50:50 Wechselmodel über längere Zeiträume

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Mafa

Guest
50:50 Wechselmodell über längere Zeiträume

Hallo,

im Bekanntenkreis stellte sich heute die Frage, ob ein 50:50
Umgang auch über einen längeren Zeitraum und über eine Entfernung von 200km auch praktikabel ist.

Mutter hat eine neuen Beziehung und will in ein anderes Bundesland ziehen - und das Kind mitnehmen......

Der Vater hat eine neuen Beziehung und will im gleichem Umfeld verbleiben und den Sohn behalten......

Kind 10 Jahre tendiert eher zum Vater ......

Ist hier auch eine Wechselmodell mit 50:50 möglich, über 6 oder 12 Monate ??? Wie spielen hier die Schulen mit ?

Kann die Mutter das Kind einfach mitnehmen... oder wer bekäme hier im Streitfall ( der hier noch nicht vorliegt) das ABR ?

Die Eltern waren ( sind noch ) verheiratet und haben das gemeinsame Sorgerecht und ABR. Und, was positiv ist, sie sprechen noch miteinander!

Welchen Tipp würdet ihr geben ???????

Gruß

Manfred


Ein Kind brauch immer Mutter u n d Vater !!!!
 

Jaydee

Mitglied
Ich weiss nicht, ich stelle mir das schwierig vor. Gerade, weil das Kind die Schule immer wieder wechseln müsste - neue Freunde, neue Lehrer und evt. noch ein anderer Stoff in der Schule, da das ja manchmal von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Wenn die Eltern in der selben Stadt wohnen würden oder nicht weit voneinander entfernt, ginge das ja noch.

Ich bin auch dafür, dass sowohl Vater als auch Mutter eine gute Vereinbarung haben, wie das mit dem Besuchsrecht abläuft, aber 200 km finde ich schon heftig.

Mmmh, wenn das Kind erst 10 Jahre ist, kann es ja leider noch nicht selbst entscheiden, wo es wohnen möchte, darum ist es für die Eltern wichtig, sehr genau die Bedürfnisse ihres Kindes zu kennen und danach auch zu handeln.

Aber ich finde es gut, dass die Eltern noch miteinander sprechen und bin sicher, dass sie zum Kindeswohl entscheiden und eine gute Lösung finden. :respekt , dass ist nicht in jeder Beziehung so ...!

Jaydee
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
also ich würd davon auch abraten.

ausserdem glaub ich nicht, dass irgendeine schule da mitspielt!

im selben ort ist das ja zu machen, aber über 200km und noch dazu 2 bundesländer glaub ich kaum.

das kind ist zwar erst 10 jahre, aber im streitfall vor gericht kann es auch gefragt werden und dann wird auch die meinung des kindes berücksichtigt.

ich finds meist die schlechtere lösung für das kind, wenn es aus der gewohnten umgebung gerissen wird. vorallem da ja die möglichkeit besteht, dass das kind bleiben könnte...
 
M

Mafa

Guest
Ich danke hier für sachlichen Beiträge von euch beiden zu einer Frage, die nicht mich selbst betrifft, sondern wie oben bereits erwähnt, aus dem Bekanntenkreis stammt.

Die Frage, ob da eine Schule mitspielt, kann ich nicht so einfach beantworten. Es besteht nun mal Schulpflicht und wenn das Kind ein Jahr beim Vater gemeldet ist, geht es beim Vater zur Schule und wenn es bei der Mutter gemeldet ist ebne bei der Mutter. Auch hätte das Kind sicherlich auf noch Kontakt zu den Kindern in der anderen Schule halten können. Bei den Cirkuskindern oder Schaustellern klappt das mit der Schulpflicht doch auch, oder? Auch gibt es viele Elternteile, die öfter ihren Wohnort wechseln, wenn ich mich erinnere, verbrachte ich die ersten 4 Schuljahre in 4 Schulen.

Zwischenzeitlich scheint sich aber ( hoffe ich ) hier in diesem Fall auch eine Lösung, (getroffen von den Eltern und nicht von einem Gericht) bereits in greifbarer Nähe.

Das Kind wird ( so sieht es aus ) mit der Zustimmung des Vaters bei der Mutter leben und beide Elternteile handeln ( hoffentlich ) eine für alle tragbare Umgangsvereinbarung aus, keine Minimallösung auf der Basis nur alle 14 Tage Wochenendpapa.

Wesentlicher Punkt für diese Entscheidung war beim Vater die ungünstige Versorgung des Kindes am Tage von der Großmutter.

Die Option mit 50:50 wäre wegen der Schulsituation nur eine kurzfristige Lösung gewesen.

Sorgerecht und auch das ABR soll bei beiden Eltern bestehen bleiben, der ständige Aufenthalt des Kindes bleibt bei der Mutter.

Eine entsprechende Trennungs- bzw. Scheidungsfolgevereinbarung wird dann hoffentlich ausgearbeitet.


Dies Regelung entspricht zwar nicht dem Kindeswunsch aber langfristig gesehen ist der bessere Kontakt zwischen den Eltern als gute Basis zu sehen.

Vor Gericht wäre die Entscheidung für den Richter sicherlich nicht einfach gewesen, aber so gut es keinen Sieger und keinen Besiegten.

Die Chancen des Vaters standen m.E. nicht schlecht, das ABR zu erkämpfen.


Gruß



Manfred


Ein Kind braucht immer Mutter und Vater !
 
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