Hallo,
der Verein "Zukunft für Kinder" ist in Deutschland als freier Träger für die Vermittlung von Auslandsadoptionen zugelassen, und dabei wie alle anderen freien Träger auch auf bestimmte Länder beschränkt - in diesem Fall sind dies Bulgarien, Kasachstan, die Ukraine und die Russische Förderation.
Die Vorgaben sind bei diesem Verein, von der geographischen Beschränkung abgesehen, die selben wie bei allen anderen freien Trägern auch: Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt.
So sind die Erwartungen an Menschen, die im Ausland adoptieren wollen, die gleichen, wie an jene, die im Inland adoptieren wollen, oder anders gesagt: Wer kein deutsches Kind adoptieren könnte, ganz gleich ob aus psychologischen oder finanziellen Gründen, wird auch kein Kind im Ausland adoptieren und dann mit diesem Kind in Deutschland leben können. Die Behörden würden eine solche Adoption nicht anerkennen, auch wenn es Länder gibt, die an Adoptiveltern geringere Ansprüche stellen, weil sie das Haager Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, in dem eine steigende Zahl von Ländern die Auslandsadoptionen gewissen Standards unterwerfen. Spätestens bei der Einreise nach Deutschland mit einem in einem Nicht-Abkommensstaat würden die deutschen Behörden fordern, die Adoptionsfähigkeit nachzuweisen. Dies kann sogar geschehen, nachdem deutsche Staatsbürger mit einem adoptierten Kind Jahre lang im Ausland gelebt haben, und dann ihren Wohnsitz in Deutschland nehmen möchten.
Die Kosten für eine Auslandsadoption betragen mehrere Tausend Euro.