Lenjas-Mama
Glücklich :)
Hallo :9
ich hab mal ne frage:
und zwar hab ich von februar 2004 bis juli 2006 sozialhilfe bzw hartz4 bezogen. seit juli 2007 wohne ich nun mit meinem partner zusammen womit auch die sozialhilfe wegfällt. Desweiteren stand ich vom 1.7.2006- 31.1206 in einem arbeitsverhälltnis, mein vertrag wurde auf grund der schwangerschaft nicht verlängert wodurch ich nun ohne beschäftigung bin. Von meinem (noch) arbeitgeben wurde mir nun ein brief geschrieben das ich mich mit diesem brief unverzüglich arbeitslos melden MUSS. sonst würde ich kein arbeitslosengeld bekommen.
Nun meine frage.
da das ganze ein geringfügiges beschäftigungsverhälltnis war und ich ja auch nur 6 monate gearbeitet habe, steht mir doch so oder so kein alg zu oder? man muss ja inerhalb 2 jahren mindestens 365 tage gearbeitet haben. Demnach wäre ein arbeitslos melden doch so oder so sinnlos, oder?
ich hab mal ne frage:
und zwar hab ich von februar 2004 bis juli 2006 sozialhilfe bzw hartz4 bezogen. seit juli 2007 wohne ich nun mit meinem partner zusammen womit auch die sozialhilfe wegfällt. Desweiteren stand ich vom 1.7.2006- 31.1206 in einem arbeitsverhälltnis, mein vertrag wurde auf grund der schwangerschaft nicht verlängert wodurch ich nun ohne beschäftigung bin. Von meinem (noch) arbeitgeben wurde mir nun ein brief geschrieben das ich mich mit diesem brief unverzüglich arbeitslos melden MUSS. sonst würde ich kein arbeitslosengeld bekommen.
Nun meine frage.
da das ganze ein geringfügiges beschäftigungsverhälltnis war und ich ja auch nur 6 monate gearbeitet habe, steht mir doch so oder so kein alg zu oder? man muss ja inerhalb 2 jahren mindestens 365 tage gearbeitet haben. Demnach wäre ein arbeitslos melden doch so oder so sinnlos, oder?