Brauche Rat!

nadja regine

Aktives Mitglied
Wielange werden beim Jugendamt Akten verwahrt und werden sie danach archiviert?

Meine Akte wurde geschlossen, als ich 18 war.
Vier, höchstens fünf Jahre später wollte ich Akteneinsicht - damals wurde mir gesagt, es sei keinerlei Material gefunden worden! Ich habe schon gegrübelt, wie das sein kann, bin der Sache aber nicht weiter nachgegangen - ich dumme Nuss.

Es ist einfach so, dass meine Mutter mir Dinge über die Vorgänge und Äußerungen seitens der Behörden erzählt, die ich nicht glauben kann...es wäre wichtig für uns, die Sache nach all den Jahren mal gemeinsam auf den Tisch zu bringen, aber es fängt schon dabei an, dass sie das alles ZEITlich anders einordnet, als es wirklich geschah, so komme ich nicht weiter.

Ich habe lange darauf gewartet, überhaupt mit meiner Mutter darüber reden zu können,es stand immer zwischen uns. Ich selber war später eine Weile obdachlos, da ist das bißchen Schriftverkehr, über das ich verfügte, auf der Strecke geblieben...

Und nun befürchte ich, dass viel zu viel Zeit vergangen ist, aber vielleicht gibt es doch noch eine Möglichkeit?

Viele Grüße
Nadja
 

Katy70

Namhaftes Mitglied
Wenn man was wissen will, was erreichen will - das Fernsehen schafft doch immer alles....ich weiß ja nicht, worum es geht...

Aber Kai Pflaume kann plötzlich die verschwundene Mutter finden, nach der der Sohn seit Jahren vergeblich sucht....die haben halt andere Mittel und Möglichkeiten, als wir Normalos!
 

nadja regine

Aktives Mitglied
Jemand konnte für mich rausfinden, dass die meisten Akten 30-60 Jahre aufbewahrt werden und auch, an wen ich mich wenden kann, nötigenfalls über einen Anwalt .

Das wird sich sicher hinziehen, jetzt brauche ich nur noch Daumendrücker!

Viele Grüße

Nadja
 

lalelu

Namhaftes Mitglied
:druecker :druecker

Akten die dich persönlich betreffen, darfst du jederzeit einsehen. Die Ämter, egal welche, müssen dir Akteneinsicht gewähren!!!

Viel Glück!!
 

Rika

Aktives Mitglied
Also ich weis nur, das Unterlagen von Firmen 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Aber vielleicht ist das bei solchen Themen ja anders.
Drücke dir auf jeden Fall die Daumen.
:druecker :druecker :druecker
 

Irenchen

Aktives Mitglied
Ach das ist ja interessant!

Mir fehlen viele Erinnerungen aus meiner frühen Kindheit und meine Großeltern, wo ich aufwuchs, hatten oft so ihre eigene Wahrheit. Meine LM ist mittlerweile gestorben und auch als ich versuchte mit ihr über meine Vergangenheit zu reden, kam nur, ich habe alles richtig gemacht und Dich bei den Großeltern aufwachsen lassen. Jahrelang hatte ich einen Vormund vom JA. Mir kam niemals die Idee, dass es ja eine Akte geben muss.

Ich danke Dir für diesen Gedankenanstoss!

Bitte berichte doch, ob Du etwas erreichen konntest!

Liebe Grüße, Irene
 

mafa

Aktives Mitglied
..diese Informationen im Jugendamt müsse nach Gesetz sogar 60 Jahre aufgehoben werden.

Siehe auch:

Akteneinsicht und das Recht auf Auskunft
Bei Ihrer Suche nach Informationen, die Ihnen Auskunft über Ihre Herkunft geben können, werden Sie eventuell auch Bekannschaft mit dem Paragraphen §1758 BGB machen. Es kann Ihnen passieren, das Jugendämter Ihnen Ihr Recht auf Akteneinsicht mit dem Hinweis auf diesen Paragraphen verweigern.
§1758 besagt
(1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern.
Wie ist ohne "Zustimmung des Annehmenden" zu verstehen? In den "Empfehlungen zur Adoption" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugenämter steht unter Punkt 11.2.....


Demgegenüber steht das Grundrecht von Adoptierten auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Das Bundesverfassungsgericht leitet dieses Recht in ständiger Rechtssprechung (z.B. Urteil vom 31.1.1989) aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG) ab. Für die Praxis bedeutet dies. das zumindest Volljährige Adoptierte bei ihrer suche nach der Herkunft von den Adoptionsstellen grundsätzlich auch gegen den Willen der Adoptiveltern unterstützt werden können. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bedeutet nicht, dass die Adoptionsvermittlungsstellen jede erdenkliche Nachforschung anstellen müsste, um die Herkunft zu klären. Es schützt aber davor, dass den Suchenden Informationen vorenthalten werden, über welche die Adoptionsvermittlungsstelle bereits verfügt. Seit 1.1.2002 ist gesetzlich vorgewchrieben, dass Akten über die Adoptionsvermittlung 60 Jahre ab Geburtsdatum des Kindes aufbewahrt werden müssen.


Manfred
 
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