An die Lehrer/Innen - Frage

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susann

Guest
Darf ein Lehrer ein Kind nicht festhalten, um es vor sich selbst zu schützen?
Ist es wirklich so, dass ein Kind auf die Straße rennen darf und irgendwo hin rennt und die Lehrer schauen dabei zu? Es geht um ein 7 jähriges Grundschulkind. Das Kind kann mit seine Emotionen nicht immer gut umgehen, ist jetzt in die Gruppenförderung zu uns gekommen, zusätzlich stehe ich standby um Ihn abzuholen, wenn die Eltern nicht können und er bekommt abmorgen noch eine Lerntherapie zusätzlich bei einer niedergelassenen Therapeutin. Nun ist er heute weggelaufen(auf Socken), die Lehrer haben ihn nicht mehr unter Kontrolle gehabt und ich kam zur Schule, da wurde mir mitgeteilt, dass dieses Kind schon mit irgendeiner anderen Mutter mitgegangen wäre nach langen Übrredungen. Wie ist das juristisch/wie ist das vom Schulgesetz geregelt. Kennt sich da jemand aus?

S.
 

cde

**verwirrt**
Juristisch darf man hier nicht beraten werden - aber du kannst ja Coleman ne PN schreiben :zwinker: :pfeif
 
S

susann

Guest
Habe es falsch ausgedrückt. Brauche nur eine Antwort darauf, ob es Lehrer hier gibt, die das vom Schulgesetz her so kennen?
Lasse ich das Kind ohne Socken aus der Schule rennen? Vielleicht in ein Auto rein?

Wir finden in unseren Fachbüchern nichts, vielleicht gibt es da ja Neuerungen, die ich nicht kenne.....
 

f.j.neffe

Aktives Mitglied
Direkt mit den Talenten des Kindes ihre gute Entwicklung besprechen

Nun, die Schulgesetze kann man über die Homepage dea Kultusministeriums lesen. Ich denke aber nicht, dass Du danach der Lösung dieses Problems näher bist. Du kannst dann ein neues Problem zusätzlich eröffnen.
Du beschreibst ein Kind a) das womöglich mit seinen Fähigkeiten, Kräften, Talenten noch nicht gut genug umgehen kann und mit dem b) aber offenbar auch sonst mit seinen Fähigkeiten, Talenten, Kräften umgehen kann.
Da wäre es doch wohl brisant, endlich etwas über den Umgang mit diesen menschlichen Talenten zu lernen.
Wenn ich von den Talenten eines Menschen etwas will,, dann wende ich mich als Ich-kann-Schule-Lehrer an das Unbewusste - das ist die Instanz, die alle Lebensfunktionen steuert und zu dem die Talente gehören.
Wenn Du vergleichst, dann siehst Du, dass Ihr alle Euch permanent nur immer noch mehr an die bewussten Kräfte wendet, je mehr das in Misserfolg endet. Um es hier nicht zu lang zu machen: eine einfache Beschreibung der Möglichkeiten mit dem Unbewussten aus der konkreten Praxis findest Du für einige wenige Euro in Coués Autosuggestion. Da ist sogar ein kleines sehr nützliches Kapitel über Schlagfsuggestion dabei, wie man mit den Talenten seines Kindes ihre gute Entwicklung und ihr Wachstum bespricht. Ich wünsche guten Erfolg.
Franz Josef Neffe
 
S

susann

Guest
RE: Direkt mit den Talenten des Kindes ihre gute Entwicklung besprechen

Ich bin nicht die Lehrkraft!

Es geht mir um die Gefahr, in der sich das Kind befindet, wenn die Lehrkraft ihn nicht am Weglaufen hindert!

Ich selbst habe genug Ansätze, die derzeit schon sehr gut greifen, sowohl in der Förderung als auch im Umsetzen der Aufgabenbereiche. Es geht mir in erster Linie darum, dass die Lehrkörper nicht in der Lage sind mit ihm klar zu kommen

Bist du Lehrer????? :weg
 

sandra

Aktives Mitglied
Also ich denke rein rechtlich, hat ja der Lehrer schon alleine die Aufsichtspflicht verletzt, wenn das Kind während des Unterrichts das Schulgelände verlässt.
Danach allerdings also auf dem Schulweg da greift zwar die Versicherung, aber der Lehrer hat die Aufsichtspflicht nicht verletzt, denke ich jetzt einfach mal ????
Ich mein jetzt rein vom rechtlichen her. Klar ist es schade, wenn ein Lehrer nicht eingreifen kann, ich ja dann ganz schön eskaliert, wenn sich das Kind auf Socken auf den Weg macht.
In den ersten beiden Klassen hatte ich auch immer Angst das mein Sohn vor der Tür steht, oder einfach nach Hause geht, wenn er keine Lust mehr auf Schule hat, wir wohnten nur 3 Häuser von der Schule entfernt.
Aber Toi Toi Toi ist er nicht auf den Gedanken gekommen.
 
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