Hallo soulfly,
zum Rechtlichen habe ich folgendes gefunden:
Der Paragraph 218a StGB erlaubt, daß Kinder auch nach der 20. Schwangerschaftswoche - dann also, wenn sie selbst außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wären - bis zum Tag ihrer Geburt abgetrieben werden können: wenn "der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren... angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann".
Eine "zehn-Stunden-Regelung" im Falle eines Überlebens der Abtreibung konnte ich nirgends finden. Sehr wahrscheinlich kommt diese Aussage aufgrund des Kindes, das eine Abtreibung überlebt hat und erst nach 10 Stunden vom Arzt behandelt wurde, weil es einfach nicht sterben wollte.
Aber dieses habe ich gefunden:
"Ein Kind, welches nach einer auf einen Schwangerschaftsabbruch gerichteten Handlung lebend zur Welt gekommen ist, unterliegt ebenso wie jedes andere dem Schutz der Rechtsordnung. Ihm gegenüber bestehen deshalb die gleichen Pflichten wie gegenüber jedem Neugeborenen, das sich in der Obhut des Arztes befindet. Der Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, das zur Erhaltung des Lebens Erforderliche zu tun. Dies gilt auch für den Arzt, dessen auf einen Schwangerschaftsabbruch zielende Maßnahme zur Lebendgeburt des Kindes führte. Bei einer Lebendgeburt muß das Kind nach dem geltenden medizinischen Standard versorgt werden; dies folgt auch aus der berufsrechtlichen Pflicht des Arztes zur Lebenserhaltung, wie es in § 1 Abs. 2 der Musterberufsordnung für die deutschen Ärzte von 1996 niedergelegt ist. Der Umstand, daß eine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch im Spätstadium der Schwangerschaft gegeben war, vermag es keinesfalls zu rechtfertigen, auf lebenserhaltende Maßnahmen für das Kind zu verzichten. Verletzt der Arzt seine Verpflichtung, so kann er sich damit eines Unterlassungsdelikts, d. h. im Einzelfall auch wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, strafbar machen. Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf für diesen Bereich sieht die Bundesregierung nicht."
Jetzt noch was von mir persönlich. Wie sicher ist die Diagnose, daß tatsächlich eine Trisomie 21 vorliegt??? Was ist an einem Down-Kind soooo schlimm. Ich habe etliche Down-Kinder kennengelernt und alle sind äußerst liebenswürdige, fröhliche und vorallem liebenswerte Geschöpfe. Gut, sie sind vielleicht nicht ganz so entwickelt wie gleichaltrige Kinder. Brauchen mehr Aufmerksamkeit und Förderung und es ist eine Herausforderung für die Eltern. In wiefern würde die Geburt eines Down-Kindes eine Gefahr für DEIN Leben oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung für DEINEN seelischen bzw. körperlichen Gesundheitszustand sein? (mal Dein sowieso junges Alter außer acht gelassen)
Eine Diagnose Down-Syndrom ist nicht gleichzusetzen mit "nicht-lebensfähig" oder auch "nicht-lebenswert". Zumal dies keine Indikation für eine Spätabteibung ist. Nicht die Auswirkung auf das Baby, sondern die Auswirkung auf die Mutter ist maßgeblich. Kein Arzt kann anhand einer Diagnose die Ausprägung des Down-Syndrom erkennen und welche Einschränkungen vorliegen werden. Die Bandbreite der Ausprägung des Down-Syndrom sind so vielseitig, wie die bei einem Herzfehler und da sprech ist aus Erfahrung.
Meine Kleinste Tochter hat einen sehr seltenen, sehr ausgeprägten Herzfehler. Ich wußte in der Schwangerschaft nichts davon und selbst wenn, hätte ich dieses Kind bekommen. Aufgrund der Schwere des Herzfehlers, hätte mir jeder Arzt in der Schwangerschaft gesagt, das Kind überlebt nicht. Doch Pustekuchen. Meine Kleine wird am 25.3. mittlerweile 5 Jahre alt und ist ein absolut glückliches Mädchen. Jeder Arzt ist überrascht, wie gut es ihr geht, obwohl sie noch keine große OP hatte (da keiner sagen kann, wie genau operiert werden soll und kann). OK, sie bekommt Ergotherapie, hatte zwei Herzkatheder-Untersuchungen und bekommt Medikamente außerdem muss ich regelmässig zum Kardiologen und etwas mehr auf sie aufpassen, aber sie lebt sehr gut mit ihrem Herzfehler. Genauso gut kann auch ein Down-Kind mit seiner Behinderung leben.
Ich wünsch Dir alles Gute bei der Entscheidungsfindung und daß Du 110% hinter der Entscheidung stehst, die Du fällst. DU musst mit ihr leben - kein anderer.
Gruss Gaby