Alleinerziehend und sgb III ????

kotek

Neues Mitglied
Hallo, ich bin neu hier und wollte die Situation einer Freundin schildern. Sie ist seit Oktober alleinerziehend, bzw. getrennt lebend mit ihrem kleinen Sohn, 3 Jahre alt. Sie sind in eine andere Stadt gezogen, der Kleine geht jetzt dort vormittags in den KiGa. Sie kriegt vom Kindesvater keinen Ehegattenunterhalt, da er zu wenig verdient. Ist schon alles über den Anwalt gelaufen. Aber er zahlt den Kindesunterhalt. 200 Euro. Zusätzlich hat sie das Kindergeld 150 Euro. Sie hat in der Ehe wegen Kindererziehung nicht gearbeitet, und sucht jetzt eine Teilzeitstelle. Und wenn sie die hat, dann will sie vom Arbeitsamt ja auch gar nichts mehr. Aber jetzt geht es halt nicht ohne.
Und jetzt zum Problem:
Sie hat seit Dezember eine Wohnung. Ist im Oktober zu ihren Eltern gezogen. Das Arbeitsamt hat sich geweigert irgendwas zu zahlen und immer auf den Kindesvater verwiesen, der aber nicht zahlen kann. Jetzt (Februar) hat sie endlich den Bescheid bekommen, dass sie ab März bis September ca. 150,- für sich den Mietanteil und 110,- für sich die Lebenssicherung bekommt. Für das Kind nichts, da, zumindest gehe ich davon aus, das Kind von dem Kindergeld und Unterhalt sich so zusagen selbst versorgen kann.
Das alles ist nach dem SGB III. berechnet.
Und nun zu meiner Frage.
Ich dachte es wird nach dem SGB II gemacht. Und ist es nicht etwas zu wenig. Sie hat dann zusammengerechnet 610,- zur Verfügung. 300,- geht für die Miete weg. Und 310,- für sich und das Kind zum leben, sämtliche Rechnungen (Strom, Wasser, Telefonanschluss) und den Kindergarten. Da sie den nicht bezahlt bekommt. Das geht doch gar nicht so. Sie würde ja auch sofort arbeiten gehen, wenn es was gebe. Aber in der ganzen Gegend schaut es schlecht aus. Sie hat sich auch jetzt als alles mögliche Beworben, Zimmermädchen etc. Aber da gibt es einfach zuviele Arbeitslose. Eine Alleinerziehende stellt man nicht so gerne ein. Da sie einfach fehlt wenn das Kind krank ist, und ich kenne es von meiner eigenen Tochter, die das erste Jahr im Kindergarten dauernd krank war. Da musste ich mir auch ständig frei nehmen.

Sorry , dass es so viel wurde. Aber mir ist das ganze unverständlich.
 

schnupe

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Kurze Frage:

Wieso SGB III????

Hat sie keinen Antrag auf ALG2 (Grundsicherung) gestellt?

Sorry, aber ist nun mal die erste Frage, die mir dazu einfällt.

Erhält sie zur Zeit vielleicht ALG1, und hat das ALG 2, welches sie ergänzend bekommen müßte, gar nicht beantragt?
 

kotek

Neues Mitglied
ja, genau so wars. Sie hat das ALG I beantragen müssen, da sie anscheinend noch 3 Monate übrig hatte, von der Zeit vor ihrer Schwangerschaft. Ich habe dann auch diese Alg II Ergänzungssache im Internet gesehen gehabt und ihr davon erzählt. Sie hat jetzt auch den Antrag abgegeben.
Also hat sich meine Frage erledigt.

Da fragt man sich aber warum ihr im Amt keiner von dem Ergänzungsantrag erzählt hat ?(
 
U

User3

Guest
Ein bisschen Engagement könntet ihr ja auch mal zeigen.
Es ist immer von Vorteil, sich im Vorhinein ein bisschen schlau zu machen.
Das ist über das Internet heutzutage mehr als einfach.
Oder sich einfach mal durchfragen, ob es noch mehr Möglichkeiten gibt.
Die sind ja nicht dazu da, das Geld hinterherzuwerfen...
 
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