Alleiniges Sorgerecht

Wölfin61

Neues Mitglied
Hallo erst einmal....
bin seit 4 Jahren allein erziehende Mutter einer nunmehr 13 Jahrigen Tochter. Wir kommen prima klar, bis auf die Situationen das der Vater meiner Tochter ( wir sind seit 2009 geschieden) immer wieder probleme macht. Wir haben gemeinsammes Sorgerecht, dachte das klappt, allerdings in der letzten Zeit...mal gar nicht mehr... :(
Der Vater meiner Tochter ( er ist dem Alkohol sehr angetan ) hat seine Tochter das letzte Mal im März auf den Geburtstag unseres Enkels gesehen, davor Weihnachten 2008...und jedes mal wenn er sie beim Einkaufen oder im Bus sieht...dann grüßt er allerdings noch nicht einmal.
Immer wieder gibt es Probleme bei Behördengängen, dieses mal verweigert er wieder einmal eine Unterschrift um ein Taschengeldkonto zu eröffnen...

Ich hab`s satt, überlege alleiniges Sorgerecht zu beantragen.

Was kommt auf auf mich und meine Tochter zu?

Über Rat und Tip`s würde ich mich freuen...

Lieben Gruß an alle

Wölfin61
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Hallo!
Das ist schwierig, da bei einem alleinigen Sorgerecht dem einen Elternteil (hier: dem KV) das Sorgerecht entzogen werden muss.
Dafür muss etwas schlimmes vorgefallen sein.
Aber manchmal bekommt man es auch durch, wenn die Eltern so zerstritten sind, dass eine normale Kommunikation nicht mehr möglich ist.
Am besten lässt du dich mal bei einem Rechtspfleger beraten. Die findest du auf dem Gericht, und die Beratung ist kostenlos.
 

Wölfin61

Neues Mitglied
Hallo Leonie,

danke für deine schnelle Antwort :)

Das Problem gibt es bei uns seit der Trennung, der Vater trinkt, suchte den Kontakt nur um wieder am mich heran zu kommen, kürzte und verweigerte Zahlungen, ein gemeinsammes Wochenende gab es Anfang 2007...Weihnachten 2008 holte ich meine Tochter verstört und weinend von ihm ab, seit dem gab es keinen " festen Termin mehr an dem sie sich sahen... :( aber auch keinen nicht vereinbarten Termin. Sie ghat Angst vor ihm und seiner Art. Schlimm ist eben das kein normals Gespräch möglich ist, werder teefonisch noch persönlich. Eigentlich macht er uns das Leben nur schwer... :(
Übrigends, ein Jahr Therapie bezüglich Besuchen und seiner Verhaltensweisen hat meine Tochter hinter sich...Sie lehnt ihn kategorisch ab...obwohl ich glaube...sie vermisst " einen" Vater....

Lieben Gruß

die Wölfin... :)
 

feivelmaus

Aktives Mitglied
aus meiner Sicht nahezu unmöglich. Wirklich einschätzen kann das aber nur ein Anwalt, der sich damit auskennt.

Ich hatte das gemacht. Es ging um ähnliche Themen:
- Wilde Saufgelage an ihren Kinderwochenenden, wo ihr Freund sie auch mal verprügelte und die Kinder das Nachts mitbekamen (gottseidank schon Jahre her)
- Keinerlei Eigeninitiative bei der Sorge (Keine Besuche von Elternabenden, Schule, Kindergarten)
- Keine Unterhaltszahlung
- Verletzung der AUfsichtspflicht (Setzt 10 J. Tochter für 10 Stunden alleine im Schwimmbad ab, obwohl diese gar nicht schwimmen kann).

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Dennoch hat mir mein Anwalt, der wirklich gut ist, keine Hoffnungen auf Erlangung des alleinigen Sorgerechts gemacht.

Frag ihn doch mal, ob er das Sorgerecht freiwillig abgibt. Manchmal kann das funktionieren.
 

usagimoon

sadness
Das ist definitiv eine Gesetzeslücke und dient nicht mehr dem Wohl des Kindes, wenn ein Elternteil jedwige Kommunikation verweigert und ständig seine Mitarbeit verweigert, wie Unterschriften verweigern. Krieg ich auch immer das Kotzen!
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

ich muss Dir leider auch sagen: Es wird wirklich schwierig, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, denn der Gesetzgeber in Deutschland geht davon aus, dass ein Kind immer zwei Eltern hat, und hat festgelegt, dass diese Eltern dafür zu sorgen haben, dass es dem Kind gut geht.

Auch wenn dies oft gut funktioniert, gibt es doch auch Fälle, in denen die Bedeutung des Sorgerechts missverstanden wird - als ein Recht, dass man als Erwachsener hat, und nutzen kann, aber nicht nutzen muss. Dabei ist das Sorgerecht in Wahrheit eine Sorgepflicht, auf die man ein Recht hat.

Will heißen: Ein Vater hat die Pflicht, für sein Kind zu sorgen, und er hat ein Recht darauf, sich dazu zu entscheiden, diese Pflicht auch dann in vollem Umfang auszuüben. Viele Menschen, vor allem Väter, haben sich über die Jahrzehnte hinweg aufgerieben, um diese Pflicht haben zu dürfen. Und das gemeinsame Sorgerecht als Standard nach einer Trennung ist das Ergebnis dessen.

Leider aber liegt genau da der Schwachpunkt dieser Regelung: Man bekommt das gemeinsame Sorgerecht einigermaßen automatisch, ohne großen Aufwand, und manche Menschen verstehen das, wie oben bereits angeschnitten, falsch: Man hat eben nicht das Recht, sich gestern in das Leben seines Kindes einzubringen, und heute mal gerade nicht, und morgen dann vielleicht doch wieder. Die Pflicht, zu sorgen, gilt nach der Annahme des gemeinsamen Sorgerechts gestern wie heute und auch noch morgen. Wer das nicht will, kann diese Pflicht einschränken lassen, indem er seinem Ex-Partner, seiner Ex-Partnerin das alleinige Sorgerecht gibt. Und ein Gericht kann dies auch tun.

Aber das Problem ist, dass Gerichte dies ungern tun: Das gemeinsame Sorgerecht soll der Standard sein, und so lange es keine wirklich schwer wiegenden Gründe gibt, die einen der Elterteile an der Ausübung seiner Sorgepflicht hindern, fordert man von solchen Menschen, dass sie sich gefälligst zusammen raufen.

Ob es bei Euch solche Gründe gibt, kann nur ein Anwalt sagen. Alkoholismus allein reicht oft nicht aus. Aber wenn Deine Tochter verängstigt ist, wenn der Vater keinen Umgang wünscht, wenn er sich nicht beteiligt, dann sieht das Bild schon anders aus. Ein Gespräch beim Anwalt würde Dir da sicherlich ein klareres Bild über die Erfolgsaussichten geben.

Ich persönlich würde es darauf ankommen lassen, denn selbst falls die Erfolgsaussichten in sich gering sein sollten (was ich nicht weiß), hätte ein solcher Schritt dennoch einen maßgelblichen Effekt, der für Dich positiv wäre: Der Vater müsste erklären, warum er Zustimmungen verweigert, und würde mit Sicherheit auch daran erinnert werden, dass er verpflichtet ist, seine Zustimmung zu geben.

Denn tatsächlich gibt es kaum ein Recht Zustimmungen zu verweigern, es sei denn, es gibt Streit um die richtige Schulform in Bundesländern, in denen die Eltern wählen dürfen, oder über die Behandlungsmethode bei einer Krankheit. Die Zustimmung darf auch dann verweigert werden, wenn zum Beispiel die Gefahr besteht, dass ein Kind der elterlichen Sorge des mit-sorgeberechtigten Elternteils dauerhaft entzogen wird.

Aber niemand darf seine Unterschrift auf einem Passantrag für das Kind verweigern, weil er oder sie seiner, seinem Ex die Reise nach Mallorca nicht gönnt. Und die Unterschrift für die Eröffnung eines Taschengeldkontos kann nur dann verweigert werden, wenn der Vater anständige erzieherische Gründe geltend macht - aber ich muss kein Anwalt oder Richter sein, um sagen zu können, dass das Anführen solcher Gründe wahrscheinlich beim nächsten Gericht für hysterisches Kichern sorgen würde., weil der Mann sich ja nun schon seit eineinhalb Jahren + nicht gekümmert hat.

Wenn sorgeberechtigte Ex-Partner die Zustimmung zu Dingen des täglichen Lebens des Kindes verweigern, dann kann übrigens das Familiengericht diese Unterschrift ersetzen. Dafür muss man dann beim Amtsgericht einen Rechtspfleger aufsuchen, der einem hilft, einen Antrag auf einstweilige Anordnung aufzusetzen, über den dann zeitnah von einem Richter entschieden wird. In der Regel werden der Rechtspfleger oder der Richter auch versuchen, Kontakt mit dem betreffenden Elternteil aufzunehmen, und eine schnelle Lösung zu finden.

Falls eine einstweilige Anordnung ergeht, gilt die nur für die jeweilige Situation; sie wird rechtskräftig, wenn ihr nicht von der Gegenseite wiedersprochen wird. Aber man kann dieses Spiel, dass leider recht aufwändig ist, bis in alle Ewigkeit weiter betreiben.

Ich würd's aber erstmal mit dem Sorgerecht probieren - es kann nicht schaden.

Viele Grüße,

Ariel
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
@usagimoon: Ja, normale Menschen nennen es eine Gesetzeslücke. Die Gesetzgeber sagen, dass da keine Lücke ist, weil ein solcher Vater ja laut Gesetz zur Mitwirkung verpflichtet ist, und man das ja einklagen kann. Nur dass die allerwenigsten Wissen, wie man das macht, interessiert den Gesetzgeber herzlich wenig.
 
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