brauche Rat -  Aufenthaltsbestimmungsrecht

Silverborn

Neues Mitglied
Hallo, liebe Forengemeinde.
Ich bitte um Nachsicht, dass ich heimlich am Vorstellungsthread vorbeigeschlüpft bin, aber im Moment gibt mein Kopf nicht viel mehr her, als die anstehenden Probleme.
Ich (41) lebe aller Wahrscheinlichkeit demnächst von meiner Frau getrennt. Streit gibt es um das gemeinsame Kind (wird am 8. Mai 3 Jahre).
Nachdem es am letzten WE mal wieder heftig gekriselt hat, eröffnete sie mir die Trennung und sagte, dass sie mit dem Jungen für 3 Monate ins 500Km entfernte Stuttgart will. Dort wollte sie zunächst bei Freunden unterkommen, und sich dann eine Wohnung und Arbeit suchen. Ich habe sofort reagiert und Anwalt bzw. Jugendamt informiert. Bei einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt wurde ihr dieser Plan dann untersagt. Um dennoch etwas in der Hand zu haben, falls sie diese Worte ignoriert, habe ich beim Gericht eine einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirkt.
Die wichtigsten Passagen möchte ich hier zitieren:
Die Parteien leben zur Zeit noch zusammen in der gemeinsamen Ehewohnung. Die Ehefrau beabsichtigt, nachdem sie letzte Woche die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten hat, sich mit dem Kind nach Stuttgart zu einer eventuellen Freundin zu begeben. Eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur alleinigen Ausübung auf den Antragsteller im Wege der einstweiligen Anordnung wegen der Dringlichkeit erscheint nun geboten.Der Antragsteller hatte bereits Kontakt aufgenommen zum Jugendamt Xxxxxx - Herrn Daniel Xxxxxxx, gestern gab es einen gemeinsamen Termin - und einem Anwalt.Über die Rechtslage, dass die Ehefrau entgegen dem bekundeten Willen des Antragsstellers den Aufenthalt des Kindes nicht auf Dauer verlege kann, ist die Antragsgegnerin informiert, der Antragsteller geht allerdings davon aus, dass die Antragsgegnerin ihre Vorstellungen - wie immer - durchsetzen wird.Zur Zeit sind Vater und Bruder der Antragsgegnerin aus der Ukraine hier zu Besuch. Der Vater ist alkoholkrank und ist ohne Wissen des Antragstellers mit der Beaufsichtigung des Kindes über das letzte Wochenende, als sie unterwegs war bei einer Freundin und in der Disco, beauftragt worden. Der Großvater wird nicht als geeignete Person zur Aufsicht über das Kind angesehen.Auch Anfang März war die Kindesmutter einige Tage in Stuttgart und hat das Kind ihrem Vater überlassen, wo der Antragsteller arbeiten war...

Der Gerichtsbeschluss folgt im nächsten Posting.
 

Silverborn

Neues Mitglied
Der Kindesmutter wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Dominik Xxxxx vorläufig entzogen.Der Kindesvater übt das Aufenthaltsbestimmungsrecht nunmehr gemäß § 1680 Abs. 3 BGB allein aus.Gründe:Die Entscheidung beruht auf §§ 1666, 1666a BGB.Der Kindesvater hat durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht, dass die Mutter beabsichtigt, sich aus der Ehe zu lösen und dabei den Aufenthaltsort des Kindes gegen den Willen des Vaters an einen dem Vater unbekannten Ort, eventuell irgendwo nach Stuttgart verlegen will.Eine nicht auf gemeinsamen Elternwillen beruhende plötzliche Veränderung der gesamten Lebensumstände des Kindes entspricht nicht dem Wohl des Kindes. Die Kindesmutter ist im Interesse des Kindes verpflichtet, bei ihren Trennungsabsichten die Belange des Kindes maßgeblich mit zu berücksichtigen. Wegen Gefahr im Verzug war von vorherigen Anhörungen abzusehen. Diese werden unverzüglich nachgeholt.

Meine Frau will gegen diesen Beschluss mit einem Anwalt vorgehen. Wie kann ich diesen Beschluss weiterhin aufrecht erhalten?
Wie geht es mit dem Sorgerecht weiter, welches ich natürlich auch für mich beanspruchen möchte. Was soll ich jetzt tun?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Folgenden Satz des Gerichts kann ich zwar sofort unterschreiben: (Kinder leiden unsäglich)
Eine nicht auf gemeinsamen Elternwillen beruhende plötzliche Veränderung der gesamten Lebensumstände des Kindes entspricht nicht dem Wohl des Kindes.
Jedoch könnte die Rechtsgrundlage dafür angezweifelt werden. Folgt denn noch eine Begründung für die Gerichtsentscheidung?
Anwälte handeln i.d.R. im Kundenauftrag. Es soll Anwälte mit psychologischer Zusatzqualifikation geben.

Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich nur auf das ABR. Für das ASR sind wohl von der Gegenseite keine Anträge gestellt worden. Das war auch nicht zu erwarten, weil das ASR hohe Hürden hat und ausserdem extrem kostspielig sein kann. Ca. bis zum 12-fachen des Bruttogehalts.
Wird wohl beim ABR bleiben, gem. SR wie gehabt. Kann sich aber noch ändern, wenn KindesMissbrauch o.ä. von den Behörden registriert wird.

Ich denke, weil ich einen ähnlichen Fall kenne, dass sie die Ehe nicht mehr will und von daher leider nicht mehr aufrechtzuerhalten sein wird. Die Frau ist erwachsen und weiss, was sie will, bzw. was sie nicht will. Diesen Willen muss du ihr leider lassen.
Und: Genau in diesem Punkt ist unser deutsches Gesetz auf ihrer Seite: Egal, ob es für dich logisch oder unlogisch aussieht, egal ob sie (k)eine Gründe angibt, egal ob sie sich in Wiedersprüche verwickeln sollte: Man kann eine Ehepartnerin nicht zum weiteren Festhalten an der Ehe zwingen. Auch nicht bei Vorhandensein eines gemeinsamen Kindes.
Du hast ausgesprochenes Pech mit dieser Frau.

Die Anwaltschaft deiner Gegenseite könnte deine Behauptungen eventuell anfechten. Immerhin behauptest du etwas z.B. über einen Grossvater, für das du Belege haben müssen könntest.

Somit wird sich die Trennung nicht mehr vermeiden lassen - jedoch wird es vermutlich auf eine im näheren Umfeld (Stadtgebiet) hinauslaufen.
Nächste Frage ist die: Bei wem soll das Kind leben?
Denn: Bei einem lebt das Kind - und der andere Elternteil zahlt.
Kind 3 Jahre alt, dann hat die KM in D keinen Anspruch mehr auf nachehelichen Unterhalt oder Erhaltung ihres bisherigen Lebensstandards durch den KV. Wäre auch grob unbillig, wenn sie einen neuen Partner haben sollte.

Wenn hierüber unvereinbare Fronten vorherrschen, dann empfehle ich, nicht mit ihr zu streiten, sondern die Sache mit dem Anwalt zu besprechen. Bedenke, dass du aber dann auch für das Kind sorgen können musst, bzw. für ein 3-Jähriges grösstenteils zuhausebleiben musst, wenn du keine unterstützenden Eltern in der wohnlichen Nähe zu dir hast. Genauso wird die KM für das Kind sorgen können müssen, wenn es bei ihr leben soll. Sie kann dazu aufgefordert werden, eine(n) Plan(ung) abzugeben.

Überhaupt: Keine Konfrontationen mehr, sich unter keinen Umständen auf Provokationen einlassen. Nichts mehr ihr unterschreiben. Ihre Fragen an deinen Anwalt weiterreichen. Schäferstündchen sind eure Privatsache; kann man nicht beurteilen, ob das gut oder schlecht wäre; behalte aber trotzdem alle deine Sicherungen drin und hoffe dadurch nicht auf Versöhnung. Wenn sie ganz offensichtlich vor hat, eurem Kind de facto den Vater zu entziehen und dabei nicht fühlt, was sie dem Kind antut, dann ist das schon eine so massive Sache, die nicht von heute auf morgen entstanden ist - und von daher eine plötzliche Lebensplanänderung in deine Richtung durch ein paar Streicheleinheiten erfahrungsgemäss nicht zu erwarten ist.


Ein Tip, um nichts unversucht zu lassen:
Es gibt auch die Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung. Sie hat dann ihren eigenen Bereich für sich, indem sie dann auch mit Bett+Tisch+Küche-Bad alleine lebt.
Vielleicht lässt sie sich darauf ein, wenn du keinen zweifel daran lässt, dass du ihren Bereich nicht ohne ihre Erlaubnis betrittst und auch keine Fragen mehr stellst (ausser denen, wenn's ums Kind geht) und auch keine Rechtfertigung von ihr verlangst.
Wäre vielleicht für's Kind das beste.

Viel Glück
 

Silverborn

Neues Mitglied
Danke für diese ausführliche Antwort. Dass sich die Trennung nicht vermeiden lässt, ist mir bewusst. Ich habe kürzlich erst eine Immobilie erworben, die ich in den Sommerferien beziehen werde. Bis dahin werden wir noch die gemeinsame Wohnung bewohnen.
Noch eine Frage zum zweiten Kind, welches sie mit in die Ehe gebracht hat. Wir haben gesagt, dass er (11 Jahre) selbst entscheiden soll, bei wem er lebt. Wahrscheinlich wird er bei mir bleiben wollen. Wenn dem so ist, besteht da eine Möglichkeit? Immerhin ist er ja nicht mein Kind. Allerdings ist fraglich, ob seine Mutter für ihn aufkommen kann, denn sie arbeitet nicht und er hat die ukrainische Staatsangehörigkeit.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Verweise auf

§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
§ 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

zu finden z.B. im juristischen Info-Dienst. Der europäisdche Gerichtshof bemängelt die deutsche Rechtsprechungspraxis.

wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
=> Ehepartner der KM und das Kind der KM leben in häuslicher Gemeinschaft:
"längere Zeit" = (geschätzt) 8-10 Monate. Alle anderen Personen "längere Zeit" = (geschätzt) 10-24 Monate.

Diese Angaben leider ohne Gewähr. Ausserdem dürfte es für diese Angelegenheiten auf eine Einzefallentscheidung hinauslaufen. Ich habe schwach in Erinnerung, dass das Gericht die Gesamtumstände ermitteln möchte.

Immobilie in der Ehezeit gekauft - KM könnte Ansprüche darauf haben. Handelt es sich bei dem Erwerb jedoch um eine Erbschaft nur für dich, so musst du nichts davon abgeben, wenn du das nicht möchtest; dein Erbe wird dann auch nicht in der Zugewinn-Rechnung mitgezählt. Wenn es denn zu einer gerichtlichen Rechnung kommt. Die muss aber nicht sein, wenn es keine Auseinadersetzungen über Vermögen mir ihr gibt.

Gibt es einen Ehevertrag?

Möglicherweise ist die Wartezeit des Jungen bereits erfüllt, weil seine Mutter die unbefristete bekommen hat.
 

Silverborn

Neues Mitglied
Die Gesetzeslage sieht demnach schonmal sehr positiv aus. Der Junge lebt inzwischen 4 Jahre bei uns und das dürfte ausreichen, um dem Gericht eine enge Bindung zwischen mir und dem Kind glaubhaft zu machen.
Die Immobilie wurde in der Ehezeit gekauft, allerdings hat sie nicht unterschrieben. Wenn sie ansprüche daran stellt, dann muss sie auch Ansprüche auf die dazugehörigen Schulden stellen. Der Anwalt hat es mir so erklärt:
Ein Haus wird für 85.000€ gekauft.
Mit Erwerbsnebenkosten und Renovierungskosten werden 100.000€ aufgenommen.
Auf der einen Seite sind die Schulden, auf der anderen Seite das Haus als Gegenwert.
Hier würde also lediglich die Differenz von -15.000€ in den Zugewinn fallen.
Soweit zur Theorie. In der Praxis wird es so aussehen, dass meine Frau nicht oder nur teilweise arbeitet und kann die Schulden nicht zurückzahlen. Also halten sich die Gläubiger weiterhin an mir fest, wo es was zu holen gibt.
Einen Ehevertrag gibt es nicht.
Am 19.4. hat sie einen Anhörungstermin beim Gericht. Ihr Anwalt hat ihr scheinbar jetzt eingeredet, dass alles garnicht so war, wie ich es in meinem Antrag angegeben habe. Sie sagt nun, dass alles nur gelogen wäre. Dummerweise hat sie das alles schon beim Jugendamt bestätigt. Ich habe über einen längeren Zeitraum die Internetprotokolle gespeichert, aus denen ersichtlich ist, dass sie sich den ganzen Tag nur mit dem Internet beschäftigt, anstatt sich um die Kinder zu kümmern. Das wird dem Gericht vor dem Anhörungstermin noch vorgelegt und mein Anwalt sagte mir, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Kind bei mir bleiben werden, wenn ich in das Haus ziehe.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Die KM wird ihre RA beauftragt haben "irgendwas zu machen". Und die RA lässt selbstverständlich nichts unversucht, auch wenn's aussichtslos ist.
Hier geht's nicht mehr um Sinn, Zweck oder (ge)Recht(igkeit).
Du kannst jederzeit deinem Anwalt 700,- bar auf den Tisch legen - und nach 5 Monaten bist du sicher geschieden.

Sieht danach aus, dass sie in 1-2 Jahren beide Kinder "verlieren" könnte. Weil sie wohl nun ungeniert die Finger nach Internetbekanntschaften ausstreckt, jetzt wo sie die unbefristete hat. Das alles darf sie aber tun, es ist nicht ungesetzlich. Allerdings ist Ehe so nicht möglich. Und jetzt sieht sie die Felle davonschwimmen. Nur ist es mit einem profanen "Tut-Mir-Leid" nicht mehr rückgängig zu machen. Es wird ihr vielleicht sogar leid tun - nur das alleine löst ihr Problem nicht.
Dauerhafte nichtselbstständige(s) Arbeitsverhältniss(e) kann sie allerdings in D noch finden. Das Internet kann sie genausogut auch dazu verwendet haben, um sich über die Arbeitsmarktsituation zu informieren. Insofern ist sie auf jedenfall noch wandlungsfähig. Somit ist mein Spruch von den Internetbekanntschaften nicht erst zu nehmen.

Auch wenn es später so kommen sollte, auf eines wirst du aber trotzdem achten müssen: Dem Kind/den Kindern den Kontakt zur Mutter stets ermöglichen. Es ist deine Pflicht, solange kein deutsches Gericht den Umgang verbietet.

Ich kenne einen Fall, da hat eine Mutter einen Säugling um 6 Uhr morgens im Vorgarten/vor der Haustüre ihres Mannes abgestellt (in Babyschale) - und war dann ohne Meldung, ohne Benachrichtigung, mit ihren neuen Freund ins Ausland per Zug gezogen. Das Baby war ca. 2h alleine vor der Haustüre. Dieser KM wurde das Sorgerecht entzogen - und ein lebenslanges Kontakt-Verbot zu ihrem Kind. Sie darf sich auch nicht mehr in der Nähe des Wohnorts ihres Mannes aufhalten.
 

Silverborn

Neues Mitglied
In der Zwischenzeit hatten wir den Gerichtstermin, aber der Richter konnte sich nicht entscheiden. Er will nun einen Rechtspfleger dazu holen und mit seiner Hilfe ein Urteil fällen. Dass sie den ganzen Tag im Internet gesessen hatte, hat sie damit begründet, dass ihr Laptop nur eingeschaltet, aber nicht genutzt wird. Nur abends sitzt sie gelegentlich im Internet. Daraufhin habe ich dem Richter die Internetprotokolle übergeben und er konnte sie der Lüge überführen.
Mir hat der Richter hoch angerechnet, dass ich mit Rücksicht auf die Kinder schonmal in mein Haus bzw. Baustelle gezogen bin, damit sie nicht länger unseren Streitigkeiten ausgeliefert sind. Dass ich berufstätig bin, wurde mir ebenfalls positiv angeheftet. Auch die Zusage zu einem Ganztagskindergartenplatz wurde wohlwollend zur Kenntnis genommen. Als der Richter meine Frau zu ihren Zukunftsperspektiven befragte, kam nur: "Mal gucken, wo ich arbeit finde und da ziehe ich dann hin". Das klang für den Richter nicht gerade überzeugend. Immerhin wurden ihr ihre 50% vom Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht zurück gegeben. Ich habe es weiterhin vorerst bis zum Urteil behalten. Meine Frau wird inzwischen wissen, dass ihre Träume geplatzt sind und sie wird wissen, dass sie die schlechteren Karten beim Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ihr Verhalten ist in letzter Zeit sehr auffällig. Erst beginnt sie den großen Rosenkrieg, beendet ihn dann wieder, als sie sieht, dass sie dadurch nur Nachteile hat und nun ist sie die Freundlichkeit in Person. Einem Brief ihres Anwaltes war zu entnehmen, dass sie nicht mehr für mich putzt, kocht und wäscht. Aber in der Zwischenzeit hat sich in der Praxis alles geändert. Als ich ihren Sohn letztes WE wieder zu ihr gebracht habe, hatte sie gerade das Essen fertig und sagte zu mir, dass ich mich hinsetzen und essen solle. Wenn ich mein Erscheinen ankündige, erinnert sie mich daran, dass ich meine Wäsche mitbringe, damit sie waschen kann. Freitag hole ich beide Kinder zu mir und sie hat mir wieder eine Diskussion angekündigt. Aber ihre Vorstellungen von Diskussionen sind nur Vorwürfe und Schuldzuweisungen. Sie versucht nun, mir Schuldgefühle einzureden, damit ich sage, dass alles meine Schuld ist. Aber das ist sicherlich der falsche Weg. Ich hoffe, dass das Gericht sich jetzt beeilt. Der Richter sagte am 19.04. etwas von ungefähr 3 Wochen. Dann hoffe ich, dass die Gerechtigkeit siegen wird und ich meinen Sohn bekomme.
 
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