"Gut" kann es finanziell nicht für einen in Ausbildung befindlichen Vater aussehen.
Wenn die Mutter des werdenden Kindes noch minderjährig ist, könnte ab dem Tag der Geburt das Jugendamt kommen und das Kind inobhut nehmen (bis die Freundin 18 J. wird).
Egal, ob die Freundin dich als Vater bekanntgibt - oder nicht.
Deine (minderjährige) Freundin könnte
a) von selbst in eine Mutter-Kind-Einrichtung umsiedeln; Adressen findet ihr ganz leicht im Internet, Z.B. die
Caritas
mamiweb.de
b) Jugendamt -> Heim -> Unterhaltsvorschuss
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ich würde a) bevorzugen. Wie es mit den Kosten aussieht, müsstet ihr euch erkundigen. Geht doch jetzt schon zusammen zur nächsten Mutter-Kind-Einrichtung und stellt euch dort vor?
Wenn deine Freundin dich behalten möchte und nicht im geringsten daran denkt, die Beziehung zu dir zu lösen, du selbst friedlich bist, ihr 2 (später 3) trotz Getrenntleben eine intakte Familie seid, dann wäre auch insofern die Mutter-Kind-Einrichtung von vorteil:
In der Mutter-Kind-Einrichtung wird einem netten Vater ganz sicher die Möglichkeit gegeben, sich an Pflege und Erziehung des Kindes zu beteiligen. Unterschreibst halt dann die Vaterschafts-Urkunde. Ich bin mir sicher, dort wird deine Freundin ein würdiges Leben haben und es wird auch darauf geachtet, dass das Kind mit Vater aufwächst.
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Denn - wenn der jungen Mutter das Geld für Unterkunft, Pflege, Erziehung und Betreuung eures Kindes fehlt, dann kann es unmöglich dem Kind gut gehen. Man bezeichnet sie dann als eine Mutter mit Kind, die in persönliche oder soziale Schwierigkeiten geraten ist. Den Kindesunterhalt dürfen Eltern nicht unter sich ausmachen, weil das Kind einen gesetzlichen Anspruch hat, über den nicht verhandelt werden darf. Und ein Jugendamt würde das auch nicht tun.
Ich würde gerne 2-4 Monate Elternzeit nehmen um für das Kind und meine Freundin da zu sein.
=> Die Idee mit Elternzeit würde ich an deiner Stelle lieber vergessen. Für das Kind und deine Freundin kannst du auch nach Feierabend da sein.
Jedoch gibt es selbstverständlich Elternzeit auch in der Ausbildung, Lehre:
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Für Mütter eine relativ eindeutige Sache - für Väter nicht (so ohne weiteres, bitte Anwalt fragen)!
Schaut euch bitte das derzeit gültige
:gdh Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Bundesrepublik Deutschland an.
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit dejure.org/gesetze/BEEG/16.htm
Wir leben beide in getrennten Wohnungen. Hat dies einen einfluss auf die Elternzeit? Weil wir nicht zusammen wohnen?
=> Das weiss ich nicht, Antragsstelle für Elterngeld aufsuchen und euch beraten lassen. Jedenfalls kenne ich keinen gesetzlichen Zwang, als Eltern zusammenleben zu müssen.
Wie wäre es denn auch finanziell am geschicktesten? Sie bekommt Ihr Arbeitslosengeld II + Kindergeld + Elterngeld oder wie läuft das?
=> Das finanziell geschickteste muss nicht gleichbedeutend mit dem Besten für's Kind sein. ALG II (oder Sozialgeld) und Elterngeld kann es geben; Kindergeld auf jeden Fall.
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, das in vielerlei Hinsicht nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie Alg II.
ALG II
ist eine Sozialleistung - die bei Bedürftigkeit fließt... Unterhaltsvorschussgeld mindert die Bedürftigkeit... Ihr werdet nicht drumherum kommen...(zusammen zu ziehen)
Ein Vater schrieb dazu sinngemäss vor 3 Jahren:
(Das Jobcenter stellte für meine Freundin einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss, weil die ALG II bezieht.)
Du könntest die Bezüge der Kindesmutter gefährden... Bei mir wurde z.B. UVG lange bevor es tatsächlich gezahlt wurde, schon ALG II-mindernd angerechnet... das sind 127 Euro die mal eben locker fehlen... die Kindesmutter könnte ggf. weniger ALG II bekommen, wenn klar wird, dass du sie (indirekt und ungefordert) unterstützt...
Unterhaltsvorschussgeld (UVG) ist eine vorrangige Leistung und wird dann beantragt (ist zwingend zu beantragen!) wenn der nicht versorgende Elternteil keinen Unterhalt leisten kann (kannst du mit Ausbildungsvergütung nicht!). Dagegen könnt ihr absolut nichts tun... außer zusammenzuziehen...
Das kann ich euch aber auch nicht empfehlen, denn dann fällt der Mehrbedarf für Alleinerziehung weg.
Meine Idee:
Dann vielleicht doch eher zusammenziehen und ihr beide zusammen insgesamt 154 Euro weniger als jetzt im Getrenntzustand, aber keine Schulden.
Aber: Ist deine Freundin noch minderjährig, werdet ihr das sehr wahrscheinlich nicht selbst bestimmen dürfen.
Da ich noch in der Ausbildung bin, werde ich auch noch keinen Unterhalt zahlen müssen.
=> Den Selbstbehalt hat jeder Vater. Darauf würde ich aber an deiner Stelle nicht bauen. Wenn möglich, UVG, s.o., vermeiden. die Chancen dazu stehen gut, wenn deine Freundin mit dir leben möchte. Also keine Eskapaden - kapitscho !?
:bye: