Silverborn
Neues Mitglied
Hallo, liebe Forengemeinde.
Ich bitte um Nachsicht, dass ich heimlich am Vorstellungsthread vorbeigeschlüpft bin, aber im Moment gibt mein Kopf nicht viel mehr her, als die anstehenden Probleme.
Ich (41) lebe aller Wahrscheinlichkeit demnächst von meiner Frau getrennt. Streit gibt es um das gemeinsame Kind (wird am 8. Mai 3 Jahre).
Nachdem es am letzten WE mal wieder heftig gekriselt hat, eröffnete sie mir die Trennung und sagte, dass sie mit dem Jungen für 3 Monate ins 500Km entfernte Stuttgart will. Dort wollte sie zunächst bei Freunden unterkommen, und sich dann eine Wohnung und Arbeit suchen. Ich habe sofort reagiert und Anwalt bzw. Jugendamt informiert. Bei einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt wurde ihr dieser Plan dann untersagt. Um dennoch etwas in der Hand zu haben, falls sie diese Worte ignoriert, habe ich beim Gericht eine einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirkt.
Die wichtigsten Passagen möchte ich hier zitieren:
Der Gerichtsbeschluss folgt im nächsten Posting.
Ich bitte um Nachsicht, dass ich heimlich am Vorstellungsthread vorbeigeschlüpft bin, aber im Moment gibt mein Kopf nicht viel mehr her, als die anstehenden Probleme.
Ich (41) lebe aller Wahrscheinlichkeit demnächst von meiner Frau getrennt. Streit gibt es um das gemeinsame Kind (wird am 8. Mai 3 Jahre).
Nachdem es am letzten WE mal wieder heftig gekriselt hat, eröffnete sie mir die Trennung und sagte, dass sie mit dem Jungen für 3 Monate ins 500Km entfernte Stuttgart will. Dort wollte sie zunächst bei Freunden unterkommen, und sich dann eine Wohnung und Arbeit suchen. Ich habe sofort reagiert und Anwalt bzw. Jugendamt informiert. Bei einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt wurde ihr dieser Plan dann untersagt. Um dennoch etwas in der Hand zu haben, falls sie diese Worte ignoriert, habe ich beim Gericht eine einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirkt.
Die wichtigsten Passagen möchte ich hier zitieren:
Die Parteien leben zur Zeit noch zusammen in der gemeinsamen Ehewohnung. Die Ehefrau beabsichtigt, nachdem sie letzte Woche die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten hat, sich mit dem Kind nach Stuttgart zu einer eventuellen Freundin zu begeben. Eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur alleinigen Ausübung auf den Antragsteller im Wege der einstweiligen Anordnung wegen der Dringlichkeit erscheint nun geboten.Der Antragsteller hatte bereits Kontakt aufgenommen zum Jugendamt Xxxxxx - Herrn Daniel Xxxxxxx, gestern gab es einen gemeinsamen Termin - und einem Anwalt.Über die Rechtslage, dass die Ehefrau entgegen dem bekundeten Willen des Antragsstellers den Aufenthalt des Kindes nicht auf Dauer verlege kann, ist die Antragsgegnerin informiert, der Antragsteller geht allerdings davon aus, dass die Antragsgegnerin ihre Vorstellungen - wie immer - durchsetzen wird.Zur Zeit sind Vater und Bruder der Antragsgegnerin aus der Ukraine hier zu Besuch. Der Vater ist alkoholkrank und ist ohne Wissen des Antragstellers mit der Beaufsichtigung des Kindes über das letzte Wochenende, als sie unterwegs war bei einer Freundin und in der Disco, beauftragt worden. Der Großvater wird nicht als geeignete Person zur Aufsicht über das Kind angesehen.Auch Anfang März war die Kindesmutter einige Tage in Stuttgart und hat das Kind ihrem Vater überlassen, wo der Antragsteller arbeiten war...
Der Gerichtsbeschluss folgt im nächsten Posting.