bin zwar kein Haus, aber der Rat:
Alleinerziehende sollten Steuerklasse ändern
21.01.2004
Anforderung, Änderung und Rückgabe der Lohnsteuerkarte bei Steuerklasse II
Haushaltsfreibetrag
Der Haushaltsfreibetrag fällt bereits ab 2004 weg. An seine Stelle tritt aber dauerhaft ein Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag für "echte Alleinerziehende" in Höhe von 1.308 Euro.
Entlastungsbetrag für Alleinstehende
Der Entlastungsbetrag von 1.308,00 € soll ausschließlich Alleinerziehenden zugute kommen, die mit minderjährigen Kindern eine Haushaltsgemeinschaft bilden. Seine Gewährung setzt voraus, dass die alleinstehende Person und das Kind in einer gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, in der keine weitere erwachsene Person lebt, die sich an der Haushaltsführung beteiligt.
Da die Lohnsteuerkarten 2004 nach den Voraussetzungen des bisherigen Haushaltsfreibetrages ausgestellt wurden, muss sie der Arbeitnehmer umgehend ändern lassen, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung der Lohnsteuerklasse II nicht mehr erfüllt sind; vgl. § 39 Abs. 4 Satz 1 EStG. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer zwar die Voraussetzungen für den nunmehr vorzeitig wegfallenden Haushaltsfreibetrag erfüllt hat, nicht aber die engeren Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag.
und...
Der erstmalig eingeführte Entlastungsbetrag (1.308 €) für Alleinerziehende mit Steuerklasse II wurde geändert, nachdem die Lohnsteuerkarten versandt wurden. Dieser Entlastungbetrag gilt aber nur noch für Mütter oder Väter, die mit Ihren Kindern unter 18 Jahren allein in einem Haushalt leben. Mütter und Väter, die ihre Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse II ausgestellt bekommen hatten, sollten dies unbedingt berücksichtigen. Sollten Sie nicht allein mit Ihrem Kind oder ihren Kindern in einem Haushalt leben, kann es zu erheblichen Steuernachforderungen kommen.
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Gruß