Alleinerziehende um Mehrbedarfszuschlag betrogen

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Dem Erwerbslosen Forum Deutschland sind mehrere Fälle alleinerziehender Hartz IV-Empfänger im Kreis Lippe bekannt, denen nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mehrbedarfszuschlag gewährt wird. Die Betroffenen selbst haben jetzt erst Kenntnis darüber erlangt, dass sie darauf einen Rechtsanspruch haben. Das Erwerbslosen Forum stellt deshalb auf seinen Internetseiten einen Musterantrag zur Verfügung, mit dem die Betroffenen eine Überprüfung bei den Verwaltungen und eine Wiedergutmachung ihres finanziellen Schadens verlangen können.
Nachdem dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt wurde, dass es sich bei der Vorenthaltung nicht nur um einen Einzelfall handelt, hat die Initiative einen entsprechenden Musterantrag für Alleinerziehende formuliert, um die „Lippe Pro Arbeit gGmbH“ dazu zu bewegen, ihre nicht rechtsbegünstigenden Verwaltungsakte zurück zunehmen. Grundsätzlich haben Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder mindestens 2 Kindern unter 16 Jahren einen Rechtsanspruch auf Mehrbedarf in Höhe von 36% der Regelleistung, max. 124 EUR. Die „Lippe Pro Arbeit gGmbH“ ist in 16 lippischen Städten und Gemeinden für die Arbeitslosengeld II-Empfänger zuständig.

Quelle und mehr dazu
 
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