brauche Rat -  Alg 1

usagimoon

sadness
Ich habe ein paar Fragen, weil ich in Google nicht alles finde:

1. Wenn mein Mann ALG1 beantragt, darf er laut dem Amt sein Gewerbe weiterführen und 200 Euro pro Woche dazu verdienen. Stimmt das so? Ich habe nämlich gelesen, dass nur 165 Euro anrechnungsfrei bleiben?

2. Darf mein Mann dann trotz bestehenden Gewerbe und ALG1 das Gründergeld beantragen? oder wird das dann von vornherein abgelehnt?

3. Darf ich dazuverdienen bei ALG1 oder wird das auch angerechnet?

4. Darf ich meine Freiberuflichkeit weiter normal ausüben?

Das war es erst mal.

Danke und liebe Grüße
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

1. zunächst mal: Der Freibetrag liegt tatsächlich in der Regel bei 165 Euro, wobei die Beschäftigung nicht 15 Stunden pro Woche überschreiten darf, wobei dazu eine Reihe von Werbungskosten kommen können. War man allerdings zuvor mindestens zwölf Monate lang geringfügig selbstständig, und sozialversichert, gilt der durchschnittlich in diesem Zeitraum erzielte Betrag als Freibetrag, so lange er höher als 165 Euro ist. Ich glaube mich zu erinnern, dass das allerdings bei Deinem Mann nicht der Fall ist.

2. Man kann aus dem ALG I einen Gründungszuschuss beantragen - oder besser: Man kann NUR aus dem ALG I einen Gründungszuschuss beantragen, weil dafür noch mindestens 90 Tage Leistungsanspruch vorliegen müssen. Wenn bereits ein Gewerbe besteht, muss das nebenberuflich sein; das Vorliegen von, zum Beispiel, einem Gewerbeschein, reicht allein nicht aus, um einen Antrag abzulehnen. Das dürfte wohl bei den meisten der Fall sein: Wer genug verdient, muss ja auch kein ALG beantragen. Die Entwicklungschancen des Gewerbes zählen - und werden ja auch von fachkundigen Stellen wie der IHK geprüft.

3. ALG I ist anders als ALG II keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung: der Arbeitnehmer hat in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, und bezieht daraus im Falle seiner Arbeitslosigkeit Leistungen aus dieser personenbezogenen Pflichtversicherung. Was der Partner, die Partnerin tut, ist dabei irrelevant - er oder sie darf weiter arbeiten.

4. ist identisch mit 3.
 
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