lilly7022
Ich wohne hier
Hallo,
ich hab da mal eine Frage: Ich habe einen 3jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung, für den ich das alleinige Sorgerecht habe, da wir nicht verheiratet waren. Es klappt auch alles ganz prima, was das Kind betrifft. Der Vater zahlt pünktlich, holt ihn mindestens einmal wöchentlich und kümmert sich auch sonst und springt ein, wenn ich Betreuungesprobleme habe.
Mein Problem: Nach unserer Trennung vor über 2 Jahren hat er mich mehrmals angesprochen, daß er nun auch das Sorgerecht möchte, damit er im Falle eines Unfalles o.ä. auch Entscheidungen treffen kann. Außerdem möchte er nicht, daß der Kleine ins Heim kommt, falls mir mal was passiert. Auf die Aussage vom JA, daß die zuerst gucken, ob Verwandte da sind, die sich kümmern könnten, gibt er nichts. Er möchte auch das Sorgerecht, gesteht mir allerdings das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu.
"Erschwerend" (für Euch) kommt jetzt noch hinzu, daß ich im Dezember den Vater meines zweiten Kindes geheiratet habe. Wie läuft das, wenn mir jetzt was passiert? Kriegt jeder Papa sein Kind oder wird die neue Familie sozusagen höhergestellt?
Es ist etwas kompliziert, ich weiß, aber ich werde sicher nicht die einzige mit dieser Konstellation sein.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
ich hab da mal eine Frage: Ich habe einen 3jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung, für den ich das alleinige Sorgerecht habe, da wir nicht verheiratet waren. Es klappt auch alles ganz prima, was das Kind betrifft. Der Vater zahlt pünktlich, holt ihn mindestens einmal wöchentlich und kümmert sich auch sonst und springt ein, wenn ich Betreuungesprobleme habe.
Mein Problem: Nach unserer Trennung vor über 2 Jahren hat er mich mehrmals angesprochen, daß er nun auch das Sorgerecht möchte, damit er im Falle eines Unfalles o.ä. auch Entscheidungen treffen kann. Außerdem möchte er nicht, daß der Kleine ins Heim kommt, falls mir mal was passiert. Auf die Aussage vom JA, daß die zuerst gucken, ob Verwandte da sind, die sich kümmern könnten, gibt er nichts. Er möchte auch das Sorgerecht, gesteht mir allerdings das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu.
"Erschwerend" (für Euch) kommt jetzt noch hinzu, daß ich im Dezember den Vater meines zweiten Kindes geheiratet habe. Wie läuft das, wenn mir jetzt was passiert? Kriegt jeder Papa sein Kind oder wird die neue Familie sozusagen höhergestellt?
Es ist etwas kompliziert, ich weiß, aber ich werde sicher nicht die einzige mit dieser Konstellation sein.
Vielen Dank für Eure Hilfe!