Elternzeit

align159

Neues Mitglied
Hallo wir bekommen diesen Monat noch unser KInd.
Jetzt wollte ich Fragen wie es mit Elternzeit aussieht!

Unzwar ist meine Freundin vor der Schwangerschaft arbeitslos gewesehn und ich bin zur Zeit noch in einer Ausbildung. Ich würde gerne 2-4 Monate Elternzeit nehmen um für das Kind und meine Freundin da zu sein.

Wir leben beide in getrennten Wonungen. Hat dies einen einfluss auf die Elternzeit? Weil wir nicht zusammen wohnen?

Wie wäre es den auch finanziel am geschicktesten? Sie bekommt Ihr Arbeitslosengeld II + Kindergeld + Elterngeld oder wie läuft das?

Da ich noch in der Ausbildung bin werde ich auch noch keinen Unterhalt zahlen müssen.

lg align159
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
"Gut" kann es finanziell nicht für einen in Ausbildung befindlichen Vater aussehen.
Wenn die Mutter des werdenden Kindes noch minderjährig ist, könnte ab dem Tag der Geburt das Jugendamt kommen und das Kind inobhut nehmen (bis die Freundin 18 J. wird).
Egal, ob die Freundin dich als Vater bekanntgibt - oder nicht.
Deine (minderjährige) Freundin könnte

a) von selbst in eine Mutter-Kind-Einrichtung umsiedeln; Adressen findet ihr ganz leicht im Internet, Z.B. die
Caritas
mamiweb.de

b) Jugendamt -> Heim -> Unterhaltsvorschuss

[
ich würde a) bevorzugen. Wie es mit den Kosten aussieht, müsstet ihr euch erkundigen. Geht doch jetzt schon zusammen zur nächsten Mutter-Kind-Einrichtung und stellt euch dort vor?

Wenn deine Freundin dich behalten möchte und nicht im geringsten daran denkt, die Beziehung zu dir zu lösen, du selbst friedlich bist, ihr 2 (später 3) trotz Getrenntleben eine intakte Familie seid, dann wäre auch insofern die Mutter-Kind-Einrichtung von vorteil:
In der Mutter-Kind-Einrichtung wird einem netten Vater ganz sicher die Möglichkeit gegeben, sich an Pflege und Erziehung des Kindes zu beteiligen. Unterschreibst halt dann die Vaterschafts-Urkunde. Ich bin mir sicher, dort wird deine Freundin ein würdiges Leben haben und es wird auch darauf geachtet, dass das Kind mit Vater aufwächst.
]

Denn - wenn der jungen Mutter das Geld für Unterkunft, Pflege, Erziehung und Betreuung eures Kindes fehlt, dann kann es unmöglich dem Kind gut gehen. Man bezeichnet sie dann als eine Mutter mit Kind, die in persönliche oder soziale Schwierigkeiten geraten ist. Den Kindesunterhalt dürfen Eltern nicht unter sich ausmachen, weil das Kind einen gesetzlichen Anspruch hat, über den nicht verhandelt werden darf. Und ein Jugendamt würde das auch nicht tun.

Ich würde gerne 2-4 Monate Elternzeit nehmen um für das Kind und meine Freundin da zu sein.
=> Die Idee mit Elternzeit würde ich an deiner Stelle lieber vergessen. Für das Kind und deine Freundin kannst du auch nach Feierabend da sein.
Jedoch gibt es selbstverständlich Elternzeit auch in der Ausbildung, Lehre:
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Für Mütter eine relativ eindeutige Sache - für Väter nicht (so ohne weiteres, bitte Anwalt fragen)!
Schaut euch bitte das derzeit gültige
:gdh Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Bundesrepublik Deutschland an.
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit dejure.org/gesetze/BEEG/16.htm

Wir leben beide in getrennten Wohnungen. Hat dies einen einfluss auf die Elternzeit? Weil wir nicht zusammen wohnen?
=> Das weiss ich nicht, Antragsstelle für Elterngeld aufsuchen und euch beraten lassen. Jedenfalls kenne ich keinen gesetzlichen Zwang, als Eltern zusammenleben zu müssen.

Wie wäre es denn auch finanziell am geschicktesten? Sie bekommt Ihr Arbeitslosengeld II + Kindergeld + Elterngeld oder wie läuft das?
=> Das finanziell geschickteste muss nicht gleichbedeutend mit dem Besten für's Kind sein. ALG II (oder Sozialgeld) und Elterngeld kann es geben; Kindergeld auf jeden Fall.
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, das in vielerlei Hinsicht nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie Alg II.

ALG II
ist eine Sozialleistung - die bei Bedürftigkeit fließt... Unterhaltsvorschussgeld mindert die Bedürftigkeit... Ihr werdet nicht drumherum kommen...(zusammen zu ziehen)

Ein Vater schrieb dazu sinngemäss vor 3 Jahren:
(Das Jobcenter stellte für meine Freundin einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss, weil die ALG II bezieht.)
Du könntest die Bezüge der Kindesmutter gefährden... Bei mir wurde z.B. UVG lange bevor es tatsächlich gezahlt wurde, schon ALG II-mindernd angerechnet... das sind 127 Euro die mal eben locker fehlen... die Kindesmutter könnte ggf. weniger ALG II bekommen, wenn klar wird, dass du sie (indirekt und ungefordert) unterstützt...
Unterhaltsvorschussgeld (UVG) ist eine vorrangige Leistung und wird dann beantragt (ist zwingend zu beantragen!) wenn der nicht versorgende Elternteil keinen Unterhalt leisten kann (kannst du mit Ausbildungsvergütung nicht!). Dagegen könnt ihr absolut nichts tun... außer zusammenzuziehen...
Das kann ich euch aber auch nicht empfehlen, denn dann fällt der Mehrbedarf für Alleinerziehung weg.


Meine Idee:
Dann vielleicht doch eher zusammenziehen und ihr beide zusammen insgesamt 154 Euro weniger als jetzt im Getrenntzustand, aber keine Schulden.
Aber: Ist deine Freundin noch minderjährig, werdet ihr das sehr wahrscheinlich nicht selbst bestimmen dürfen.

Da ich noch in der Ausbildung bin, werde ich auch noch keinen Unterhalt zahlen müssen.
=> Den Selbstbehalt hat jeder Vater. Darauf würde ich aber an deiner Stelle nicht bauen. Wenn möglich, UVG, s.o., vermeiden. die Chancen dazu stehen gut, wenn deine Freundin mit dir leben möchte. Also keine Eskapaden - kapitscho !?

:bye:
 

align159

Neues Mitglied
Danke dir für deine Antwort!

Also meine Freundin ist wie ich 21 wir beide lieben uns deswegen bleiben wir auch zusammen!
Sie hatte voher eine Ausbnildung gemacht aber wurde danach nicht weiter beschäftigt.

Also du meinst dass es das beste wäre wenn wir zusammen ziehen?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
hallo align,

ich gebe nun das wieder, was andere betroffene Mütter+Väter schreiben:
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Zu der Schwierigkeit und den Umstellungen, die ein neues Kind mitsichbringt, möchten manche getrenntlebenden Elternpaare nicht auch noch das Wagnis des Zusammenlebens riskieren. Es wird befürchtet, dass nichtfamilienverträglicher Streit aufkommen könnte.
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Ich sag's mal so: Da ist was dran - was andere schreiben. Allerdings finde ich persönlich nicht, dass andere Verhältnisse auf einen selbst zutreffen müssen. Ausserdem lässt sich das Elternsein und Familiesein in gewisser weise erlernen. Wenn ihr beide gesund und lebensfroh seid, dann stehen euch soviele Möglichkeiten offen, die ich hier garnicht aufzählen kann.
Langfristig (finanziell) halte ich es für euch alle 3 besser.

Die Voraussetzungen sind bei euch güstig:
- Ihr werdet ein geplantes Kind haben - und Du bist mit 21 einverstanden damit, dass du nun Vater bist und erstmal für ein paar Jahre lang für "dein" Kind lebst und arbeitest.
- Ihr liebt euch
- Keiner von euch beiden hat Wünsche, die er/sie unbedingt beim Partner/in durchsetzen möchte.
- ganz wichtig: ihr seid gesund (?) und arbeitsfähig.
- Ihr seid bereit, eure Gedanken zu thematisieren(tust du z.B. hier im Forum schon) und euch gegenseitig alle Seelennöte, die da eventuell aufkommen mögen, mitzuteilen
- Muss nicht sein, aber wenn es Probleme geben sollte: Ihr beide möchtet sie dann gemeinsam lösen wollen.
- Ihr seid beide einverstanden mit eurem Schicksal - und könnt Druck aushalten.


Möchte sich deine Freundin (align's_Frau ;-) ) hier auch melden?
Bist du zufällig Modell-Hubschrauber-Pilot?

Grüsse vom nicht mehr ganz so jungen Papa Gerhard
 

align159

Neues Mitglied
Hallo Gerhard!

Vielen Dank für deine Antworten!

Die kleine Maus kam am 23.10 zur Welt. Einfach das schönste was einem passieren kann :))

Zu unserer Situation.

Sie leben Zur zeit in Ihrer eigenen Wohnung ich wohne bei mir.

Ich verbinge aber dort aber fast 6 Tage die Woche. Wir wollten uns damit die möglichkeit halten dass ich auch mal wieder für kurze Zeit wieder rauskann damit es nicht zu heftigen Spannungen kommt. Da wie du sagst es eine riesen umstellung ist kind + zusammenziehen. Aber bisher läuft alles Prima.

Nun bekam ich Post: Fragebogen zur Überprüfung der Unterhaltsfähigkeit.

Laut dem Bogen soll ich nun für die Kleine Unterhalten bezahlen und für meine Freundin auch. Unterhalt für die kleine bezahl ich gern. Doch für mich war neu das ich auch für meine Freundin Unterhalt zahlen muss. Da sie davor arbeitslos war sind es 770 EUR die Ihr zustehen. Dies kann ich aber bei bestem willen nicht bewältigen. Da ich selbst ein wenig mehr verdiene.

Weithein hab ich rausgefunden das nun Ihre Eltern Ihr Untehaltzahlen müssen. Ist das so richtig?

Da beide Eltern von Ihr aber keine festearbeit haben werden diese es auch nicht stämmen können.

Bekommt sie den dann überhaupt noch Geld vom Amt oder versucht das Amt damit sozusagen die Pflicht der Versorgung für Sie abzugeben?

Heißt das jetzt das sie nun kein "Geld" mehr vom Amt bekommt?
 
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