brauche Rat -  Alleiniges Sorgerecht in gemeinsames ändern?

lilly7022

Ich wohne hier
Hallo,

ich hab da mal eine Frage: Ich habe einen 3jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung, für den ich das alleinige Sorgerecht habe, da wir nicht verheiratet waren. Es klappt auch alles ganz prima, was das Kind betrifft. Der Vater zahlt pünktlich, holt ihn mindestens einmal wöchentlich und kümmert sich auch sonst und springt ein, wenn ich Betreuungesprobleme habe.

Mein Problem: Nach unserer Trennung vor über 2 Jahren hat er mich mehrmals angesprochen, daß er nun auch das Sorgerecht möchte, damit er im Falle eines Unfalles o.ä. auch Entscheidungen treffen kann. Außerdem möchte er nicht, daß der Kleine ins Heim kommt, falls mir mal was passiert. Auf die Aussage vom JA, daß die zuerst gucken, ob Verwandte da sind, die sich kümmern könnten, gibt er nichts. Er möchte auch das Sorgerecht, gesteht mir allerdings das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu.

"Erschwerend" (für Euch) kommt jetzt noch hinzu, daß ich im Dezember den Vater meines zweiten Kindes geheiratet habe. Wie läuft das, wenn mir jetzt was passiert? Kriegt jeder Papa sein Kind oder wird die neue Familie sozusagen höhergestellt?

Es ist etwas kompliziert, ich weiß, aber ich werde sicher nicht die einzige mit dieser Konstellation sein.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 

lalelu

Namhaftes Mitglied
ich hab auch das Alleinige-Sorgerecht für meine Tochter. Und freiwillig ändere ich das sicher nicht in ein gemeinsames.

Ihr Papa und ich sind auch getrennt, verstehen uns super, er ist ein toller Papa und Mensch. Auch er sprach von "was ist wenn dir was passiert" "was ist wenn sie bei mir ist ich darf nichts entscheiden" ect.

Ich habe ihm daraufhin eine Verfügung gegeben,dass er wenn sie bei Ihm ist, z.b. im Falle eines Unfalles Entscheidungen ohne mich treffen kann. Im schlimmsten Falle, sprich: ich sterbe, da habe ich ein Testament aufgesetzt worin ganz klar geregelt ist das Zoe zu ihrem Vater kommt und bei Ihm leben kann/darf/muss.

Wie das bei dir aussieht, wegen der Heirat würde ich entweder zu einem Anwalt/Familienrecht und mich beraten lassen oder du fragst mal beim Jugendamt nach.

Was möchtest du denn? oder was hältst du für das beste?
 

mafa

Aktives Mitglied
ich bin für das gemeinsame Sorgerecht...aber das muss jedes Elternteil selbst entscheiden.

Alternativ wäre hier, weil die Punkte ja angesprochen wurden, vieleicht eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll, wenn der Gang zum Gericht vermieden werden soll oder das schaffen von Fakten ( gemeinsames SR) nicht erwünscht ist.

2 gleichlautende Exemplare…eins für den Vater… Als Beispiel:
http://www.verfuegungszentrale.org/cms/upload/pdf/Formulare/DVZ_Sorgerechts_II_M_nichtdruckbar.pdf


Ansonsten vielleicht für den täglichen Umgang:

Beispiel:


Vollmacht Alleinvertretung des Kindes

Ich, ( Name/Anschrift/Telefon) des Kindes ……… (Name/Geburtstag) bin allein Sorgeberechtigt und werden auch künftig auch Sorgerechtsangelegenheiten weiterhin allein entscheiden.

Der Vater des Kindes ( Name & Anschrift) ist hiermit berechtigt, nur sofern das Kind sich bei ihm befindet und ich nicht sofort zu erreichen bin, mich im Notfall im Bereich der Gesundheitsführsorge zu vertreten.

Auf Basis dieser Vereinbarung erteilen ich die widerrufliche Vollmacht, das Kind ( Name) in Bereich Gesundheitsfürsorge (…) Angelegenheiten allein zu vertreten.


Die Vereinbarung ist bis zum…( Datum) gültig und wird dann erneuert.



Datum / Ort / Unterschriften ………………. ………………….
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Hallo!
Die Heirat ändert am Sorgerecht nichts, da du nicht den leiblichen Vater geheiratet hast. Ich habe auch für meine beiden alleiniges Sorgerecht und gebe das garantiert nicht her. Wenn sich ein Vater kümmern möchte, wird er das auch ohne Sorgerecht tun. Dann hast du keine Nachteile. Aber habt ihr ein gemeinsames Sorgerecht und er kümmert sich irgendwann aus welchem Grund auch immer nicht mehr, hast du ein Problem. Auch wenn ihr unterschiedlicher Meinung seid bei z.B. Operationen, Schulwahl, usw. müsste im schlimmsten Fall ein Richter, der dein Kind nicht kennt über es entscheiden! Und für den Fall dir etwas passiert, gibt es so genannte Sorgerechtstestamente. Da kannst du den Vater oder auch jede andere Person eintragen. Das JA prüft dann in so einem Fall zuerst die Person im Testament, ob das Kind dort gut aufgehoben ist.
 

lilly7022

Ich wohne hier
Danke für Eure Antworten. Es ist keine leichte Entscheidung und eigentlich möchte ich das ASR auch nicht aufgeben. Aber mein Ex setzt mich sehr unter Druck. Mit so einer Verfügung bzw. mehreren für verschiedene Fälle wäre ich auf jeden Fall einverstanden.

Bauchschmerzen macht mir eben auch der Fall, daß ich das Sorgerecht teile und er sich in 5 Jahren trotz aller Beteuerungen nicht mehr interessiert. Wobei er eben gesagt, hat, daß er bei seinem ersten Sohn genau diese Fehler gemacht hat und sie nicht wiederholen möchte. Was ich auch hoffe für meinen Kleinen. Aber ich weiß auch, daß mein Ex vieles verspricht und dann doch nicht hält. Leider. Auch mir hat er alles versprochen und nichts davon gehalten.

Ganz offen gesagt, habe ich Angst, daß er versucht, mir den Kleinen wegzunehmen. Wäre das denn theoretisch bei einem gemeinsamen Sorgerecht möglich?
 

mafa

Aktives Mitglied
wenn das so einfach waere..die wenigsten Vaeter bekommen nach einer Scheidung trotz GSR die Kinder zugesprochen. Du brauchst du dir keine Sorgen machen..du verlierst das Kind nur, wenn dir auch so vom Staat das Sorgerecht entzogen wuerde. Aber falls du es mit dem GSR machen solltest..vereinbare mit dem Vater eine Alleinvertretungsbefugnis fuer dich.

Manfred
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von lilly7022
Ganz offen gesagt, habe ich Angst, daß er versucht, mir den Kleinen wegzunehmen. Wäre das denn theoretisch bei einem gemeinsamen Sorgerecht möglich?

Nein.

Sorgerecht heißt nicht das jemand Kinder einfach wegnehmen kann oder darf. Sorgerecht heitß das man mit an den Entscheidungen *für* das Kind beteiligt wird.

Wenn ein Tatbestand vorliegt der eine Kindesentnahme aus dem Betreuungshaushalt rechtfertigt dann wird dieses ganz unabhängig vom Sorgerecht durchgeführt.

Die Praxis belegt das Eltern mit Sorgerecht sich länger und stabiler um ihre Kinder kümmern als Eltern ohne SR. Wenn es dir also darum geht die Bindung des KV zu stabilisieren dann ist GSR das Mittel der Wahl.

LG,

Tina *die noch nie verstanden hat warum mütter eine solche angst vor dem gsr haben*
 

lilly7022

Ich wohne hier
Original von Hextina

Tina *die noch nie verstanden hat warum mütter eine solche angst vor dem gsr haben*

Ich würde das selbst gern verstehen ?( Ich weiß nicht, woher diese diffuse angst kommt. es ist ein komisches bauchgefühl. und nun noch mehr, seit ich weiß, daß auch er heiraten will. sicher sieht das komisch aus für außenstehende, aber wo kann ich denn sonst so offen darüber sprechen und mir rat holen?
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Ich habs als Erleichterung gefunden das wir GSR haben.
Es sind ja nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten!

Würde es nur unter ganz bestimmten Umständen, d.h. dem Kindeswohl schaden würde, ein ASR anstreben.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Egal wie du dich entscheidest, ich rate dir nur DRINGEND falls du dich für das gemeinsame Sorgerecht entscheidest, pass auf, dass du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht behälst!
 

Feuerhexe

Mitglied
... du mußt dir im klaren sein, wenn du das gemeinsame Sorgerecht machst, dass du nicht mal mehr ein Konto für dein Kind alleine eröffnen kannst, das du ihn bei allem Fragen mußt. Laß dich mal vom Jugendamt beraten!

Und das gemeinsame Sorgerecht kann nur über das Gericht wieder aufgehoben werden und das ist ganz ganz schwer.

Es gibt keinen Grund das du das alleinige Sorgerecht aufgibst, alles andere kannst du problemlos mit Verfügungen/Testamt etc. regeln!

Laß dich nicht unter Druck setzten!
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von lilly7022
Ich würde das selbst gern verstehen

Magst mit mir versuchen das raus zubekommen? (Im Zweifel per PN oder Mail dann)

Ich weiß nicht, woher diese diffuse angst kommt. es ist ein komisches bauchgefühl.

Ist das etwas altes?

sicher sieht das komisch aus für außenstehende, aber wo kann ich denn sonst so offen darüber sprechen und mir rat holen?

Nun dafür sind wir ja da :)

Rein rechtl. ist es bei GSR so das du weiterhin alle Entscheidungen des Alltags (oder so ähnlich ich bin kein Jurist ;-) allein treffen musst. Lediglich große Entscheidungen wie planbare OPs, Schlwahl un din Bank'dingen' dürft ihr geimeinsam fällen.
Aber die Tatsache das Eltern auch bei Trennung ein Stück weit in das Leben ihrer Kinder eingebunden sind, erhöht idR das Verantwortungsgefühl und damot die Bindung zu dem Kind.
Das ABR ist eine andere Baustelle, eine welche dir IMO noch weniger Probleme bereitet wenn ihr sie teilt, aber ich habe gerade irgendwie das Gefühl das es dir eher um emotionale als um rechtl. Beratung geht.

LG,

Tina
 

lilly7022

Ich wohne hier
Es geht mir um beides, Tina. Im Kopf ist mir das schon klar, daß ein GSR besser wäre, aber alles in mir sträubt sich dagegen. Ich will ihm den Kleinen nicht entziehen oder so. Aber ich habe auch keine Lust, wegen jeder Unterschrift seine Zustimmung einzuholen. Und evl. hinterherzurennen. Und mich ständig erklären müssen, warum ich dieses oder jenes so und nicht anders machen möchte.

PS: Entschuldige, daß ich nicht gleich geantwortet habe. Manchmal muß ich erst länger über etwas nachdenken, wenn ich auch sonst oftmals recht schnell bin (mit dem Maul vor allem) ;D
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von lilly7022
Es geht mir um beides, Tina. Im Kopf ist mir das schon klar, daß ein GSR besser wäre, aber alles in mir sträubt sich dagegen.

Das hört sich ein bißchen an als ob zwe Seelen in dir rufen. Kannst du dir ncht ein bißchen beraterische Hilfe für diesen Konflikt in dir gönnen? :)

Ich will ihm den Kleinen nicht entziehen oder so.

Ich weiß, so kommst du hier auch nicht an.

Aber ich habe auch keine Lust, wegen jeder Unterschrift seine Zustimmung einzuholen. Und evl. hinterherzurennen.

Das musst du nicht.
Ich habe ein GSR über 800 km Distanz gelebt und hatte nie ein Prob. Ich habe seine schriftl, Einverständnisserklärungen nur für die jeweiligen Einschulungen 'benötigt.
Es ist ein Mythos das ein GSR einen im Alltag von dem anderen abhängig macht. Jede Alltagsentscheidung trifft der Betreuungselternteil.

Und mich ständig erklären müssen, warum ich dieses oder jenes so und nicht anders machen möchte.

s.o. auch das musst du nicht und der KV hat eh ein Recht auf Infos über das Kind, so oder so.

PS: Entschuldige, daß ich nicht gleich geantwortet habe. Manchmal muß ich erst länger über etwas nachdenken, wenn ich auch sonst oftmals recht schnell bin (mit dem Maul vor allem) ;D

Passt schon :)
Manches muss wachsen, das kenne ich sehr wohl auch. Wo lebst du? Vlt kann ich dir helfen eine gute Betratungstelle zu finden?

LG,

Tina
 
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