arbeitslos melden

Lenjas-Mama

Glücklich :)
Hallo :9

ich hab mal ne frage:

und zwar hab ich von februar 2004 bis juli 2006 sozialhilfe bzw hartz4 bezogen. seit juli 2007 wohne ich nun mit meinem partner zusammen womit auch die sozialhilfe wegfällt. Desweiteren stand ich vom 1.7.2006- 31.1206 in einem arbeitsverhälltnis, mein vertrag wurde auf grund der schwangerschaft nicht verlängert wodurch ich nun ohne beschäftigung bin. Von meinem (noch) arbeitgeben wurde mir nun ein brief geschrieben das ich mich mit diesem brief unverzüglich arbeitslos melden MUSS. sonst würde ich kein arbeitslosengeld bekommen.

Nun meine frage.

da das ganze ein geringfügiges beschäftigungsverhälltnis war und ich ja auch nur 6 monate gearbeitet habe, steht mir doch so oder so kein alg zu oder? man muss ja inerhalb 2 jahren mindestens 365 tage gearbeitet haben. Demnach wäre ein arbeitslos melden doch so oder so sinnlos, oder?
 

Liliki

Mensch
Hallo Lenja's Mama,


Arbeitslosmelden würde ich nie als "sinnlos" bezeichnen; denn der eigentliche Sinn des Arbeitsamtes ist ja nicht "Unterstützung bekommen", sondern "auf dem Arbeitsmarkt Hilfe bei der Vermittlung bekommen" ... auch, wenn das natürlich nicht so umgesetzt wird / werden kann, wie wir uns das alle wünschen würden.


Ich hab ja keine Ahnung, wie Deine Lebensplanung aussieht und vermutlich wirst Du mit einem kleinen Kind und einem Baby eher erstmal nicht (viel) arbeiten (können) ... aber vielleicht kannst Du etwas, wofür immer wieder Aushilfen händeringend gesucht werden und vielleicht wird aus einer Stelle mit wenigen Stunden im Monat irgendwann wieder eine feste Stelle, wenn die Kinder größer sind. Familien kommen heutzutage doch kaum länger als die ersten 3 Jahre ohne zweites Einkommen aus.



Ich würde keiner Frau dazu raten, mit kleinen Kindern und trotz "Mutterdasein" gedanklich das Arbeitsleben erstmal allzu weit weg an den Nagel zu hängen und daher auf jeden Fall Kontakt mit dem Arbeitsamt aufnehmen und mich dort melden.


:druecker viele Grüße, Lili
 

Lenjas-Mama

Glücklich :)
geplant ist es das ich sobald ich mich in der lage dazu fühle mit 2 kleinen kindern, wieder in ein geringfügis beschäftigungverhältnis zurück zu kehren. Da bei mir an der alten arbeitstselle (pflege) eh immer aushilfen gesucht werden, werde ich dort wieder anfangen. sehr wahrscheinlich gegen herbst 07 .

Arbeitslosengeld würde ich aber so oder so nicht bekommen, oder? wenn müsst ich harzt 4 beantragen, aber dafür verdient mein mann zu gut. Ich würde ja auch weiter arbeiten bis zur geburt aber wer nimmt einen schon wenn man schwanger ist?
 

Liliki

Mensch
Hallo Lenjas-Mama,


Da hast Du ja ganz gute Aussichten, frühzeitig mit wenig Stunden wieder einzustanden. :druecker


In den sich ständig ändernden Paragraphen kenn ich mich leider nicht genügend aus und denke auch, dass Du "außer" Erziehungsgeld momentan keinen Zahlungsanspruch hast - trotzdem ist m.E. die Meldung später wichtig für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes.

Gruß, Lili
 

uschi

auf neuen Wegen
Du musst Dich meines Wissens trotzdem arbeitslos melden! Gerade aus Versicherungsgründen!

Arbeitslosenvers., Rentenvers. , Krankenvers usw! Ob Du Arbeitslosengeld bekommst oder so,kann ich Dir nicht sagen! Aber mleden musst Du Dich auf jeden Fall!!
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Du musst dich Arbeitslos melden, schon allenie wegen der ganzen versicherungen die Uschi angesprochen hat, denn ich glaube nicht, dass ihr diese aus der eigenen Tasche zahlen könnt.
 
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