brauche Rat -  Anerkennung Vaterschaft - Folgen

Pepperchick

Neues Mitglied
Hallo!
Ich möchte die Vaterschaft eines Kindes anerkennen, das in einer Ehe geboren wurde.
Wie stehe ich rechtlich dar, wenn ich später heraus finde, dass es nicht mein biologisches Kind ist?
Kann ich dann die Vaterschaft wiederum anfechten?
Ich weiß, dass es besser wäre, vorher einen Test zu machen, aber bitte laßt dies zunächst außer Acht.

Vielen Dank für Eure Meinung!
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Ohne Gewähr:
Du hast theoretisch 2 Jahre Zeit. Und zwar ab dem Moment, wo du begründete Hinweise darauf erhältst, dass du z.B. nicht der biologische Vater bist. Das könnten z.B. ein Gentest sein, oder jemand behauptet etwas.
Das heranwachsende Kind im Bauch der Verheirateten ist erstmal ein Abkömmling der Eheleute, mit allen Rechtsfolgen.
Wenn die Eheleute schweigen, dann werden sie beide als Eltern in der Geburtsurkunde stehen, egal ob das Kind von dir oder noch von jemand anderem gezeugt wurde.
Soweit ich weiss, kannst du die Eheleute nicht zum Gentest an "ihrem" Kind zwingen.

Mein Rat: Breche den Kontakt zu der Verheirateten vollständig ab, lass' es dir eine Lehre sein und mache soetwas nie wieder (mit einer Verheirateten). "Dein" Kind wird in geordneten Verhältnissen aufwachsen. Bei der Messlatte, was geordnet oder nicht, ist - werden nicht die Eheleute als Persönlichkeiten mit ihren Gepflogenheiten, Vorlieben und Neigungen herangezogen.
Sondern nur auf das Kind bezogen: Das Kind lebt in geordneten Verhältnissen, wenn es Eltern hat, die sich lebevoll um es kümmern.
:bye:
 

Pepperchick

Neues Mitglied
Danke für den rechtlichen Tip. Also könnte ich davon ausgehen, dass ich trotz bewußter Anerkennung noch mit arglistiger Täuschung argumentieren könnte, denn scließlich erkenne ich die Vaterschaft nur an, weil ich davon ausgehe, dass ich der biologische Vater bin.

Ich verstehe Deinen Einwand bzgl. des "alles so weiter laufen lassen", allerdings heißt der rechtliche Status "verheiratet" ja nicht immer "glücklich und noch zusammenlebend". :)
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
"Ich möchte die Vaterschaft eines Kindes anerkennen, das in einer Ehe geboren wurde."
=> Machen die Eheleute ihre Schotten dicht, so bist du ganz aussen vor. Dann gibts auch keine wie auch immer geartete Anerkennung. Die sind auch nicht verpflichtet, dir irgendwas zu erklären.
Und ich bleibe dabei: Eltern müssen nicht zum Gentest an ihrem Kind zustimmen. Sie müssen es dich noch nichtmal wissen lassen, dass sie nicht gewillt sind, zuzustimmen.
Überhaupt geht das nur über Gericht - und wie willst du aussehen vor Gericht, wenn du schon eine Straftat begangen hast, um dir laborverwertbares Genmaterial zu beschaffen?

Die beiden sind dir haushoch überlegen - auch wenn du Zweifel an deren 'glücklicher Ehe' hast. Mit einem Kinderleben spielt & taktiert man nicht. Deshalb gehe ich davon aus, dass die beiden sich der Verantwortung sehr wohl bewusst sind und ihre ausserhäusige Erfahrung intern verarbeiten werden.
 

Dr. Dolittle

Moderator
Teammitglied
Hallo Pepperchick,

ich habe erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben. Das Anrecht eines Kindes, seinen biologischen Vater zu kennen und mit ihm Umgang zu haben wird vom Gesetzgeber sehr, sehr hoch gehalten. Richtig ist, daß bei einem ehelich geborenen Kind automatisch die Ehepartner in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Wenn aber jemand anderes guten Grund hat der Annahme zu sein, daß er der biologische Vater ist, kann und sollte er dies auch anzeigen. Dafür brauchst Du nicht unbedingt einen Anwalt. Geh erstmal zur Beistandsschaftsstelle des örtlichen Jugendamtes. Die werden dich kostenlos beraten und unterstützen hinsichtlich der Vaterschaftsannerkennung.

Solltest Du in dieser Angelegenheit einem Betrug aufsitzen, könntest Du die Vaterschaftsanerkennung in einem Strafsacheverfahren anfechten. Wie genau sich das verhält, müsste Dir ein Anwalt erlären. Eine grobe Vorabinfo dazu sollte Dir aber auch das Jugendamt geben können.

Schau auch mal hier: http://snipurl.com/24q3ius und hier: http://snipurl.com/24q3k8e

Wenn Du im Leben dieses (Deines?) Kindes eine Rolle spielen möchtest, bzw. willst, daß es seinen Vater kennt, dann setzt Dich dafür ein und laß Dich nicht ins Bockshorn jagen.

Viele Grüße

Dr. Dolittle
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Immerhin kann man nachlesen: "2010 - Europäisches Gericht stärkt Recht auf Klärung der Vaterschaft". Auch das Justizministerium verspricht "die Sache zu prüfen".

Die Gerichte sollen nun prüfen:
- Wenn die Mutter(/die Eheleute) den Umgang zwischen Kind und leiblichen Vater unterbindet(n), dann ist es nicht dem leiblichen Vater zuzurechnen, dass das Kind seinen leiblichen Vater noch gar nicht kennt; und der biologische Vater noch keine Bindung zum Kind aufbauen konnte. Immerhin ist demnach der EuGH nicht der Ansicht, dass es für ein KInd schädlich sei, wenn es seine rechtlichen+biologischen "Väter" gleichzeitig kennen(-lernen) würde.

- Ob es Gründe dafür gibt, dass das Kind seinen biologischen Vater für seine Entwicklung braucht.

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Für mich macht die Schilderung des TE durchaus Sinn - wenngleich ich es mit 'Samenraub' abkürzen könnte. Solange der TE volljährig und geschäftsfähig ist, kann ich keinen Betrug seitens der Verheirateten erkennen. Wer keine Kinder möchte - der verhütet; egal was sie ihm erzählt. Es gibt kein Gesetz, dass vorschreiben würde, wie Eheleute ihr Liebesleben zu gestalten haben. Und ihm steht ungestraft zu, (auch) eine Verheiratete zu trösten (milde formuliert).

Generell bezeichne ich die Geschichte nicht als aussichtslos. Nur -wie geschrieben- die Eheleute könnten sich einig werden oder sind es bereits; und geben nicht mehr die geringste Information heraus; verbitten sich jegliche weitere Annäherung.

Der TE schreibt, dass er meint zu wissen, deren Ehe, respektive sie, sei unglücklich. Das muss aber alles auf Vermutungen beruhen. Der TE kann nicht wissen, ob er zB. benutzt wurde.
Mit anderen Worten: Über Stabilität deren Ehe lässt sich nicht diskutieren. Sie lebt nachwievor mit ihrem Mann gemeinsam unter einem Dach.
Von einem bevorstehenden Auseinanderbrechen deren Familienverbunds kann nie nicht die Rede sein. Ich schreibe das deshalb, weil ich nachlesen musste, dass das Kind ein besonderes Anrecht auf Umgang mit seinen biologischen Vater hat, wenn es begründete Anhaltspunkte dafür gäbe, dass der rechtliche Vater zu einem späteren Zeitpunkt keine Rolle mehr im Leben des Kindes spelt - oder gar ganz entfällt.
Der TE schreibt aber nichts davon.


Wahrscheinlich wird der TE etwas versuchen. Und wenn es der Tip mit dem o.g. JA ist.
Ich bitte nur darum, nicht uns hier dafür verantworlich machen zu wollen, wenn es nicht im Sinne des TE läuft. Er steht auf einem schwierigen Standpunkt, weil er sich gut überlegen muss, was er wo über die Eheleute behaupten möchte. Denn er wird dem Gericht Beweise für alles Behauptete liefern müssen.

Zuletzt:
Die Vaterschaftsfeststellung ist gesetzlich geregelt. Wer für wen (das Kind) Anträge stellen darf/muss. Muss aber offen gestehen, dass ich davon keine Ahnug habe. Meine Laienmeinung sagt mir, dass dies nur die gesetzlkichen Vertreter des Kindes dürfen. Und das Gericht wird (bei Eheleuten) keinen Handlungsbedarf sehen.
Ich vermute, dass der Ehemann aber gut mit der Tatsache klarkommt, dass er ein "fremdes" Kind grosszieht.
Möglicherweise bekommt der TE nach mehrjährigen Kampt das Umgangsrecht zu seinem biologischen Kind: Alle 2 Wochen 1,5 Stunden im Nebenzimmer eines Jugendamts; jedoch immer dabei: Einer von den Eheleuten und ein Sozialpädagoge.

?( ?( :anbet :bye:
 
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