brauche Rat -  Elterngeld bei Entsendung ins Ausland: Hat meine Ehefrau Anspruch auf Elterngeld?

jerryj

Neues Mitglied
Ich wurde von meinem deutschen Arbeitgeber Ende 2009 beruflich befristet ins EU-Ausland entsendet und bin seitdem dort mit meiner Ehefrau wohnhaft. Unsere Tochter wurde vor Kurzem geboren, und nun stellt sich fuer uns die Frage, ob meine nicht erwerbstaetige Ehegattin berechtigt ist Elterngeld in Hoehe des Mindestbetrags von 300 EUR zu beantragen .

Durch meine Entsendung erfuelle ich meiner Meinung nach die Voraussetzungen im § 1 Abs. 2 BEGG. Der springende Punkt ist allerdings, dass meine Ehegatting EU-Auslaenderin ist und ihr Aufenthaltstitel in Deutschland, den sie bereits fuer drei Jahre hatte, waehrend der Zeit meiner Entsendung (Mitte 2010) abgelaufen ist.

Im § 1 Abs. 2 steht, dass Anspruch auf Elterngeld auch gilt, „fuer [...] in einem Haushalt lebende Ehegatten“. Setzt dies vorraus, dass die Ehegattin einen aktuellen Aufenthaltstitel in Deutschland hat, oder ist der Anspruch unabhaengig vom Aufenthaltsstatus des Ehegatten?

Ueber jegliche Hilfe waere ich sehr sehr dankbar!
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

die Antwort steht im BEGG §1 Absatz 7: "Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer oder eine nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin ist nur anspruchsberechtigt, wenn..." Als EU-Bürgerin ist Deine Frau freizügigkeitsberechtigt, auch wenn ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist. Für sie sind einzig die Bestimmungen von §1,1 maßgeblich.

Bitte berücksichte allerdings, dass ich kein Anwalt bin, und ich Dir, wenn ich einer wäre, auch dann hier keine Rechtsberatung geben dürfte. Meine Aussage kann also Fehler enthalten.

Einen Antrag zu stellen kann allerdings nicht schaden, und ist meiner Ansicht nach auch erfolgversprechend.

Viele Grüße,

Ariel
 

jerryj

Neues Mitglied
Vielen Dank fuer die rasche Antwort.

Meine Frau ist übrigens keine EU-Bürgerin und daher ist sie meines Erachtens nicht freizügigkeitsberechtigt. Da ihr Aufenthaltstitel wie bereits oben erwähnt vor Kurzem abgelaufen ist, erfuellt sie die Bedingungen unter BEEG §1 Absatz 7 nicht.

Allerdings ist mir nicht klar, ob Absatz 7 ueberhaupt auf sie zutrifft, da ich ja der Entsandte bin und die deutsche Staatsangehoerigkeit habe. Abgesehen davon, habe ich im Internet folgenden Kommentar zum BEEG gefunden (http://www.elterngeld.net/kommentar-berechtigte.html). Dort steht zu §1 Absatz 2: "Dasselbe gilt für [...] die mit dem Entsandten in einem Haushalt lebenden Ehegatten, Ehegattinnen [...] und zwar UNABHÄNGIG von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland."

Wenn ich diesen Kommentar richtig verstehe, dann wäre also die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus der Ehegatting vollkommen irrelevant...
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

den Kommentar habe ich auch gesehen. Vermutlich hat das damit zu tun, dass man sich im Moment im Ausland aufhält und damit keine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland notwendig ist. Ob das so richtig ist, weiß ich nicht, weil der Paragraph 1,7 eigentlich ziemlich eindeutig ist - eine Aufenthaltsgenehmigung ist erforderlich.

Stellt doch einfach mal einen Antrag und schaut, was draus wird.
 
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