was ein Vogelkäfig ist. Aber ich weiss nicht, wie gross er ist und ob er nicht z.B. auf einer Kommode steht. Nicht, dass es nachher noch heisst, die Vögel haben mit ihrem Vogelbad die Wand nass gemacht...
bc: bei der Personenzahl auch ein Kleinkind mitzuzählen ist grundsätzlich nicht falsch: ein Baby produziert ja nicht nur Windeln, man muss auch seine Wäsche waschen, Nahrung zubereiten, seine Fläschchen sterilisieren, sein Zimmer heizen usw.