EmperorLord
Neues Mitglied
hi,
ich würde gern für eine freundin was in erfahrung bringen.
hier erst mal die situation:
sie ist 27, hat studiert und dann als servicekraft, sprich kellnerin, gearbeitet. der vertrag war auf 1 jahr befristet und sie ist in der zeit schwanger geworden, so dass der vertrag nicht verlängert wurde und am 31.09.10 auslief. am 27.10.10 kam dann das kind, sie hat also elterngeld beantragt und auch bekommen, der letzte bezugsmonat ist dann logischerweise 09/2011.
hier nun die fragen:
1. kann nach dem bezug des elterngeldes noch arbeitslosengeld erhalten werden? sie hat ja vorher 1 jahr versicherungspflichtig gearbeitet.
2. wie sieht es mit der elternzeit aus? die gilt ja eigentlich nur für arbeitnehmer, dh sie wäre am ende des bezugszeitraumes des elterngeldes bzw. gegebenenfalls des folgenden arbeitslosengeldes einfach arbeitssuchend, oder? oder gibt es da etwas der elternzeit vergleichbares? denn sie würde gern auch die 3 jahre zu hause bleiben, um das kind zu betreuen und kindertagespflege zu betreiben - oder noch mal schwanger werden. oder wird man dann einfach automatisch harzi?
3. wie sieht es in der geschilderten situation mit der krakenversicherung aus?
ich danke schon mal allen für ihre beiträge, wünsche mir aber, dass ihr nur antwortet, wenn ihr euch sicher seit. danke.
lg
marko
ich würde gern für eine freundin was in erfahrung bringen.
hier erst mal die situation:
sie ist 27, hat studiert und dann als servicekraft, sprich kellnerin, gearbeitet. der vertrag war auf 1 jahr befristet und sie ist in der zeit schwanger geworden, so dass der vertrag nicht verlängert wurde und am 31.09.10 auslief. am 27.10.10 kam dann das kind, sie hat also elterngeld beantragt und auch bekommen, der letzte bezugsmonat ist dann logischerweise 09/2011.
hier nun die fragen:
1. kann nach dem bezug des elterngeldes noch arbeitslosengeld erhalten werden? sie hat ja vorher 1 jahr versicherungspflichtig gearbeitet.
2. wie sieht es mit der elternzeit aus? die gilt ja eigentlich nur für arbeitnehmer, dh sie wäre am ende des bezugszeitraumes des elterngeldes bzw. gegebenenfalls des folgenden arbeitslosengeldes einfach arbeitssuchend, oder? oder gibt es da etwas der elternzeit vergleichbares? denn sie würde gern auch die 3 jahre zu hause bleiben, um das kind zu betreuen und kindertagespflege zu betreiben - oder noch mal schwanger werden. oder wird man dann einfach automatisch harzi?
3. wie sieht es in der geschilderten situation mit der krakenversicherung aus?
ich danke schon mal allen für ihre beiträge, wünsche mir aber, dass ihr nur antwortet, wenn ihr euch sicher seit. danke.
lg
marko