Auflösung deutscher Jugendämter gefordert

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niklas

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In den vergangenen Jahren wurde die Bundesrepublik Deutschland mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Auslöser der Verurteilungen waren jedesmal die diskriminierenden Zustände im deutschen Familienrecht. Jetzt droht Deutschland wieder eine Blamage vor der Weltöffentlichkeit.

Am 30.01.2007 fand eine Sitzung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments statt. Unter Punkt 14 der Tagesordnung wurden Petitionen von Müttern und Vätern gegen deutsche Jugendämter wegen menschenrechtsverletzender Eingriffe in das Familienleben nach der Trennung der Eltern behandelt. In den Petitionen wird das EU-Parlament aufgefordert, der deutschen Bundesregierung aufzugeben, die Jugendämter als anti-europäische und anti-demokratische Organisationen mit Nazi-Hintergrund aufzulösen.

Deutsche Jugendämter hatten Eltern aus anderen EU-Staaten verboten, mit ihren getrennt lebenden Kindern ihre Heimatsprache zu sprechen und eine Durchsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte blockiert.

Eine vor dem Petitionsausschuss abgegebene Erklärung des Bundesministeriums für Familien wurde vom Ausschuss während der Sitzung als unzureichend beurteilt, u.a. auch aus dem Grund, dass keines der Jugendämter dem Bundesfamilienministerium untersteht.

Der griechische Jurist der Rechtskommission, Gavrilidis, hat spontan erklärt und auch zuge sagt, deren Stellungnahme unverzüglich abzugeben, da es sich hier um Verletzungen der Art. 12 und 14 des Europäischen Vertrages, der UN-Kinderrechtekonvention und der UN-Men schen rechtskonvention handelt. Es sei ein unhaltbarer Angriff auf die Sprache und die Na ti o nalität der EU-angehörigen Bürger in Deutschland. die Petenten, Herr Kraszewski und Frau Pokrzep towicz-Meyer , haben die Sachlage und Unabhängigkeit der Jugendämter vom europä ischen Gesetz er örtert und danach an die Solidarität aller Europäer appelliert, die mit ihren Kindern ih re eige ne Sprache sprechen wollen und Gewährung des Umgangs mit ihren Kin dern erstre ben.

Alle im Saal anwesenden Mitglieder des Petitionsausschusses haben die Initi a ti ve begrüßt und den Petenten gratuliert. Es wurde zugesagt, alle deutsche Jugendämter betreffende Petitionen ab sofort vorrangig zu bearbeiten.

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat in einem Fernseh- und Zeitungsinterview zuge ge ben, dass er eine so emotionale und so spontane Reaktion der Mitglieder des Petitionsaus schusses noch nie zuvor dort erlebt habe.

Deutsche Jugendämter stehen schon lange in der Kritik. Sie besitzen eine große Machtfülle und unterliegen keiner Kontrolle. Jugendämter können ohne gerichtlichen Beschluss Kinder aus Familien herausnehmen und werden in jedem Umgangs- und Sorgerechtsverfahren vor dem Gericht gehört.

Die Auflösung deutscher Jugendämter und die Übernahme deren Aufgaben von fachlich kompetenteren und rechtsstaatlich besser kontrollierten Menschen wäre für Deutschland ein großer Schritt nach vorne.

Pressemitteilung Eltern in Deutschland e.V.
 

mafa

Aktives Mitglied
Solange deutsche Oberlandesgerichte Urteile des Europäischen Gerichtshof als unverbindlich und die Anordnungen des Verfassungsgericht ignorieren dürfen, Gerichte willkürlich entscheiden können, wird sich auch bei den Aufsichtsführung der Jugendämter nichts ändern. Das Jugendamt unterliegt kaum einer Kontrolle und dieses wird vom Gesetzgeber toleriert.

Beispiel:

Europäischer Menschenrechtshof
Präsident ermahnt Deutschland
Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRG), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt. (08.12.2006, 14:20 Uhr)
Straßburg - Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber. Es gebe da offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der 69 Jahre alte Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird. Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen" müssen. Er sei daher "einigermaßen überrascht" darüber, dass das Straßburger Urteil im Verfahren um das Sorgerecht des türkischen Vaters Kazim Görgülü bis heute nicht umgesetzt sei.
Der Türke hatte in Straßburg gegen Deutschland geklagt, weil ihm die deutsche Justiz das Sorgerecht für seinen Sohn verweigert, den die ledige Mutter gegen seinen Willen zur Adoption freigegeben hatte. Der Menschenrechtsgerichtshof verurteilte Deutschland im Februar 2004 wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie. Dennoch lebt der heute sieben Jahre alte Junge weiter bei einer Pflegefamilie, die Entscheidung über die Sorgerechtsklage wurde vom zuständigen Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg erst kürzlich wieder verschoben.
Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit derzeit 90.000 anhängigen Fällen völlig überlasteten Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie müssten dem Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass in Straßburg weniger Beschwerden ankommen. Dazu müssten die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte Missstände dauerhaft beseitigen. "Das wäre der beste Weg." (tso/AFP)

http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/europaeisches-menschenrechtsgericht/83851.asp

Siehe auch:
http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/PM-BVerfGGoerguelue-230605.pdf
 

mafa

Aktives Mitglied
..wobei die Forderung nach der Auflösung der Jugendämter relativ…..abgeschwächt: fragwürdig ist.

1. Machen viele Jugendämter und Jugendamtsmitarbeiter recht gute Arbeit
2. Sind die Jugendämter nicht für die Aufgabenkonzentration zuständig
3. Sind die Jugendämter nicht für fehlende Kontrolle und falsche Gesetzgebung verantwortlich.

Davon abgesehen, ist die unkontrollierte Allmacht sicherlich ein Problem, besonders im Hinsicht auf die Fehler, die seitens des Jugendamts entstehen, weil sie entweder nicht rechtzeitig selbst als amtlich eingesetzter Vormund eingreifen…wie Fall Kevin und viele andere…oder andere oder eigene Interessen verfolgen, die z.B. darin münden, das sich für ein Kind immer mehr geeignete Eltern finden lassen.

Ich möchte hier nicht auf polemische Begriffe wie Mütteramt oder Kinderklaubehörde eingehen.

Diese Allmacht aber sollte sich ändern, heute ist dort alles relativ unkontrolliert in einer Hand und dem einen oder anderen leidlich zum Beispiel als Inkassounternehmen bekannt:

Das Jugendamt berät bei der Kindererziehung, bei Adoptionen, bei Unterhaltsstreitigkeiten, bei Sorge- und Umgangsrecht
Es unterstützt das Vormundschaftsgericht und das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die das Sorgerecht und das Umgangsrecht für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es hat in Verfahren vor dem Vormundschafts- und dem Familiengericht mitzuwirken, die in den § 49 und § 49a des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) genannt sind. In diesen Verfahren hat es den Status eines Verfahrensbeteiligten, der nicht dem eines Zeugen oder Sachverständigen gleichzusetzen ist.
Auch ist eine Beteiligung im Jugendstrafverfahren durch die Jugendgerichtshilfe (JGH), die eine beratende Funktion für die Betroffenen sowie auch für die Gerichte hat, im § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) vorgeschrieben.
Das Jugendamt kann auch zum Vormund oder Pfleger eines Minderjährigen bestellt werden (Amtsvormundschaft, Amtspflegschaft), ist also gesetzlicher Vertreter des Betreffenden, vgl. §§ 55 ff. SGB-VIII, § 1751, § 1791b, § 1791c BGB.
Zur Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Unterhaltsverpflichtung wird das Jugendamt auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils als Beistand tätig (§§ 1712 ff. BGB). Urkundspersonen des Jugendamtes beurkunden Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen (§ 59, § 60 SGB-VIII).

http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt#Aufgaben_des_Jugendamtes
 
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