Frage -  BVA - Nettogehalt / privat KV-versichert

Katharina

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

mein AG hat mir die Verdienstbescheinigung für das BVA ausgefüllt.
Dort wird nach dem Nettogehalt der letzten 3 Monate gefragt.
Dabei berechnet er das Netto wie folgt:

Brutto
- Lohnsteuer
- Solizuschlag
- RV
- Arbeitslosenversicherung
- AG-Zuschuß KV
- AG-Zuschuß PV
Er zieht also auch noch den AG-Zuschuß für meine PKV ab, obwohl diese ja nicht im Brutto enthalten ist.

Stimmt das so? Versteh ich nicht.... Sie konnten mir das auch nicht wirklich erklären. Aussage war: ist halt bei Privatversicherten so!
Ist das wirklich so????

Danke und Gruß
Kathi
 

mellipop

***Jungsmami***
Hallo Katharina,

eigentlich gehört der AG-Zuschuss zu deinem steuerpflichtigen Bruttogehalt. Und wird dir ja gezahlt, als leistung, wiel du halt privat versichert bist. Warum er er dir wieder abzieht weiß ich auch nciht, denn eigentlich zahlt er es dir ja aus.

Liebe Grüße
Mellipop
 

lalelu

Namhaftes Mitglied
PV = Pflegeversicherung...zumindest auf meiner Lohnabrechnung
KV= Krankenversicherung (egal ob gesetzl oder privat)


Wenn dir dein AG die KV abzieht, dann gehe ich davon aus, dass er für dich deine monatlichen Beiträge direkt an die Versicherung überweist, dann wäre der Abzug ok.
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Dein AG macht das verkehrt.

Es rechnet sich so (ich nehme mal Zahlen)

Brutto 5000

- Lohnsteuer 1500
- Soli 150
- RV 500
- AV 150

Netto I = 2700

+ ausgezahlter AG-Anteil zur PV und KV 200

Netto II = 2900

Dein "richtiges netto" ist dann 2900 - KV und PV, die von Deinem Konto abgebucht wird = 2900 - 400 = 2500
 

Katharina

Neues Mitglied
Danke

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Das heißt also, für mein Netto rechnet er seinen Anteil dazu und zieht dann den kompletten KV-Beitrag wieder ab.
War mir so nicht klar, weil es immer nur heißt ... Brutto - Einmalzahlungen - Steuer - Sozialabgaben.
Schade ... vorallem wenn ich so ans Elterngeld denke ;-(.

Nochmals vielen Dank!!!

Gruß
Kathi
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Die KV ist ja eine Sozialabgabe, deswegen muss man erst die Hälfte vom AG draufrechnen und dann 100% abziehen.
 
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