polbarni
Mitglied
Hallo!!
Nicht wurndern hier schreibt mal die "Neue" die das alles gar nicht mehr versteht!!
Ich hoffe es gibt jemanden der Rat hat oder sich vielleicht sogar damit auskennt!
Also:
Mein Freund hat eine Nochfrau mit der hat er zwei Kinder. Bide kamen auf die Idee sich ein Haus zu kaufen. Er arbeitet und sie hat studiert.
Jetzt haben sich beide getrennt und er ist ausgezogen und sie ist im Haus verblieben. Bisher hat er die komplette Hypothek für das Haus und Kindesunterhalt bezahlt. Also soweit so gut! Er zahlte soviel, das er unter dem Selbstbehalt lag und nur "überleben" konnte, weil er zu mir gezogen ist.
Bisher hatte er die Steueklasse III weil seine Frau ja nicht arbeitete und er diese bis Ende des Jahres noch haben konnte. Jetzt kam sein Nochfrau auf die Wahnsinnige Idee und hat die Steueklasse für sich gewechselt (also die II) und hat ihm das nicht mit geteilt.
Das Ende vom Lied ist, dass er es durch zufall mit bekommen hat seine Steuerklasse jetzt geändert hat in 4 und nun seit Januar rückwirkend die Steuern nachzahlen muss....
Daher hat sich sein Einkommen so minimiert, dass er mit Mühe und Not noch die Kreditraten für das gemeinsame Haus bezahlen kann aber keinen Pfennig mehr. Also es reicht nicht mehr für Unterhalt oder irgendetwas anderes. Wohl gemerkt. lebt die Frau in dem Haus, was er bezahlt.
Jetzt ist sie zur Unterhaltsvorschussstelle gegangen und hat Geld beantragt. Ich weiß das ist auch ihr Recht, aber die sieht nicht ein, dass das Haus nicht zu halten ist und sie aus diesem ausziehen muss, damit es vekauft werden kann. Wenn das Haus nämlich weg ist hat mein Freund wieder Geld Unterhalt zu zahlen....
Aber sie will nicht!!!! Will aber auch, sich an den Kosten des Kredites nicht beteiligen. Ihre Äußerung hierzu war, da kann deine neue die ja aushalten und der Satz ich gebe erst auf, wenn du finanziell zerstört bist..... Im Moment scheint es so als wenn sie es tatsächlich schafft!!!!!!
Jetzt meine Fragen:
Berechnet sich der Unterhalt nach dem aktuellen Einkommen (also jetzt nach Steuerklasse 4) oder wird sein altes Einkommen (Steueklasse 3) genommen um die Unterhaltspflicht zu bestimmen???????????????
Wielange kann sie den Verkauf des Hauses verhinern??????????
Kann man meinem Freund es zumuten finanziell zu Grunde zu gehen, damit sie weiter im Haus leben kann?????????
Vorallem wird mein Einkommen jetzt in irgendeinerweise mit herangezogen damit er Unterhalt leisten kann???????????
Ich weiß das sind eine Menge fragen aber viell kann mir ja tatsächlich jemand helfen.......
LG
Polbarni
Nicht wurndern hier schreibt mal die "Neue" die das alles gar nicht mehr versteht!!
Ich hoffe es gibt jemanden der Rat hat oder sich vielleicht sogar damit auskennt!
Also:
Mein Freund hat eine Nochfrau mit der hat er zwei Kinder. Bide kamen auf die Idee sich ein Haus zu kaufen. Er arbeitet und sie hat studiert.
Jetzt haben sich beide getrennt und er ist ausgezogen und sie ist im Haus verblieben. Bisher hat er die komplette Hypothek für das Haus und Kindesunterhalt bezahlt. Also soweit so gut! Er zahlte soviel, das er unter dem Selbstbehalt lag und nur "überleben" konnte, weil er zu mir gezogen ist.
Bisher hatte er die Steueklasse III weil seine Frau ja nicht arbeitete und er diese bis Ende des Jahres noch haben konnte. Jetzt kam sein Nochfrau auf die Wahnsinnige Idee und hat die Steueklasse für sich gewechselt (also die II) und hat ihm das nicht mit geteilt.
Das Ende vom Lied ist, dass er es durch zufall mit bekommen hat seine Steuerklasse jetzt geändert hat in 4 und nun seit Januar rückwirkend die Steuern nachzahlen muss....
Daher hat sich sein Einkommen so minimiert, dass er mit Mühe und Not noch die Kreditraten für das gemeinsame Haus bezahlen kann aber keinen Pfennig mehr. Also es reicht nicht mehr für Unterhalt oder irgendetwas anderes. Wohl gemerkt. lebt die Frau in dem Haus, was er bezahlt.
Jetzt ist sie zur Unterhaltsvorschussstelle gegangen und hat Geld beantragt. Ich weiß das ist auch ihr Recht, aber die sieht nicht ein, dass das Haus nicht zu halten ist und sie aus diesem ausziehen muss, damit es vekauft werden kann. Wenn das Haus nämlich weg ist hat mein Freund wieder Geld Unterhalt zu zahlen....
Aber sie will nicht!!!! Will aber auch, sich an den Kosten des Kredites nicht beteiligen. Ihre Äußerung hierzu war, da kann deine neue die ja aushalten und der Satz ich gebe erst auf, wenn du finanziell zerstört bist..... Im Moment scheint es so als wenn sie es tatsächlich schafft!!!!!!
Jetzt meine Fragen:
Berechnet sich der Unterhalt nach dem aktuellen Einkommen (also jetzt nach Steuerklasse 4) oder wird sein altes Einkommen (Steueklasse 3) genommen um die Unterhaltspflicht zu bestimmen???????????????
Wielange kann sie den Verkauf des Hauses verhinern??????????
Kann man meinem Freund es zumuten finanziell zu Grunde zu gehen, damit sie weiter im Haus leben kann?????????
Vorallem wird mein Einkommen jetzt in irgendeinerweise mit herangezogen damit er Unterhalt leisten kann???????????
Ich weiß das sind eine Menge fragen aber viell kann mir ja tatsächlich jemand helfen.......
LG
Polbarni